Das Revisionsamt
Das Revisionsamt ist das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt München. Es ist ausschließlich intern tätig.
Das Revisionsamt stellt sich vor
Das Revisionsamt ist das Rechnungsprüfungsamt der Landeshauptstadt München.
Das Revisionsamt ist ausschließlich intern tätig und hat gegenüber dem Stadtrat die Rolle eines sachverständigen Gutachters. Darüber hinaus führt das Revisionsamt im Auftrag des Oberbürgermeisters Kassenprüfungen durch.
Auch im Bereich der städtischen Beteiligungsunternehmen mit Mehrheitsbeteiligung der Stadt München hat das Revisionsamt ein umfassendes Prüfungsrecht.
Die Prüfungen erfolgen unter den Gesichtspunkten der Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit.
Der gesetzliche Auftrag zur Rechnungs- und Kassenprüfung ist in den Artikeln 103 bis 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) verankert.
Weitere Informationen
Aufgaben und Prüfungsschwerpunkte im Revisionsamt
Das Revisionsamt ist in eine Amtsleitung, Geschäftsleitung und die Prüfgebiete 1 bis 8 aufgeteilt.
Wir prüfen unter anderem:
- Jahresabschluss des Hoheitsbereichs
- Finanzen, Rechnungswesen
- Beteiligungen mit umfassendem Prüfungsrecht
- Zuwendungen
- Stiftungen
- Vergaben
- Personalwirtschaft
- Sozialwesen
- Informationstechnik
- Bauwesen
- Geschäftsprozesse
Gesetzlicher Auftrag zur Rechnungs- und Kassenprüfung in der Gemeindeordnung
Verwaltungsgrundsätze
Aufgaben der Gemeinde
- Artikel 57 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
- Artikel 58 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Haushaltsgrundsätze
Verordnung über das Prüfungswesen zur Wirtschaftsführung der Gemeinden, der Landkreise und der Bezirke
- https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayKommPrV
Dem Stadtrat obliegt die Kontrolle der Verwaltung und der Beteiligungsgesellschaften.
Er hat entsprechend Artikel 103 Absatz 2 der Gemeindeordnung des Freistaat Bayern (GO) einen Rechnungsprüfungsausschuss gebildet.
Dieser besteht aus sieben aus dem Kreis der Mitglieder der Vollversammlung des Stadtrats ausgewählten Mitgliedern.
Vollversammlung
Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss beschließt die Vollversammlung des Stadtrates gemäß Artikel 102 Absatz 3 der Gemeindeordnung des Freistaat Bayern (GO) in öffentlicher Sitzung über die Feststellung der Jahresabschlüsse und über die Entlastung.
Die Beschlussvorlage für die Feststellung der Jahresabschlüsse des Hoheitsbereichs und der Stiftungen wird von der Stadtkämmerei erstellt, die entsprechenden Beschlussvorlagen für die Eigenbetriebe (Schlussberichte) von den jeweiligen Betreuungsreferaten.