Gefälschte Sprachzertifikate
Deutschlandweit steigt die Zahl gefälschter Sprachzertifikate. Im laufenden Jahr hat das KVR mehr als 70 Fälle zur Anzeige gebracht.
KVR warnt vor der Einreichung gefälschter Sprachzertifikate
Laut Medienberichten steigt deutschlandweit die Zahl gefälschter Sprachzertifikate, die Kund*innen bei Ausländerbehörden einreichen, um Aufenthaltstitel und Einbürgerungsurkunden zu erhalten. Dies deckt sich mit den Beobachtungen der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) im Kreisverwaltungsreferat. Die Behörde hat bereits vor Monaten verschiedene Maßnahmen ergriffen, um zielgerichtet gegen Fälschungen vorzugehen. Im laufenden Jahr hat sie bereits mehr als 70 Fälle von gefälschten Sprachzertifikaten zur Anzeige gebracht. Die Entscheidungen über Aufenthaltstitel oder Einbürgerungen werden dann jeweils bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt.
Um Kund*innen vor kriminellen Angeboten im Internet zu schützen, warnt das KVR auf der eigenen Website davor, gefälschte Sprachzertifikate oder andere Dokumente zu kaufen und klärt über die Konsequenzen auf.
Allen Mitarbeitenden in der Sachbearbeitung steht ein Praxisleitfaden mit Checklisten und Vergleichsdokumenten zur Verfügung, der sie bei der Prüfung der Dokumente unterstützt. Sofern die Anbieter*innen von Sprachkursen und -prüfungen dies anbieten, erfolgt eine Online-Abfrage über die Echtheit der vorlegten Zertifikate. In anderen Fällen werden die Kursträger*innen direkt kontaktiert und um eine Verifizierung gebeten. Eine weitere Kontrollmöglichkeit bietet beispielsweise der Einbürgerungstermin. Fällt Mitarbeitenden im Gespräch mit Kund*innen auf, dass die Deutschkenntnisse nicht dem angegebenen Niveau entsprechen, sind sie ebenfalls zum Handeln verpflichtet.
Besteht der Verdacht, dass ein gefälschtes Sprachzertifikat vorliegt, sichern die Sachbearbeiter*innen die Beweise und übergeben den Fall speziell geschulten Sondersachbearbeiter*innen innerhalb der SZE. Diese prüfen die Dokumente erneut. Erhärtet sich der Fälschungsverdacht, erfolgt eine Strafanzeige bei der Polizei, mit der das KVR im engen Austausch steht.
Außerdem hat das KVR beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge um Unterstützung der Ausländerbehörden durch die Sprachzertifikatsausteller*innen mittels Schulungen gebeten, um noch mehr Fälschungsmerkmale zu erkennen und adäquat zu reagieren, bis eine bundesweite Lösung dieser Problematik gefunden wird.
Bei der Regierung von Oberbayern wurde angeregt, ein einheitliches digitales Verfahren zur Verifizierung von Sprachzertifikaten zu etablieren, um Fälschungen zu erschweren und die lokalen Ausländerbehörden dauerhaft bei der Prüfung zu entlasten. Möglich wäre beispielsweise eine bayern- oder bundesweite Plattform, über die Behörden auf Prüfungsergebnisse zugreifen können. Kund*innen könnten von den Anbietenden ihrer Sprachkurse einen Code erhalten, den sie im Antragsprozess bei ihrer Ausländerbehörde angeben. Die Übermittlung der Dokumente durch die Antragsteller*innen selbst wäre nicht mehr nötig.