Sicherheitsprüfung für Nutzkraftwagen

Die Sicherheitsprüfung (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Fahrzeug-Klassen M, N und O sind betroffen).

Alle Informationen zur Sicherheitsprüfung

Folgende Fahrzeugbaugruppen werden dabei einer Prüfung unterzogen:

  • Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
  • Lenkung
  • Reifen
  • Räder
  • Bremsanlage
  • Schließkräfte an fremdkraftbetätigten Türen (zum Beispiel Bus)

Die gesetzliche Grundlage ist der § 29 StVZO. Als Nachweis über die bestandene SP dient das Prüfprotokoll (§ 29 Abs. 10 StVZO) oder der Prüfbericht einer neuen Hauptuntersuchung.
Die SP wird abhängig von der Fahrzeugklasse zwischen den jeweils fälligen Hauptuntersuchungen durchgeführt.

Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 7,5 Tonnen ≤ 12 Tonnen

  • erste Prüfung: 42 Monate nach der Erstzulassung
  • dann immer sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung


Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 12 Tonnen

  • erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung
  • dann immer sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung


Kraftomnibusse mit mehr als acht Fahrgastplätzen

  • erste Prüfung: sechs Monate nach der ersten Hauptuntersuchung
  • zweite Prüfung: sechs Monate nach der zweiten Hauptuntersuchung
  • ab der dritten Hauptuntersuchung alle drei Monate. Entfällt zum Termin der Hauptuntersuchung

Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht > 10 Tonnen

  • erste Prüfung: 30 Monate nach der Erstzulassung
  • dann immer sechs Monate nach der letzten Hauptuntersuchung

Fahrzeuge die nicht unter diese Gewichtsklassen fallen, benötigen keine Sicherheitsprüfung!