Wertgutachten

Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien

Wie erhalte ich ein Wertgutachten?

Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien für

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte
  • Behörden
  • Gerichte

Die Gutachten werden i.d.R. von einem Dreiergremium erstellt, dessen Zusammensetzung von Fall zu Fall wechselt. Dem Gutachtergremium gehören meist zwei ehrenamtliche zertifizierte Sachverständige an. Dadurch sind Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.

Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erhoben. Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie auch auf der Rückseite des Antragsformulars.

Welche Kosten entstehen für ein Verkehrswertgutachten?

Für die Erstellung des Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben.

Die Gebühren richten sich nach der Höhe des ermittelten Wertes.

 

Ansprechpartner

Für Rückfragen zum Ablauf der Erstellung von Gutachten und zu Bearbeitungszeiten wenden Sie sich bitte unter 089/233-787335 an unsere Sachbearbeiterin für die Gutachtenverwaltung oder senden uns eine E-Mail an gutachterausschuss@muenchen.de

Bitte beachten Sie, dass nur Fragen zum Ablauf des Gutachtens beantwortet werden können. Eine Aussage zu inhaltlichen Fragen oder Immobilienwerten kann hier jedoch noch nicht getroffen werden.

  • Kommunalreferat

    Bewertungsamt
    Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
    Bodenrichtwertauskunft

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