Veranstaltungen auf dem Königsplatz 2027

Diese Regelungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen auf dem Königsplatz für das Jahr 2027.

Konzerte auf dem Königsplatz 2027

Die Richtlinien für Veranstaltungen auf öffentlichem Verkehrsgrund der Landeshauptstadt München (Veranstaltungsrichtlinien) legen fest, dass auf dem Königsplatz in den Jahren, an denen die IAA Mobility stattfindet – dies ist 2027 der Fall – drei Konzertwochenenden mit jeweils zwei Veranstaltungstagen stattfinden können.

Für das Jahr 2027 stehen für die Konzertveranstaltungen auf dem Königsplatz folgende Termine zur Verfügung:

30.04.- 02.05.2027
07.05.- 09.05.2027
14.05.- 16.05.2027
21.05.- 23.05.2027
28.05.- 30.05.2027
04.06.- 06.06.2027
11.06.- 13.06.2027
18.06.- 20.06.2027
13.08.- 15.08.2027

Die Termine können sich ggf. noch ändern.

Jede*r Konzertveranstalter*in kann zunächst für ein Konzertwochenende berücksichtigt werden.

Konzertveranstalter*innen haben die Möglichkeit, zwischen dem 01.12. und dem 31.12.2025 entsprechende Anträge beim Kreisverwaltungsreferat einzureichen. Bei mehreren Anträgen für den selben Veranstaltungstag entscheidet das Los.

Bereits bei Antragstellung ist konkret die/der geplante Künstler*in für den jeweiligen Veranstaltungstag zu benennen. Eine reine Platzreservierung wird vom Kreisverwaltungsreferat nicht berücksichtigt.

Der Antrag ist zwischen dem

01.12. und 31.12.2025

an folgende Anschrift zu richten:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Veranstaltungsbüro
Ruppertstraße 19
80466 München

oder per E-Mail an: veranstaltungen.kvr@muenchen.de

Sollten nach Ablauf der Frist noch Wochenenden für Konzertveranstaltungen zur Verfügung stehen, können weitere Anträge entgegengenommen werden, bei mehreren Anträgen entscheidet dann der Zeitpunkt der Antragstellung (Eingang beim Kreisverwaltungsreferat).

Sollte die Anzahl der zulässigen Anträge die Anzahl der zur Verfügung stehenden drei Wochenenden überschreiten, entscheidet das Los. Bei mehreren Nachfragenden für einen Termin wird dabei eine Rangfolge ausgelost.

Folgt binnen drei Monaten nach erfolgter Auslosung durch das KVR keine Konkretisierung des Antrags durch geeignete Nachweise (z.B. Buchungsbestätigung des Künstlers bzw. der Künstlerin, Beginn des Vorverkaufs o.ä.) verfällt der beantragte Termin ersatzlos. Freie bzw. frei gewordene Termine werden zunächst den etwaig nachrangig gelosten Interessierten in der Losreihenfolge angeboten.

Sollte keine Zusage erfolgen, werden die freien Termine im Internet unter www.muenchen.de veröffentlicht. Interessierte Veranstaltende können innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung einen Antrag auf Durchführung einer Konzert-veranstaltung an diesem Termin stellen. Sollte die Anzahl der zulässigen Anträge die Anzahl der zur Verfügung stehenden Wochenenden überschreiten, entscheidet das Los. Sofern eine weitere Konkurrenzsituation auftreten sollte, gelten die oben dargestellten Verfahrensabläufe (Losverfahren, Konkretisierung des Antrags nach 3 Monaten).

Sollten nach Ablauf der vorgenannten Frist noch Wochenenden für Konzertveranstaltungen zur Verfügung stehen, können weitere Anträge entgegengenommen werden, bei mehreren Anträgen entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung (Eingang beim Kreisverwaltungsreferat). Dieses Verfahren gilt auch dann, wenn der Antrag seitens des Veranstaltenden zurückgenommen wird.

Die Konzertveranstaltungen müssen den besonderen historischen Belangen des Platzes einschließlich des angrenzenden Areals gerecht werden.

Auch eine rechtzeitige Beantragung bedeutet nicht, dass eine bestimmte Veranstaltung durchgeführt werden kann. Die abschließende Prüfung kann erst nach Vorliegen aller Unterlagen und Durchführung des Abstimmungsverfahrens mit Beteiligung der notwendigen Fachdienststellen erfolgen.

Open-Air-Kinoveranstaltung auf dem Königsplatz 2027

Der Königsplatz steht grundsätzlich für die Durchführung einer Kino-Open-Air Veranstaltung zu Verfügung (maximal 8 Tage zuzüglich 1 Generalprobe und 3 Ausweichtage).

Für das Jahr 2027 steht für die Open-Air-Kinoveranstaltung auf dem Königsplatz folgender Zeitraum zur Verfügung:

27.07. – 09.08.2027

In Absprache mit dem Kreisverwaltungsreferat sind ggf. auch andere Termine möglich, soweit der Königsplatz verfügbar ist.

Anträge für das Jahr 2027 werden zwischen 01.12. und 31.12.2025 entgegen genommen.

Bitte richten Sie Ihren Antrag an folgende Anschrift:

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Veranstaltungsbüro
Ruppertstraße 19
80466 München

oder per E-Mail an: veranstaltungen.kvr@muenchen.de

Sollten innerhalb der genannten Frist mehrere zulässige Anträge eingehen, entscheidet das Los. Sollten innerhalb der vorgenannten Frist keine Anträge eingehen können nach Fristablauf weiterhin Anträge entgegengenommen, bei mehreren Anträgen entscheidet der Zeitpunkt der Antragstellung (Eingang beim Kreisverwaltungsreferat).

Die Open-Air-Kinoveranstaltungen müssen den besonderen historischen Belangen des Platzes einschließlich des angrenzenden Areals gerecht werden.