Straßenreinigung mit Winterdienst
Saubere Straßen, Wege und Plätze in München
Straßenreinigung
Jeden Tag aufs Neue engagiert sich der Straßenreinigungsbetrieb des Baureferats für saubere Straßen, Wege und Plätze in München. Im Vollanschlussgebiet innerhalb des Mittleren Rings werden jährlich fast 8.000 Tonnen Abfall und Kehricht beseitigt.
Um ein sauberes Erscheinungsbild unserer Stadt zu gewährleisten, müssen alle ihren Beitrag leisten: die Landeshauptstadt München, aber auch die Bürger*innen. Als Baureferat verfolgen wir immer das Ziel, unsere Leistungen möglichst kostengünstig, effizient und umweltschonend zu erbringen. Daher wird die Straßenreinigung konsequent optimiert – beispielsweise durch den Einsatz von Fahrzeugen mit Elektroantrieb oder Kombimüllbehältern mit integriertem Aschenbecher.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, für ein sauberes München zu sorgen.
Unsere Leistungen – Ihre Pflichten
Die Beschäftigten der Straßenreinigung beginnen ihre Arbeit bereits in den frühen Morgenstunden. Um die Lärmbelästigung so gering wie möglich zu halten, rücken unsere Mitarbeiter*innen in reinen Wohngebieten erst nach sieben Uhr morgens mit ihren Fahrzeugen an. Mit Hilfe von Kehrmaschinen, Kleintraktoren und Lastkraftwagen beseitigen sie den Kehricht im Vollanschlussgebiet.
Zu unseren Aufgaben gehört auch die Betreuung der Abfallbehälter im und um das Zentrum der Stadt. Zum Beispiel in
der Fußgängerzone, wo diese dreimal täglich geleert werden.
Zu den jahreszeitlich bedingten Aufgaben der städtischen Straßenreinigung zählen unter anderem:
- die Laubbeseitigung auf den öffentlichen Verkehrsflächen,
- der Winterdienst, sowie die Splittabkehr im Frühjahr,
- das Sammeln und Beseitigen von Wiesnmüll und
- das Sammeln und Beseitigen von Silvestermüll.
Als Grundstückseigentümer*in außerhalb des Vollanschlussgebietes müssen Sie
- den Gehweg, die Parkbuchten, die Radwege und die Straße bis zur Mitte der Fahrbahn bei Bedarf kehren.
- Gras und Unkraut umweltfreundlich entfernen.
- Straßenrinnen und -abläufe für einen störungsfreien Wasserabfluss freihalten.
- Bepflanzungen, die über die Grundstücksgrenze wachsen, regelmäßig zurückschneiden.
- Der Gehweg muss bis zu einer Höhe von 2,50 Meter und die Fahrbahn bis zu einer Höhe von 4,50 Meter frei passierbar sein.
Was Sie noch wissen sollten:
Wenn Sie als Grundstückseigentümer*in Ihre Reinigungspflichten nicht erfüllen, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Sollten Verkehrsteilnehmende zu Schaden kommen, sind Sie haftbar
Das Vollanschlussgebiet der Landeshauptstadt München (rote Flächen) entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing. Innerhalb des Vollanschlussgebietes übernimmt das Baureferat die Straßenreinigung. In diesem Gebiet fallen Straßenreinigungsgebühren an.
Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung und den erforderlichen Reinigungsarbeiten in fünf Reinigungsklassen eingeteilt. Der Reinigungsturnus variiert von zweimal täglich (Fußgängerzone) bis zu einmal wöchentlich (Anliegerstraße). Zu welcher Reinigungsklasse Ihre Straße gehört, können Sie in der Straßenreinigungssatzung nachlesen.
Außerhalb des Vollanschlussgebietes müssen Eigentümer*innen, deren Grundstücke an öffentlichen Grund angrenzen, selbst für die Reinigung sorgen. Eine Ausnahme bilden die Hauptverkehrsstraßen mit hohem Verkehrsaufkommen außerhalb des Vollanschlussgebietes (sog. F-Straßen). Auf diesen Straßen werden die Fahrbahn und der Radweg vom Baureferat sauber gehalten, die Gehwege sind von den Anlieger*innen zu reinigen.
Kontakt
Bei Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit der Straßenreinigung können Sie sich an die Service-Telefonnummer
233-761201 oder per E-Mail an strassenunterhalt.bau@muenchen.de wenden.
Sauberes München
Melden von Müllablagerungen auf Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen
Schrotträder
In Radständern und auf Gehwegen entfernt das Baureferat zusammen mit der städtischen Tochtergesellschaft P+R Park & Ride GmbH alle Schrotträder und offensichtlich aufgegebene Räder. Informationen rund um die Radentfernung erhalten Sie auch auf der Website der P+R Park & Ride unter https://fahrradparken-muenchen.de/radlramadama. Im Detail führt die P+R Park & Ride GmbH immer folgende Arbeitsschritte durch:
- Schrotträder und offensichtlich aufgegebene Räder werden mit einer Banderole markiert.
