Änderungen beim Einlassmanagement der SZE
Ab 1. Oktober ist der Besuch der Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung (SZE) nur noch mit Notfalltermin möglich. Nachnamen P–Z sind ebenfalls betroffen.

Neue Regeln wegen Sparmaßnahmen und weniger Personal
Aufgrund neuer Sparvorgaben des Stadtrats und der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung müssen wir einige Änderungen in unserem Serviceangebot vornehmen. So kann das Konzept des offenen Hauses leider nicht wie geplant umgesetzt werden, da es beim Einlassmanagement und der Besucherleitführung im KVR zu Einsparungen kommt. Weniger Geld für das Einlasspersonal bedeutet, dass wir die Steuerung der Kundschaft nicht wie geplant vor Ort durchführen können.
Daneben wurden in der SZE mehrere unbesetzte Stellen gestrichen und offene Stellen können trotz des steigenden Bedarfs bis auf weiteres nicht besetzt werden. Dies hat erhebliche Auswirkungen auf die Sachbearbeitung und unsere Kapazitäten.
Um unserer Kundschaft dennoch einen effizienten und bedarfsorientierten Service zu bieten, kehren wir zur vorherigen Regelung zurück. Diese sieht eine Beschränkung der Vorsprache mittels Online-Terminvereinbarung auf Notfälle vor. Bei der Online-Terminvereinbarung wird klar angezeigt, in welchen Bereich unsere Kund*innen gehen müssen, sodass eine einfache Navigation im Haus gewährleistet ist.
Ab dem 1. Oktober 2025 können alle Kund*innen in Notfällen mit einem zuvor online gebuchten Termin bei uns vorsprechen.
Kund*innen, deren Nachname mit den Buchstaben P bis Z beginnt, benötigen ebenfalls ab diesem Zeitpunkt einen Termin zur Vorsprache. Zudem muss ein Notfall vorliegen.
Was ist ein Notfall?
Ein Notfall ist eine unvorhersehbare Situation, in der sofort ein Dokument benötigt wird, da ansonsten ein Schaden droht.
Dies gilt in folgenden Fällen:
- Drohender Verlust des Arbeitsplatzes
- Drohender Verlust von Leistungen (beispielsweise Arbeitslosengeld oder Studienkredit)
- Dringende Reise aus persönlichen oder beruflichen Gründen innerhalb der nächsten sieben Tage (etwa Dienstreise, Krankheit, Tod)
Die Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung prüft diese Voraussetzungen und entscheidet, ob ein Notfall tatsächlich vorliegt.
Online-Terminvereinbarung
Unsere Kund*innen können den Notfall-Termin online buchen.
Notfall-Termine gibt es kurzfristig für den jeweiligen Tag. Die Termine werden täglich montags, mittwochs und freitags um 7.20 Uhr sowie dienstags und donnerstags um 8.20 Uhr freigeschaltet.
Hinweis für Bevollmächtigte (Relocation/Rechtsvertretung)
Es sind maximal vier Termine pro Tag buchbar. Zur Vermeidung von unnötigen Mehrfachbuchungen sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte geben Sie neben dem Namen der antragstellenden Person auch den Namen der Vertretung (wie Kund*in/Kanzlei) an. Mehrfach-Terminbuchungen für identische Uhrzeiten werden von uns automatisch gelöscht. Die gebuchten Termine sind verbindlich wahrzunehmen, eine Stornierung ist nicht möglich.
Achtung vor kostenpflichtigen Angeboten
Wir warnen ausdrücklich vor kostenpflichtigen Terminangeboten andere Anbieter*innen. Da die Terminvereinbarung der SZE immer kostenlos ist, sollte ausschließlich die Website der SZE genutzt werden, um den Service kostenfrei und zuverlässig zu erhalten. Bitte teilen Sie uns mit, falls Sie auf einen kostenpflichtigen Termin stoßen.
Servicetelefon
Alternativ kann ein Notfall-Termin über unser Servicetelefon unter der Rufnummer +49 89 233-96010 vereinbart werden. Sie erreichen uns Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 13 Uhr.
Weniger Wartezeit, weniger Schlangenbildung, einheitlicher Zugang
Die Online-Terminvereinbarung hat mehrere Vorteile:
- Besucher*innen müssen nicht mehr lange warten, bis sie an der Reihe sind.
- Durch die Terminvergabe vermeiden wir Warteschlangen und können Termine besser koordinieren.
- Jede Person hat die gleiche Möglichkeit, einen Termin zu buchen.
Erhöhtes Terminkontingent
Um sicherzustellen, dass alle Anträge zeitnah bearbeitet werden können, werden wir das Terminkontingent zur Prüfung und Bestellung der Aufenthaltstitel erhöhen, um nach Möglichkeit mehr Anliegen im direkten Kundenkontakt abzuschließen. Unser Ziel ist es, insbesondere online gestellte Anträge mit vollständig eingereichten Unterlagen schnellstmöglich zu terminieren.
Online-Antragstellung erforderlich
Unsere Kund*innen müssen ihren Antrag grundsätzlich online stellen. Nach Prüfung des Antrags erhalten sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Ein Notfall-Termin kann nur in dringenden Fällen bei vorheriger Antragstellung bedient werden.
Ausnahme: Kund*innen mit einem laufenden oder abgeschlossenen Asylverfahren, Asylberechtigte, Flüchtlinge oder subsidiär Schutzberechtigte
In diesem Fall brauchen Kund*innen keinen Termin. Sie können weiterhin ohne Termin während der folgenden Öffnungszeiten zum Servicepoint in der Ruppertstraße 19 (Eingang A) im Bereich 21 im 2. Stock kommen:
Montag 7.30–12 Uhr
Dienstag 8.30–12 Uhr und 14–18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30–15 Uhr
Freitag 7.30–12 Uhr
Ausblick
Die SZE arbeitet fokussiert an der Optimierung der Prozesse, um unseren Kund*innen auch unter den neuen Rahmenbedingungen den bestmöglichen Service zu bieten. Wir sind überzeugt, dass die Online-Terminvereinbarung und die klare Strukturierung unserer Dienstleistungen zu einer Verbesserung des Services führen werden.