Tennisanlage in Forstenried zu vermieten
Die Landeshauptstadt München vermietet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens eine Tennisanlage mit 15 Tennisplätzen in München - Forstenried
Angaben zur Immobilie
- Objektart: Tennisanlage
- Stadtteil: 19 – Thalkirchen-Obersendling-Forstenried-Fürstenried-Solln
- Straße, Hausnummer, PLZ: Forstenrieder Allee 256, 81476 München
- Gesamtfläche: 12.700 m²
- Flächen teilbar: nein
- Objektzustand: unrenoviert
- Verfügbar ab: nach Vereinbarung (frühestens ab 01. Juni 2026), befristet bis 30.11.2026
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
Die Mietfläche beträgt ca. 12.700 m². Auf der Fläche befinden sich 15 Tennisplätze und eine geschotterte Parkfläche.
Es befindet sich auch ein Vereinsheim mit Nebengebäuden auf der Fläche, welches jedoch nicht zur Vermietung ausgeschrieben wird.
Strom, Wasser und Abwasser sind grundsätzlich vorhanden.
Die Tennisanlage befindet sich auf den Flurstücken 473/0, 493/27 und 493/4 Gemarkung Forstenried an der Forstenrieder Allee 256 und liegt im 19. Stadtbezirk.
In der näheren Umgebung bzw. neben der Tennisanlage befinden sich Wohnhäuser bzw. ein Wohngebiet.
Die Fläche liegt in der Nähe der Bushaltestelle „Forstenrieder Park“, wovon man mit einer kurzen Busfahrt die U-Bahnstation „Forstenrieder Allee“ erreicht.
Interessent*innen für das o. g. Objekt reichen ihr Preisangebot beim Kommunalreferat zusammen mit den Personalien, einem Führungszeugnis sowie einer SCHUFA-Auskunft ein. Die Personalien, das Führungszeugnis sowie die SCHUFA-Auskunft können auch nachgereicht werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 24. Mai 2026.
Die vorgenannte Frist ist ein Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, schneiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des E-Mail-Eingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an im-gw-s.kom@muenchen.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Auswahl erst nach Bewerbungsausschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Mindestmietpreis:
1.600 €/ Monat
Geldkaution:
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 6 Monatsmieten hinterlegt. Die Höhe der Sicherheit beträgt jedoch mindestens 9.600 €.
Bevorzugte Nutzung:
Die Überlassung des Objektes erfolgt ausschließlich zur Nutzung als Tennisanlage.
Die Entnahme von Humus, Lehme usw. wird nicht gestattet. Des Weiteren finden die Vorschriften des Kleingartenrechts keine Anwendung.
Beschränkungen:
Die o. g. Grundstücke sind aufgrund eines Schulbaus planungsbetroffen. Aus diesem Grund kann eine Vermietung nur befristet zum 30. November 2026 erfolgen.
Eine Verlängerungsoption bzw. der Abschluss eines unbefristeten Mietverhältnisses ist nicht möglich.
Aufgrund der geplanten Schulbaumaßnahmen kann es auf den o. g. Grundstücken zu Voruntersuchungen (u. a. Bohrungen, möglicherweise auch inmitten eines Tennisplatzes) kommen. Diese Maßnahmen sind zu dulden; möglicherweise kann es dadurch zu Betriebseinschränkungen kommen.
Die Verkehrssicherungspflicht über die Tennisanlage mit Ausnahme des Vereinsheims mit Nebengebäuden hat der Mieter in vollem Umfang zu tragen.
- Eine Mindestmiete ist angegeben, bitte geben Sie ein Mietangebot ab. Den Zuschlag erhält die Bewerbung mit dem höchsten Mietangebot.
- Die Angebote müssen bis spätestens 24. Mai 2026 per E-Mail abgegeben werden.
- Sollte der Fall eintreten, dass mehrere gleichlautende Angebote abgegeben werden, wird die Entscheidung mittels Losverfahren gefällt.
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der folgenden Internetseite:
https://stadt.muenchen.de/infos/dsgvo-datenschutzgrundverordnung.html
Ansprechpartnerin
Teresa Soukup