KVR verbessert Barrierefreiheit der Dienstleistungen

Verwaltung will Angebote allen Münchner*innen leichter zugänglich machen. Geplant sind weitere Informationen in Leichter Sprache und barrierefreie Veranstaltungen.

20. Oktober 2026

Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigen

Das Kreisverwaltungsreferat hat weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit entwickelt. Dies hatte der Stadtrat 2023 in einem Beschluss gefordert. Die Landeshauptstadt München setzt damit ein Zeichen für eine inklusive Verwaltung, die die Bedürfnisse aller Bürger*innen berücksichtigt und ihre Dienstleistungen auch Menschen mit Behinderung zugänglich macht. Aufgrund der Haushaltslage hat das KVR darauf geachtet, dass sich alle Maßnahmen schrittweise mit dem bestehenden Personal und dem vorhandenen Referatsbudget umsetzen lassen. Die Koordination erfolgt durch eine zentrale Ansprechperson für Inklusion, die den Austausch zwischen den Fachbereichen fördert und die Umsetzung der Maßnahmen überwacht.

Die Maßnahmen im Überblick

Weitere Dienstleistungsbeschreibungen auf der Website, wie die Verlustmeldung beim Fundbüro, werden in Leichter Sprache bereitgestellt, um die Zugänglichkeit für Menschen mit Lernschwierigkeiten zu erhöhen. Das gleiche gilt für Printprodukte wie die Flyer des Bevölkerungsschutzes und Informationsblätter für brandgeschädigte Haushalte. In der Online-Kommunikation werden Bilder mit Alternativtexten versehen und Videos untertitelt, um diese Inhalte auch blinden und gehörlosen Menschen zugänglich zu machen.

Darüber hinaus bietet die Branddirektion barrierefreie Informationsveranstaltungen zum Bevölkerungsschutz, inklusive Brandschutzerziehung für Kinder mit Behinderungen und Führungen für gehörlose Menschen durch die Feuerwehrausstellung an. Für gehörlose Mitarbeitende wurden die Erste-Hilfe-Kurse angepasst.

Bürgermeisterin Mona Fuchs: „München ist eine vielfältige und offene Stadt, in der Menschen mit ganz unterschiedlichen Bedürfnissen leben. Unser Anspruch muss sein, dass alle gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Dazu gehört, Hürden und Barrieren konsequent abzubauen, die den Alltag erschweren. Auch Menschen mit Behinderungen müssen ihre Anliegen bei der Stadt möglichst selbstständig und ohne unnötige Hindernisse erledigen können. Inklusion ist für uns ein wichtiges politisches Anliegen und eine Voraussetzung für echte Teilhabe. Mit den genannten Maßnahmen leisten wir dazu einen konkreten Beitrag.“

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller: „Unser Ziel ist es, die vielfältigen Angebote des KVR allen Münchner*innen zugänglich zu machen – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht. Ich freue mich, dass wir trotz der angespannten Haushaltslage einen Weg gefunden haben, künftig weitere Dienstleistungsbeschreibungen auch in Leichter Sprache zu veröffentlichen und die möglicherweise lebensrettenden Informationen der Branddirektion auch barrierefrei anzubieten.“