Meldung von freiem Wohnraum

Sobald absehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird, muss der Verfügungsberechtigte (Vermieter*in) dies dem Amt für Wohnen und Migration mitteilen

Beschreibung

Sobald voraussehbar ist, dass eine öffentlich geförderte Wohnung bezugsfertig oder frei wird, hat die*der Verfügungsberechtigte (Vermieter*in) dies dem Amt für Wohnen und Migration mitzuteilen. Dabei muss auch der voraussichtliche Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit oder des Freiwerdens mitgeteilt werden. Die Freimeldung der Wohnung erfolgt über SOWON.

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Grundlagen

Art. 3 Abs.1 BayWoBindG i.V.m. Art. 16. Abs. 2 BayWoFG

Landeshauptstadt München

Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Post

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Soziale Wohnraumversorgung

Werinherstraße 89
81541 München

Adresse

Werinherstraße 87
81541 München

Lagehinweis: Haus 24, 1. OG

Montag: 8.30 bis 12 Uhr


Dienstag: geschlossen


Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 15 bis17 Uhr


Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr


Freitag: 8.30 bis 12 Uhr



Telefonische Sprechzeiten



Montag bis Donnerstag: 9.30 bis 15 Uhr


Freitag: 9.30 bis 12.30 Uhr

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