Bürgerentscheid über Olympiabewerbung

Für den Bürgerentscheid richtet das Wahlamt im Stadtgebiet 106 Wahlräume und 258 Briefwahlbezirke ein.

21. Oktober 2025

Alle Infos zum Wahlwochenende

Am Sonntag, 26. Oktober 2025, stimmt München über eine mögliche Olympiabewerbung ab. Rund 1,1 Millionen Bürger*innen sind aufgerufen, folgende Frage mit „ja“ oder „nein“ zu beantworten: „Sind Sie dafür, dass sich die Landehauptstadt München um Olympische und Paralympische Sommerspiele bewirbt, die entweder im Jahr 2036, 2040 oder 2044 stattfinden?“

Der Bürgerentscheid ist mit „Ja“ beantwortet, wenn zum einen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen „Ja“ lautet und wenn zum anderen mindestens zehn Prozent aller Abstimmungsberechtigten mit „Ja“ stimmen.

Wer darf abstimmen?

Stimmberechtigt sind alle Bürger*innen der Europäischen Union, die am 26. Oktober 2025 mindestens 18 Jahre alt und seit mindestens zwei Monaten mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind. Derzeit sind das 1.098.199 (Stand: 20. Oktober 2025) Personen. Diese Zahl wird sich bis zum Abstimmungstag noch verändern, beispielsweise durch Wegzug und Sterbefälle. Die Feststellung der exakt erforderlichen Stimmenzahl für das Quorum ist somit erst am Abstimmungstag selbst möglich. Diese wird bei knapp 110.000 Stimmen liegen. Die genaue Zahl steht am Sonntag fest.

Wo kann abgestimmt werden?

Für den Bürgerentscheid richtet das Wahlamt im Stadtgebiet 106 Wahlräume und 258 Briefwahlbezirke ein. Mit dem Abstimmungsschein erhalten alle Stimmberechtigten automatisch Briefwahlunterlagen. Ein gesonderter Antrag dafür ist beim Bürgerentscheid nicht erforderlich. Ein Merkblatt, worauf bei der Briefwahl zu achten ist, liegt den Wahlunterlagen bei.

Wer nicht per Brief, sondern vor Ort abstimmen will, kann am 26. Oktober mit dem Abstimmungsschein und einem gültigen Ausweisdokument in einen beliebigen Wahlraum der Stadt München gehen. Auf dem Abstimmungsschein ist der nächstgelegene Wahlraum angegeben. Außerdem hilft der Wahlraumfinder.

Wo sind Ersatzunterlagen erhältlich?

Verlorene Abstimmungsscheine werden nicht ersetzt. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr die Abstimmungsunterlagen nicht zugegangen sind, können ihr bis Samstag, 25. Oktober, 12 Uhr, neue Unterlagen ausgestellt werden. Die Ausstellung erfolgt im Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, Ruppertstraße 19, Zimmer 47.12.

Wo können Wahlbriefe abgegeben werden?

Wer per Briefwahl abstimmt, sollte sicherstellen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig beim Wahlamt ankommen. Diese sollten spätestens am Dienstag, 21. Oktober, in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen werden. Wahlbriefe können außerdem in die Behördenbriefkästen am Rathaus und am Kreisverwaltungsreferat geworfen sowie am Wahltag bis 18 Uhr an Sonderabgabestellen abgegeben werden, die das Wahlamt am Wahlwochenende online bekannt gibt.

Wo wird das Ergebnis des Bürgerentscheids bekannt gegeben?

Auf der Website veröffentlicht das Wahlamt am Sonntag, 26. Oktober, ab etwa 9.30 Uhr regelmäßig den Stand der Wahlbeteiligung. Die Auszählung der Ergebnisse beginnt um 18 Uhr. Rund 2.700 Wahlhelfende sind dafür im Einsatz. Erste Ergebnisse aus den Stimmbezirken und Briefwahlbezirken dürften spätestens gegen 19 Uhr vorliegen. Diese werden laufend veröffentlicht, das vorläufige Ergebnis für die ganze Stadt erst, sobald die letzte Ergebnismeldung eingegangen ist. Das amtliche Endergebnis stellt der Abstimmungsausschuss am Mittwoch, 29. Oktober 2025, fest. Die Wahlleitung verkündet und veröffentlicht es im Anschluss ebenfalls online und durch eine öffentliche Bekanntmachung.

Wer beantwortet Fragen zum Bürgerentscheid?

Informationen rund um den Bürgerentscheid finden Bürger*innen auf der Website des Wahlamts. Außerdem können sie sich bei Fragen an die Hotline des Wahlamts unter 089/233-96233 wenden. Die Hotline ist auch am Samstag, 25. Oktober, von 8 bis 12 Uhr sowie am Sonntag, 26. Oktober, ab 7 Uhr besetzt.