Mindestbeförderungsentgelte: Vollziehung ausgesetzt
Die Stadt München setzt die Vollziehung der Allgemeinverfügung zu Mindestbeförderungsentgelten für Mietwagen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts aus.
Stadt setzt Vollziehung der Allgemeinverfügung aus
Die Landeshauptstadt München hat für die Allgemeinverfügung, die die Mindestfahrpreise für Mietwagen regelt, das Gebiet gewählt, in dem der Taxitarif für die Landeshauptstadt München gilt. Dieses umfasst auch Gebiete in den umliegenden Landkreisen.
Das Verwaltungsgericht hat nun im Eilverfahren entschieden, dass die Mindestfahrpreise – anders als der Taxitarif – nur innerhalb der Stadtgrenzen gelten dürfen. Die weiteren strittigen Rechtsfragen wurden vom Verwaltungsgericht nicht beantwortet.
Die Landeshauptstadt München wird die Allgemeinverfügung ab sofort nicht mehr vollziehen und prüft nun, ob gegen die Entscheidung Beschwerde eingelegt wird.