Sanierungsberatung Grundstücksentwässerung

Informationen zum ordnungsgemäßen Unterhalt von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Allgemeine Regelung

Grundstücksentwässerungsanlagen sind gemäß § 8 der Münchner Entwässerungssatzung von Grundstückseigentümer*innen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben, zu verbessern oder zu erneuern. Sie müssen frostfrei verlegt, stets in baulich gutem Zustand und vollkommen betriebsfähig, insbesondere wasserdicht, gasdicht und wurzelfest sein.

Der Anschlusskanal ist die Abwasserleitung vom Grundstück bis zum städtischen Kanal. Er ist in München Teil der privaten Entwässerungsanlage. Für Bau und Unterhalt sind die Grundstückseigentümer*innen verantwortlich.

Die allgemeinen technischen Regeln sehen wiederkehrende Dichtheitsprüfungen vor. Der Turnus hängt von der Art des anfallenden Abwassers und der Lage es Grundstücks ab. Bei Grundstücken mit einfacher Wohnbebauung und außerhalb von Wasserschutzgebieten sind Leitungen alle 20 Jahre zu prüfen.

Wie wird der ordnungsgemäße Zustand überwacht?

Die Münchner Stadtentwässerung überwacht den ordnungsgemäßen Zustand von Grundstücksentwässerungsanlagen während der Bauphase. Im Bestand erfolgt die Kontrolle anlassbezogen, etwa bei Um- und Anbauten, oder aber wenn Schäden an der Anlage bekannt werden.

Bei der Inspektion der städtischen Kanäle werden auch die Hausanschlüsse begutachtet. Werden Schäden am Anschlusskanal festgestellt, werden die Eigentümer*innen des angeschlossenen Anwesens schriftlich informiert. Ein Bild ist diesem Schreiben beigefügt.

In unserem "Infoblatt Schadensbilder Anschlusskanal" (PDF) stellen wir eine Übersicht der typischen Schäden an Anschlusskanälen vor. Mehrere Schadensarten können gemeinsam auftreten.

Schäden an Ihrer Entwässerungsanlage

Sie wurden von der Stadtentwässerung über Schäden an Ihrer Entwässerungsanlage informiert. Was ist zu tun?

Unsere Schreiben, mit denen wir über Schäden an deren Grundstücksentwässerungsanlage informieren, beschreiben zunächst den festgestellten Schaden.

Anschließend finden Sie konkrete Forderungen, welche vom Schadensbild und den weiteren Rahmenbedingungen abhängen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind Sie verantwortliche. Ziel ist stets die Wiederherstellung einer ordnungsgemäßen Entwässerungsanlage.

Im Folgenden finden Sie einige nützliche Informationen, wie Sie nun vorgehen können.

Erste Schritte

  • In unserem Schreiben nehmen wir im Normalfall Bezug auf einen oder mehrere Entwässerungspläne. Sollten Ihnen diese nicht vorliegen, so können Sie diese auf Antrag bei der Münchner Stadtentwässerung einsehen oder sich Kopien anfertigen lassen. Link siehe unten.
  • Machen Sie den Revisionsschacht bzw. die Revisionsöffnung ausfindig und frei zugänglich. Die genaue Lage auf Ihrem Grundstück entnehmen Sie den Bestandsplänen.
  • Wenden Sie sich mit unserem Schreiben und einer Kopie des Entwässerungsplans an geeignete Fachfirmen oder Ingenieurbüros. Bei allen Maßnahmen empfehlen wir Ihnen die Einholung von mindestens drei Angeboten. Informationen zum Thema „Firmen finden“: Links weiter unten

Dichtheitsprüfung und Sanierung

  • Ob eine Dichtheitsprüfung Erfolg haben wird, lässt sich oftmals erst nach einer Zustandserfassung mittels indirekter optischer Inspektion, der sogenannten Kamerabefahrung ermitteln. Lassen Sie sich dazu auf jeden Fall einen Untersuchungsbericht anfertigen.
  • Lässt der erfasste Zustand keine technischen Mängel erkennen, so ist in Anwesenheit des städtischen Kontrolldienstes eine Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck nach DIN 1986-30 durchzuführen.
  • Lässt der erfasste Zustand hingegen darauf schließen, dass eine Sanierung erforderlich ist, um die Leitungen dicht zu prüfen, ist zuvor ein Sanierungskonzept aufzustellen. In unserem "Infoblatt Sanierungsverfahren GEA" (PDF) stellen wir eine allgemeine Übersicht über die gängigen Sanierungsverfahren, die für die Sanierung einer Grundstücksentwässerungsanlage geeignet sind.
  • Im Zuge der Sanierungsplanung ist ebenfalls der Verbleib des Niederschlagswassers zu klären. Wird das Niederschlagswasser noch in den städtischen Kanal eingeleitet, so ist dieses im Zuge der Sanierungsmaßnahme vom städtischen Kanal abzutrennen und auf dem eigenen Grundstück zu bewirtschaften. Weitere Informationen zum Thema Umgang mit Niederschlagswasser: Link weiter unten.
  • Prüfen Sie auch die Möglichkeit zur Stilllegung nicht mehr benötigter Entwässerungsleitungen und Ablaufstellen im Keller sowie das Neuverlegen von sanierungsbedürftigen Entwässerungsleitungen unterhalb der Bodenplatte als abgehängte Leitungen im Keller.
  • Bitte beachten Sie vor dem Hintergrund immer häufiger auftretender Starkregenereignisse auch den Schutz gegen Rückstau von Abwasser aus dem städtischen Kanal. Weitere Informationen zum Thema Rückstauschutz: Link weiter unten.
  • Werden im Rahmen der Sanierungsplanung bauliche Änderungen unterhalb der Rückstauebene oder die Abtrennung von Niederschlagswasser notwendig, so sind vor Baubeginn Entwässerungspläne zur Genehmigung einzureichen. Siehe Link weiter unten. 
  • Nach erfolgter Sanierung ist eine Dichtheitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage in Anwesenheit des städtischen Kontrolldienstes mit Luft- oder Wasserdruck nach DIN EN 1610 durchzuführen.

Einem Anschreiben der MSE lag ein Bild der Kanalinspektion bei

Wo genau wurde dieses Bild aufgenommen?

Bei der Inspektion der städtischen Kanäle mittels Videokamera lässt sich der Kamera-Kopf drehen. So können wir bei der Aufnahme auch den Zustand der von der Seite in den städtischen Kanal mündenden Anschlüsse begutachten. Die Kamera selbst verbleibt dabei im städtischen Kanal. Es ist also nur der Bereich unmittelbar am Anschlusspunkt sichtbar.

Kontakt

Münchner Stadtentwässerung
MSE-424 Grundstücksentwässerung – Sonderaufgaben
Friedenstraße 40
81671 München

Telefon: 089/233-96996

Unsere Service-Nummer ist besetzt
Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr

E-Mail: 424.mse@muenchen.de

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