Veranstaltungen auf dem Königsplatz 2026
Diese Regelungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Königsplatz für das Jahr 2026.
Konzerte auf dem Königsplatz 2026 – freier Termin
Die Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund der Landeshauptstadt München (Veranstaltungsrichtlinien) legen fest, dass auf dem Königsplatz in den Jahren, an denen die IAA Mobility nicht stattfindet – dies ist 2026 der Fall – insgesamt vier Konzertwochenenden mit jeweils zwei Veranstaltungstagen stattfinden können.
Da für das Jahr 2026 nach einer ersten Auslosung derzeit erst für drei Konzertwochenenden Zusagen erfolgt sind, können noch für ein viertes Konzertwochenende Anträge gestellt werden. Hierfür stehen folgende Termine zur Verfügung:
- 28.08. – 30.08.2026
- 04.09. – 06.09.2026
Interessierte Veranstaltende haben die Möglichkeit, entsprechende Anträge beim Kreisverwaltungsreferat einzureichen. Der Antrag muss bis zum 10.06.2026, 24:00 Uhr beim KVR eingegangen sein.
Bereits bei Antragstellung ist konkret die/der geplante Künstler*in für den jeweiligen Veranstaltungstag zu benennen. Eine reine Platzreservierung wird vom Kreisverwaltungsreferat nicht berücksichtigt.
Der Antrag ist an folgende Anschrift zu richten:
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Veranstaltungsbüro
Ruppertstraße 19
80466 München
oder per E-Mail an: veranstaltungen.kvr@muenchen.de.
Sofern mehrere vollständige und fristgerechte Anträge eingehen, entscheidet das Los.
Folgt binnen einem Monat nach erfolgter Auslosung durch das KVR keine Konkretisierung des Antrags durch geeignete Nachweise (z.B. Buchungsbestätigung des Künstlers bzw. der Künstlerin, Beginn des Vorverkaufs o.ä.) verfällt der beantragte Termin ersatzlos.
Sollte kein fristgerechter Antrag beim KVR eingehen, entfällt das 4. Königsplatzwochenende für das Jahr 2026 ersatzlos. Die Konzertveranstaltungen müssen den besonderen historischen Belangen des Platzes einschließlich des angrenzenden Areals gerecht werden.
Auch eine rechtzeitige Beantragung bedeutet nicht, dass eine bestimmte Veranstaltung durchgeführt werden kann. Die abschließende Prüfung kann erst nach Vorliegen aller Unterlagen und Durchführung des Abstimmungsverfahrens mit Beteiligung der notwendigen Fachdienststellen erfolgen.