Feuerwerk zum Jahreswechsel: Diese Regeln gelten in München

Böller- und Feuerwerksverbote in Altstadt, im Bereich des Mittleren Rings und erstmals rund um den Tierpark Hellabrunn.

30. Dezember 2025

Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt zum Silvesterabend

Die Landeshauptstadt München setzt auch dieses Jahr zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Feuerwerks- und Böllerverbote durch.

An Silvester dürfen in der Fußgängerzone, einschließlich Marienplatz und Stachus, sowie auf dem Viktualienmarkt keine Feuerwerkskörper mitgeführt und gezündet werden. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2025, 21 Uhr, bis 1. Januar 2026, 2 Uhr. Da in der Altstadt in den vergangenen Jahren bis zu 20.000 Menschen zu spontanen Silvesterfeierlichkeiten zusammenkamen, existiert dort eine besondere Gefahrenlage, die ein solches Verbot rechtfertigt. Wunderkerzen und Tischfeuerwerk sind erlaubt. Anwohner*innen dürfen Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

Zusätzlich besteht an beiden Tagen ganztätig ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings, wobei hier pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung verboten sind. Feuerwerke wie Raketen, Batterien und Fontänen sind erlaubt. Die Regelung basiert auf dem Sprengstoffgesetz, das es Kommunen erlaubt, das Böllern in dicht besiedelten Gebieten zu verbieten.

Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt außerdem erstmals ein Feuerwerksverbot im näheren Umgriff des Tierparks Hellabrunn. Dieses zielt auf den Schutz des besonderen Tierbestands, den es im Interesse der Artenvielfalt und im Hinblick auf zukünftige Generationen zu sichern gilt.

Eine Übersicht aller geltenden Regelungen ist auf muenchen.de veröffentlicht. Außerdem informiert Ströer die Bevölkerung in den kommenden Tagen unter anderem über die Bildschirme in U-Bahnhöfen zu den Verbotszonen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Eine gesetzliche Grundlage für Kommunen, die Verbotszonen auszuweiten, beispielsweise auf den Bereich des Tierheims, oder ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik im gesamten Stadtgebiet zu erlassen, existiert derzeit nicht. Die Landeshauptstadt München hat wiederholt an den Gesetzgeber appelliert, Städten und Gemeinden entsprechende Möglichkeiten zu geben. Die Stadt bittet deshalb alle Bürger*innen verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umzugehen.

Dr. Hanna Sammüller, Kreisverwaltungsreferentin: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es in der Altstadt und im Bereich des Tierparks Hellabrunn zu gefährlichen Situationen. Die Ausweitung des Feuerwerksverbots soll Menschen und Tieren einen sicheren Jahreswechsel ermöglichen.“

Edwin Grodeke, Leiter des Kommunalreferats und 1. Werkleiter der Märkte München: „Der besondere Reiz des Viktualienmarkts liegt in seiner historischen Struktur mit kleinen Gassen und dicht beieinanderstehenden Ständen. Genau diese Gegebenheiten bergen jedoch Risiken, wenn Feuerwerkskörper gezündet werden: Fehlgeleitete Raketen oder Böller könnten Brände verursachen oder Menschen gefährden. Deshalb gilt auch in diesem Jahr am Viktualienmarkt: Der Jahreswechsel kann und soll gefeiert werden – jedoch ohne privates Feuerwerk. Am Münchner Himmel wird es dennoch ausreichend Anlass zum Staunen geben.“