Wertgutachten
Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien
Wie erhalte ich ein Wertgutachten?
Der Gutachterausschuss fertigt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB von unbebauten und bebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien für
- Eigentümer
- Erbbauberechtigte
- Inhaber anderer Rechte und Pflichtteilsberechtigte
- Behörden
- Gerichte
Die Gutachten werden i.d.R. von einem Dreiergremium erstellt, dessen Zusammensetzung von Fall zu Fall wechselt. Dem Gutachtergremium gehören meist zwei ehrenamtliche zertifizierte Sachverständige an. Dadurch sind Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gewährleistet.
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 Abs. 3 der Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erhoben. Eine Übersicht über die Gebühren finden Sie auch auf der Rückseite des Antragsformulars.
Welche Kosten entstehen für ein Verkehrswertgutachten?
Für die Erstellung des Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der Höhe des ermittelten Wertes.
FAQ
Die Bearbeitungszeit für die Erstellung eines Gutachtens bemisst sich nach der Auftragslage, dem Umfang und der Komplexität der jeweiligen Gutachten, die der Gutachterausschuss aktuell bearbeitet.
Die voraussichtliche Bearbeitungszeit für Ihr Gutachten teilt Ihnen der Gutachterausschuss nach Einreichung Ihres Antrags mit. Derzeit ist mit stark erhöhten Bearbeitungszeiten zu rechnen.
Auswahl möglicher Bewertungsanlässe:
- Erbschaft, Schenkung
- Scheidung
- Zwangsversteigerung
- Vermögensfeststellung
- Steuerliche Zwecke
Folgende Unterlagen werden typischerweise für ein Gutachten vorab benötigt. Die Liste stellt eine exemplarische Übersicht dar und wird im Einzelfall angepasst und ergänzt.
- Aktueller Grundbuchauszug
- Maßstäbliche Grundrisspläne und Gebäudeschnitte
- Flächenberechnungen
- Baubeschreibung
- Mieterlisten, Mietverträge
- Teilungserklärung
- Bewirtschaftungskosten
- Energieausweis
Nach Eingang Ihres Antrags beim Gutachterausschuss erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Antrags und Rückmeldung, welche weiteren Unterlagen zur Bearbeitung in Ihrem Fall erforderlich sind.
Die Rechnung (Kostenbescheid) erhalten Sie ca. 4-6 Wochen nach Erhalt Ihres Gutachtens per Post.