Wohnungspolitik in München
Ausreichend bezahlbare Wohnungen schaffen und sichern – das ist das Ziel der Münchner Wohnungspolitik.
Wohnungspolitik der Stadt München
Seit mehr als 30 Jahren wird das wohnungspolitische Handlungsprogramm regelmäßig fortgeschrieben. Das jüngste Programm „Wohnen in München VII“ wurde Ende 2022 vom Stadtrat beschlossen. Auf Grund geänderter finanzieller Rahmenbedingungen erfolgten seitdem mehrfache Anpassungen.
Ziele
Schaffung und Sicherung eines qualitativ und quantitativ ausreichenden Wohnungsangebots
In den Handlungsprogrammen zu „Wohnen in München“ wird die Schaffung und die Sicherung eines qualitativ und quantitativ ausreichenden Wohnungsangebots, insbesondere für einkommensschwache Haushalte, unter der Berücksichtigung der differenzierter werdenden Wohnungsnachfrage als wohnungspolitisches Hauptziel genannt.
Münchner Mischung
Die verschiedenen (Förder)-Programme tragen zur sogenannten "Münchner Mischung" bei, das heißt zu einem vielfältigen Wohnungsangebot für breite Einkommensgruppen in allen Quartieren. Darüber hinaus liegt der Fokus auf der Entwicklung von Förderkonzepten im Bestand zur Sicherung von Belegungsrechten sowie zur Aktivierung von Flächenpotenzialen im Bestand. Außerdem wird durch den Ankauf von Belegungsrechten, dem Erlass von Erhaltungs- und Zweckentfremdungssatzungen sowie der Ausübung von Vorkaufsrechten bezahlbarer Wohnraum im Bestand gesichert.
Handlungsfelder
Im wohnungspolitischen Handlungsprogramm „Wohnen in München VII“ wurden folgende Handlungsfelder festgelegt, zu denen Maßnahmen ergriffen werden, um die Ziele umzusetzen:
Zielgruppengerechtes Wohnen
Das primäre wohnungspolitische Ziel liegt auf der ausreichenden und bezahlbaren Wohnraumversorgung für alle Münchner*innen. Besondere Versorgungsaufgaben ergeben sich für einkommensschwache Haushalte, junge Erwachsene, Haushalte mit Kindern, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie für weitere Personen, die Schwierigkeiten haben sich selbstständig auf dem angespannten Wohnungsmarkt zu versorgen. Wichtige Akteure in der Umsetzung sind hierbei die private Bauwirtschaft, die "Münchner Wohnen", Genossenschaften und weitere gemeinwohlorientierte Unternehmen.
Bodenpolitik und Neubau
Aufgrund der angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt unterstützt die Landeshauptstadt München Wohnungssuchende mit verschiedenen Förderprogrammen, allen voran die Einkommensorientierte Förderung (EOF) und das "München Modell". Der Bau von preisgedämpften, freifinanzierten Mietwohnungen für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen der Wohnraumförderprogramme liegen, wird auf städtischen Flächen durch den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) und auf privaten Flächen im Rahmen der Sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) über den Preisgedämpften Mietwohnungsbau (PMB) gefördert.
Bestandssicherung und -förderung
Die hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum kann nicht durch den Wohnungsneubau alleine bedient werden. Dem Schutz und der Förderung bezahlbaren Wohnraums im Wohnungsbestand kommt daher eine wichtige Rolle zu. Es werden alle rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung und zum Schutz bestehenden Wohnraums ausgeschöpft, beispielsweise durch
- die Ausweisung von Erhaltungssatzungsgebieten,
- die Anwendung von Vorkaufsrechten, wo es rechtlich möglich ist,
- und im Bereich der Belegrechte und Bindungsverlängerungen.
Klimaschutz und Qualitäten im Wohnungsbau
Neben dem Wohnen ist der Klimaschutz ein wichtiges Zukunftsthema in München. Es ist ein wohnungspolitisches Ziel, dass Wohnungsbau bezahlbar und dabei gleichzeitig qualitätsvoll und nachhaltig sein soll.
Geänderte Rahmenbedingungen und notwendige Anpassungen
Das wohnungspolitische Handlungsprogramm „Wohnen in München VII“ (WiM VII) wurde in den letzten Jahren durch verschiedene Einzelbeschlüsse mehrfach angepasst, um den Herausforderungen der veränderten Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Steigende Bau- und Finanzierungskosten sowie hohe Bodenpreise haben die Wirtschaftlichkeit des geförderten und preisgedämpften Wohnungsbaus stark beeinträchtigt. Um dieser Situation zu begegnen, wurde kurz nach der Beschlussfassung zu WiM VII ein befristeter Teuerungsausgleich für den Konzeptionellen Mietwohnungsbau (KMB) beschlossen. Darüber hinaus wurde im Jahr 2025 als Reaktion auf den Ausfall der staatlichen Mittelzuweisung für die Einkommensorientierte Förderung (EOF) zunächst eine kommunale Einkommensorientierte Förderung eingeführt, um bereits eingegangene Verpflichtungen zu bedienen, während finanzielle Mittel aus anderen Maßnahmen umverteilt wurden. Die dritte Programmanpassung Ende 2025 umfasste insbesondere Regelungen für den weiteren Umgang bei unzureichenden Fördermitteln und sieht beispielsweise Quotenwechsel in andere Programme vor.