Ladenschlussgesetz
Bisher haben das KVR mehr als 170 entsprechende Anzeigen für das Jahr 2025 erreicht.
Einzelhändler*innen können viermal pro Jahr individuell öffnen
Das im August novellierte Bayerische Ladenschlussgesetz erlaubt es Einzelhändler*innen, an vier Werktagen pro Jahr individuell bis 24 Uhr zu öffnen. Für eine Abendöffnung ist keine Genehmigung erforderlich, sie muss lediglich mindestens 14 Tage vorher beim Kreisverwaltungsreferat angezeigt werden. Dafür steht ein Online-Formular zur Verfügung. Bei Einkaufszentren oder Einkaufspassagen ist unbürokratisch eine gemeinsame Anzeige aller beteiligten Läden möglich.
Das KVR hat den Handel nach Inkrafttreten des neuen Ladenschlussgesetzes proaktiv über die neuen Möglichkeiten informiert. Die Händler*innen machen von den Abendöffnungen bereits regen Gebrauch. Bisher haben das KVR mehr als 170 entsprechende Anzeigen für das Jahr 2025 erreicht. Beispielsweise öffnen verschiedene Läden am Black Friday, 28. November, und am dritten Adventssamstag, 13. Dezember.
Außerdem ermöglicht es das Bayerische Ladenschlussgesetz nun, bis zu acht stadtweite Shoppingnächte pro Jahr in einer Ladenschlussverordnung festzulegen. Der Stadtrat wird sich in den kommenden Wochen mit den neuen Gestaltungsmöglichkeiten beschäftigen. Das KVR hat bereits im Oktober Handel, Gewerkschaften und Kirchen zum Runden Tisch geladen, um deren Stellungnahmen einzuholen. Der Austausch wurde von den Interessensvertreter*innen begrüßt.