Einreise und Aufenthalt – Aufenthaltstitel aus einem anderen EU-Staat
Wenn Sie in einem anderen EU-Staat einen unbefristeten Aufenthalt haben, erhalten Sie bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis.
Beschreibung
Wenn Sie einem Drittstaat ( nicht der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz) angehören und in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten haben, können Sie in Deutschland innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis zum Arbeiten beantragen. Dies gilt nicht, wenn Sie bisher in Dänemark oder Irland gewohnt haben.
- Sie müssen eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache ausgestellt ist (siehe nachfolgende Aufzählung unter den Voraussetzungen):
- Sie können erst arbeiten, wenn die Agentur für Arbeit zugestimmt hat und Sie die erforderliche Aufenthaltserlaubnis haben.
- Die Aufenthaltserlaubnis ist im ersten Jahr an Ihren Arbeitgebenden gebunden.
- Im ersten Jahr brauchen Sie eine Erlaubnis der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung, wenn Sie zu einem neuen Arbeitgebenden wechseln wollen.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für ein Jahr (12 Monate) erteilt.
- Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt nach einem Jahr zu einer uneingeschränkten Arbeitsaufnahme.
- Sie benötigen nach einem Jahr keine Zustimmung mehr der Agentur für Arbeit.
Vor der Einreise
Für die Einreise nach Deutschland brauchen Sie in der Regel ein Visum. Alle Hinweise zum Visumverfahren finden Sie in unseren Erstinformationen.
Nach der Einreise
Sie müssen zuerst Ihren Wohnsitz im Bürgerbüro anmelden.
Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Bevor Ihr nationales D-Visum oder bisheriger Aufenthaltstitel abläuft, müssen Sie einen Aufenthaltstitel beantragen. Sie können Ihren Antrag und die benötigten Unterlagen online einreichen:
- Bitte laden Sie Ihre Unterlagen möglichst als PDF-Dokument hoch.
- Nachdem Sie Ihren Antrag versendet haben, wird Ihnen eine Bestätigung angezeigt. Diese können Sie als PDF-Datei für Ihre Unterlagen speichern.
- In dieser Bestätigung steht, dass Ihr aktueller Aufenthalt über das bisherige Gültigkeitsdatum hinaus in Deutschland weiterhin gültig ist und Sie im bisherigen Umfang arbeiten können.
- Die Bestätigung können Sie als Nachweis bei Behörden oder an Ihrem Arbeitsplatz vorlegen.
- Nach der Prüfung Ihres Antrags bekommen Sie einen Termin.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Arbeitsvertrag in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
- Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis, die mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache ausgestellt ist:
- Belgien: Daueraufenthalt – EU
- Belgien/Flandern: EU – langdurig ingezetene
- Belgien Wallonie: resident de longue duree – CE/UE
- Bulgarien: дългосрочно пребиваващ в ЕО, zusätzlich: Long-term resident – EC oder EU
- Estland: pikaajaline elanik – EU
- Finnland: pitkaan oleskelleen kolmannen maan kansalaisen EY- oleskelulupa oder P-EU 2003/109-EU
- Frankreich: carte de resident longue duree – Communaute Europeenne oder carte de resident longue duree – UE
- Griechenland: επί μακρόν διαμένων – ΕΚ; ggf. zusätzlich: LONG-TERM RESIDENT-EC
- Italien: soggiornante di lungo periodo – CE oder UE
- Kroatien: osoba s dugotrajnim boravištem – EZ oder osoba s dugotrajnim boravištem – EU
- Lettland: pastvgi dzvojosa persona – ES oder pastvgais iedzvotjs – ES
- Litauen: ilgalaikis gyventojas – EB
- Luxemburg: resident de longue duree – UE
- Malta: residenti gat-tul – KE oder resident fit-tul – UE
- Niederlande: EU – langdurig ingezetene
- Österreich: Daueraufenthalt – EU
- Polen: Pobyt rezydenta długoterminowego – UE
- Portugal: residente CE de longa duracao
- Rumänien: rezident pe termen lung – CE
- Schweden: varaktigt bosatt inom EU oder P-EG 2003/109/EG
- Slowakei: dlhodoby pobyt – EU oder OSOBA S DLHODOBYM POBYTOM – EU
- Slowenien: rezident za daljši as – ES oder rezident za daljši as – EU
- Spanien: Residente de larga duracion – CE oder de larga duracion – UE Residencia
- Tschechische Republik: povoleni k pobytu pro dlouhodob pobyvajiciho rezidenta – ES oder Trvaly pobyt/Permanent residence 51 povoleni k pobytu pro dlouhodob pobyvaciciho rezidenta - EU oder Trvaly Pobyt/Permanent Residence 69 Rezident - ES (auch andere Zahlen möglich)
- Ungarn: huzamos tartozkodasi engedellyel rendelkez – EK
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefülltes Antragsformular
- gültiger Reisepass oder Passersatz
- aktuelles biometrisches Passfoto, das von einem zertifizierten Fotostudio oder Drogeriemarkt digital übermittelt wird. Alternativ können Sie gegen Gebühr einen der Foto-Terminals in der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung nutzen.
Arbeitnehmer*innen:
- Aktueller Arbeitsvertrag
- Bei Ersterteilung: Ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Bei einer Verlängerung:
- Gehaltsnachweise der letzten drei Monate
- Ausgefüllte Bestätigung über das Arbeitsverhältnis
- Nachweise über den Besuch/ Abschluss des Integrationskurses (soweit vorhanden)
Hinweis
- Die eingereichten Unterlagen (wie Identitätsnachweise und Sprachzertifikate) werden auf Echtheit überprüft. Fälschungen zeigen wir konsequent bei der Polizei an.
- Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
- Wenn Sie selbständig tätig werden möchten oder wenn Sie zum Beispiel eine Aus- oder Weiterbildung machen oder studieren möchten, werden andere Unterlagen benötigt. Hier informiert Sie die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung.
Rechtliche Grundlagen
§ 38 a AufenthG
Ausländerbehörde
Internet
Telefon
Post
Ausländerbehörde
Ruppertstraße 19
80466 München
Adresse
Ruppertstraße 19
80337 München
Lagehinweis: Eingang A
Nur nach Terminvereinbarung