München führt Mietenmonitor ein

Der Mietenmonitor scannt automatisch Online-Angebote. Damit sollen Vermieter*innen auf möglicherweise rechts­widrige Mietpreis­forderungen hingewiesen werden.

16. Oktober 2026

Stadtrat bringt Mietenmonitor auf den Weg

Balkon der Wohnung vom Hof
Mietshaus Erhardtstraße

Die Stadt München führt einen Mietenmonitor ein. Mit dessen Hilfe sollen Vermieter*innen auf möglicherweise rechts­widrige Mietpreis­forderungen hingewiesen werden. Der Mietenmonitor als digitales Tool scannt automatisch Online-Angebote. Dabei werden Ausstattungsmerkmale mit dem aktuellen Mietspiegel abgeglichen. Vermieter*innen sollen im Anschluss auf die rechtlichen Vorgaben hingewiesen werden. Die Einführung des Mietenminitors hat der Sozialausschuss des Stadtrats heute beschlossen. Das Projekt ist vorerst bis 31. Dezember 2028 angelegt und wird dann auf seine Wirksamkeit hin evaluiert.

Oberbürgermeister Dominik Krause: „Die Mieten in München liegen auf Rekordniveau und sind für die Münchner*innen eine schwere Belastung. Als Stadt wollen wir alle Möglich­keiten nutzen, um die Preisspirale auf dem Mietmarkt zu bremsen. Der Mietenmonitor soll helfen, Menschen vor überhöhten Mieten zu schützen. Bei signifikanten Über­schreitungen bitten wir Vermieter*innen künftig darum, ihr Mietangebot zu überprüfen. Denn wir gehen davon aus, dass Vermieter*innen nicht immer bewusst ist, dass ihre geforderte Miete möglicherweise rechtswidrig ist. Ver­mieter*innen übernehmen oft die vom entsprechenden Internetportal vorgeschlagene Miete. Die ist aber in vielen Fällen zu hoch.“

Die Mieten in München bringen bekanntlich viele Menschen an die Belastungsgrenze. Bei Neuvermietungen stellt die Stadt immer wieder fest, dass das bereits sehr hohe durchschnitt­liche Mietniveau in einer Vielzahl von Verträgen nochmals deutlich überschritten wird. Es liegt der Verdacht nahe, dass die geforderte Miete gegen das Mietrecht (Mietpreisüber­höhung beziehungsweise Mietwucher) verstoßen könnte.

Die Stadt kann jedoch nicht in privatrechtlich abgeschlossene Mietverträge eingreifen. Die Ahndung illegaler Mietpreis­überhöhungen ist schwierig, da die rechtlichen Voraus­setzungen für Bußgelder sehr hoch sind. So sind die Regelungen des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) kaum durchsetzbar, da der Nachweis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Wohnraum selbst in München nur sehr schwer zu erbringen ist.

Die Stadt München fordert deshalb seit vielen Jahren zusammen mit anderen Städten eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, bisher leider erfolglos. Bereits seit 1981 hat die Stadt München im Amt für Wohnen und Migration eine Mietberatungsstelle, die Mieter*innen bei Fragen zu miet­rechtlichen Themen im freifinanzierten Wohnungsbereich unterstützt. Jährlich werden rund 25.000 Beratungsgespräche geführt. Die Stadt hat damit eine Vorreiterrolle in der Miet­beratung inne.