Unterstützungsunterschriften für die Kommunalwahl am 8. März 2026

Sie wollen Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge leisten? Hier finden Sie weitere Informationen.

Was sind Unterstützungsunterschriften?

Abgabezeitraum für Unterstützungsunterschriften

Die Abgabe von Unterstützungsunterschriften kann ab dem Tag nach Einreichung des jeweiligen Wahlvorschlags bis zum 19. Januar 2026, 12 Uhr, erfolgen. Frühestens ist das ab dem 10. Dezember 2025 möglich.

Eintragungsräume und Öffnungszeiten

Die Eintragungsräume sind im Eintragungszeitraum vom 10. Dezember 2025 bis 19. Januar 2026, Montag bis Freitag, zu den angegebenen Öffnungszeiten geöffnet. Zusätzlich erfolgt eine Öffnung am Samstag, 17. Januar 2026.

Geschlossen sind die Eintragungsstellen an folgenden Tagen:
24. Dezember 2025, 25. Dezember 2025, 26. Dezember 2025, 31. Dezember 2025, 1. Januar 2026 sowie 6. Januar 2026.

Adresse 
Marienplatz 8
80331 München

Öffnungszeiten in der Stadtinformation
Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr
Freitag von 10 bis 14 Uhr
Dienstag, 13. Januar 2026, von 10 bis 20 Uhr
Samstag, 17. Januar 2026, von 10 bis 16 Uhr
Montag, 19. Januar 2026, von 10 bis 12 Uhr

Barrierefrei für:

  • Rollstuhlfahrende
  • Sehbeeinträchtigte
  • Blinde
  • Gehbeeinträchtigte
  • Kognitiv Beeinträchtigte

Adresse
Ruppertstraße 19, Eingang A, 4. OG, Raum 47.01

Öffnungszeiten im KVR
Montag, Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr 
Freitag von 7.30 bis 13 Uhr
Dienstag, 23. Dezember 2025, von 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag, 13. Januar 2026, von 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 20 Uhr
Samstag, 17. Januar 2026, von 10 bis 16 Uhr
Montag, 19. Januar 2026, von 7.30 bis 12 Uhr

Barrierefrei für:

  • Rollstuhlfahrende
  • Sehbeeinträchtigte
  • Blinde
  • Gehbeeinträchtigte
  • Kognitiv Beeinträchtigte

Adresse
Belgradstraße 77, Erdgeschoss
 

Öffnungszeiten im Bürgerbüro Scheidplatz
Montag, Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr 
Freitag von 7.30 bis 13 Uhr
Dienstag, 23. Dezember 2025, von 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag, 13. Januar 2026, von 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 20 Uhr
Samstag, 17. Januar 2026, von 10 bis 16 Uhr
Montag, 19. Januar 2026, von 7.30 bis 12 Uhr

Barrierefrei für:

  • Rollstuhlfahrende
  • Sehbeeinträchtigte
  • Blinde
  • Gehbeeinträchtigte
  • Kognitiv Beeinträchtigte

Adresse
Trausnitzstraße 33, 1. OG, Raum 1.227
 

Öffnungszeiten im Bezirksinspektion Ost
Montag, Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr 
Freitag von 7.30 bis 13 Uhr
Dienstag, 23. Dezember 2025, von 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag, 13. Januar 2026, von 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 20 Uhr
Samstag, 17. Januar 2026, von 10 bis 16 Uhr
Montag, 19. Januar 2026, von 7.30 bis 12 Uhr

Barrierefrei für

  • Rollstuhlfahrend
  • Sehbeeinträchtigte
  • Blinde
  • Gehbeeinträchtigte
  • Kognitiv Beeinträchtigte

Adresse
Landsberger Straße 486, Altbau, 1. OG, Raum 111/112
 

Öffnungszeiten in der Bezirksinspektion West
Montag, Mittwoch von 7.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
Dienstag, Donnerstag von 8.30 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr 
Freitag von 7.30 bis 13 Uhr
Dienstag, 23. Dezember 2025, von 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag, 13. Januar 2026, von 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 20 Uhr
Samstag, 17. Januar 2026, von 10 bis 16 Uhr
Montag, 19. Januar 2026, von 7.30 bis 12 Uhr

Barrierefrei für

  • Rollstuhlfahrende
  • Sehbeeinträchtigte
  • Blinde
  • Gehbeeinträchtigte
  • Kognitiv Beeinträchtigte

Wer darf Wahlvorschläge unterstützen?

  • Unterschreiben dürfen nur Wahlberechtigte für die jeweilige Wahl. Sie müssen spätestens am letzten Tag der Eintragungsfrist (19. Januar 2026) wahlberechtigt sein.

  • Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag (8. März 2026):

    • Deutsche oder Unionsbürger*innen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind,

    • mindestens 18 Jahre alt sind (letztes Geburtsdatum 8. März 2008),

    • seit mindestens zwei Monaten (8. Januar 2026) in der Landeshauptstadt München mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und 

    • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

  • Für die Wahlen in den Bezirksausschüssen muss die Wahlberechtigung im jeweiligen Stadtbezirk vorliegen.

  • Achtung: Bewerber*innen sowie Ersatzleute dürfen für die jeweilige Wahl, für die sie sich bewerben, keine Unterstützungsunterschrift leisten. Auch dann nicht, wenn sie sich für einen anderen Wahlvorschlag der gleichen Wahl bewerben. Es darf nur ein Wahlvorschlag für die jeweilige Wahl unterstützt werden.

  • Wer glaubwürdig wegen Krankheit oder einer Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten, in der Lage ist, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist, an Eides statt zu versichern, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch erfolgen, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung abzugeben.
     

Was ist nicht erlaubt?

  • Während der Eintragungszeit ist in und an dem Gebäude, in dem sich der Eintragungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude, jede Beeinflussung der Eintragungswilligen durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder auf andere Weise verboten.
  • Außerdem ist jede Behinderung oder erhebliche Belästigung von Eintragungswilligen verboten.
  • Vor den jeweiligen Eintragungsräumen darf etwa 10 Meter vor dem Eingang, nicht für Unterstützungsunterschriften geworben werden.
  • Eintragungswillige dürfen nicht in den Eintragungsraum begleitet werden.

Achtung: Wird gegen diese Bestimmungen verstoßen, ist die abgegebene Unterschrift ungültig. 

Wie viele Unterschriften sind nötig?

Oberbürgermeisterin – Oberbürgermeister – Stadtrat

  • Für eine Teilnahme an der Wahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters oder an der Wahl des Stadtrats sind jeweils 1.000 gültige Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten erforderlich.

Bezirksausschüsse

  • Die Zahl der notwendigen Unterstützungsunterschriften für die Wahl der Bezirksausschüsse richtet sich nach der Zahl der Einwohner*innen im jeweiligen Stadtbezirk.

  • Wie viele gültige Unterschriften für jeden Bezirksausschuss erforderlich sind, finden Sie in der folgenden Übersicht. 

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie zu Unterstützungsunterschriften erhalten Sie unter www.muenchen.de/wahlvorschlaege

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