- Diese Banderole gibt den Hinweis, dass nach vier Wochen das Rad entfernt wird.
- Ist nach vier Wochen die Banderole noch unversehrt am Rad, nimmt die P+R Park & Ride GmbH das Rad mit und lagert es für zwei Monate ein. Innerhalb dieser Zeit kann es noch vom Eigentümer abgeholt werden.
Melden von zurückgelassenen Schrotträdern
Winterdienst
Mit den ersten Schneeflocken fällt der Startschuss für den Winterdienst des Baureferates. Ab dem 1. November stehen unsere Einsatzkräfte bereit und rücken sofort aus, wenn Schnee und Glätte zu erwarten sind. Und zwar in aller Frühe. Wenn die Stadt noch schläft, schaufeln und schieben unsere Mitarbeiter*innen bereits die Straßen und Wege frei - eine städtische Leistung
für die Bürger*innen.
Wir möchten Sie – besonders als Verkehrsteilnehmer*innen – dennoch um erhöhte Aufmerksamkeit, gegenseitige
Rücksichtnahme und ein insgesamt „winterfestes“ Verhalten bitten. Trotz unserer Bemühungen kann es natürlich vorkommen, dass Straßen und Wege nicht immer so komfortabel zu passieren sind, wie im Sommer. Besondere Vorsicht gilt vor allem nachts und bei starkem Schneefall.
Wann und wo die städtischen Räumfahrzeuge ausrücken, und wann Sie selbst zur Schaufel greifen müssen, erläutert wir Ihnen hier.
Unsere Leistungen – Ihre Pflichten
- Bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder bei Gefahr von Straßenglätte räumen und/oder streuen wir.
- Der Winterdienst beginnt werktags ab 2 Uhr morgens (bei Bedarf auch früher).
- Zwischen 7 und 22 Uhr halten wir die öffentlichen Straßen in einem verkehrssicheren Zustand.
- Rund 10.000 verkehrswichtige Fußgängerüberwege, 2.300 Haltestellen und etwa 290 Gefahrenstellen haben oberste Priorität.
- Das Hauptstraßennetz, also alle bedeutenden Ring- und Ausfallstraßen, wie der Mittlere Ring, sowie Straßen, in denen öffentliche Verkehrsmittel fahren, werden zuerst geräumt und gegebenenfalls gestreut. Im zweiten Schritt wird das Nebenstraßennetz geräumt.
- Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen werden parallel zum Hauptstraßennetz geräumt und (bei Bedarf) gestreut.
Damit alle Münchner*innen unfallfrei durch den Winter kommen, sind Grundstückseigentümer*innen außerhalb des Vollanschlussgebietes zum Winterdienst verpflichtet:
- Sie müssen dafür sorgen, dass Gehwege geräumt werden und mit Splitt oder Sand gegen Glätte gestreut wird.
- Wenn in Ihrer Straße kein Gehweg vorhanden ist, müssen Sie einen ausreichend breiten Streifen für Fußgänger*innen am Rand der Straße sichern.
- Dies muss werktags bis 7 Uhr morgens sowie an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens erfüllt sein und gilt bis 20 Uhr.
- Aus Umweltschutzgründen dürfen Sie kein Salz verwenden.
Was Sie noch wissen sollten:
Wenn Sie als Grundstückseigentümer*in Ihre „Winterpflichten” nicht erfüllen, müssen Sie mit einer Geldbuße oder weiteren rechtlichen Folgen rechnen. Sollten Verkehrsteilnehmende zu Schaden kommen oder sich verletzen, sind Sie haftbar.
Das Vollanschlussgebiet der Landeshauptstadt München (rote Flächen) entspricht in etwa dem Gebiet innerhalb und einschließlich des Mittleren Ringes sowie dem Kernbereich von Pasing.
Innerhalb des Vollanschlussgebietes werden die Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Plätze und Fußgängerzonen vom städtischen Winterdienst geräumt und gestreut. In diesem Gebiet fallen für die Grundstückseigentümer*innen entsprechend Straßenreinigungsgebühren an.
Die städtische Straßenreinigungssatzung enthält eine Liste der Straßen, Straßenbschnitte und Plätze, die vom Baureferat vollständig (Reinigungsklasse S, 1+, 1, 2, 3) und teilweise (Reinigungsklasse F) betreut werden.
Bei der Reinigungsklasse F und allen nicht namentlich aufgeführten Straßen und Straßenabschnitten verbleibt die
Wintersicherungspflicht auf den anliegenden Gehwegen gemäß Straßenreinigungs- und sicherungsverordnung bei den jeweiligen Grundstückseigentümer*innen.
Kontakt
Bei Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit dem Winterdienst können Sie sich an die Service-Telefonnummer (089) 233-76 12 01 oder per E-Mail an strassenunterhalt.bau@muenchen.de wenden.
Winterdienstbilanz 2025/2026
Winterdienst und Schneeräumung