Werkmietwohnungen in MIWON

Fragen und Antworten: Alles von der Registrierung und Antragsstellung über die Bewerbung bis zur Besichtigung und Vergabe auf einen Blick.

A. Antragstellung

Der antragsberechtigte Personenkreis ist in § 2 der Richtlinien über die Vergabe von Wohnraum an städtische Beschäftigte definiert. Diese Richtlinien finden städtische Beschäftigte im Personalservice-Portal (PSP) unter Geld und Leistungen / Mitarbeiten Wohnen München. 

Der Onlineantrag auf Registrierung zur Vergabe einer Werkmietwohnung gilt für folgende Wohnungsarten:

  • freifinanzierte Werkmietwohnung zu Mietspiegelmieten (keine Einhaltung von Einkommensgrenzen erforderlich)
  • mit öffentlichen Mitteln geförderte Werkmietwohnung zu stark vergünstigten Mieten (vorbehaltlich der Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenze)
  • Werkmietwohnung nach dem München-Modell-Miete zu vergünstigten Mieten zwischen 11,00 und 12,50 €/m² kalt (vorbehaltlich der Einhaltung der vorgegebenen Einkommensgrenze)
  • KMB-Werkmietwohnung zu Mieten zwischen 14,00 und 15,00 €/m² kalt (Konzeptioneller Mietwohnungsbau)

Der Onlineantrag auf Registrierung zur Vergabe einer Werkmietwohnung gilt NICHT für folgende Wohnungsarten:

Für alle Münchner Bürgerinnen und Bürger zugängliche

  • geförderte Wohnungen (=Sozialwohnung)
  • Wohnungen nach dem KMB und
  • Wohnungen nach dem München-Modell

Hierfür sind eigene Anträge nötig. Diese können auch über MIWON unter Anträge gestellt werden (Auswahl über Antrag hinzufügen).

Der Antrag kann in wenigen Minuten ausgefüllt werden, vor allem wenn Sie keine Angaben zum Haushaltseinkommen machen möchten.
TIPP: Digitalisieren Sie vorher Ihren Mietvertrag und weitere Nachweise, dann können Sie den Antrag schneller ausfüllen.

Der Antrag kann abgesendet werden, wenn sämtliche Pflichtfelder ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen hinterlegt bzw. hochgeladen wurden.

Der Antrag in Papierform kann nur mehr in Ausnahmefällen gestellt werden. Das entsprechende Formular ist nur auf Anfrage unter rvwv.soz@muenchen.de im Amt für Wohnen und Migration, Team Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte erhältlich.

Liegen alle erforderlichen Unterlagen vor, dauert die Bearbeitung Ihres Antrages ca. einen Monat. Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert. Durch die Nachforderung kann sich die Bearbeitung des Antrages entsprechend verzögern.

B. Einkommen und Vermögen

Nein. Sie können sich dann aber nur auf freifinanzierte Werkmietwohnungen und Werkmietwohnungen nach dem KMB (Konzeptioneller Mietwohnungsbau) bewerben. Diese Wohnungen stellen den größten Teil unseres Angebots dar.

Ja. Sie können Angaben über Ihr Einkommen auf freiwilliger Basis machen. In diesem Fall ist das Einkommen aller im Antrag aufgeführten Personen anzugeben. So können wir für Sie ermitteln, ob Sie berechtigt sind, eine Wohnung mit vergünstigter Miete zu erhalten (siehe A. Antragstellung Nummer 2).
Außerdem erhalten Sie eine Empfehlung, ob Sie berechtigt sind, einen Antrag auf öffentlich geförderten Wohnraum (=Sozialwohnung) zu stellen.

Zum Einkommen gehören alle regelmäßigen Einnahmen des gesamten Haushaltes. Dazu zählen die steuerpflichtigen und steuerfreien Einkünfte.
Bei den steuerpflichtigen Einkünften wird das Jahresbruttoeinkommen herangezogen, abzüglich Werbungskosten und jeweils 10 % für Steuern, Krankenversicherung und Altersvorsorge. Sollten Sie unterhaltspflichtig sein, Kinderbetreuungskosten zahlen oder erhöhte Werbungskosten geltend machen, können diese Ausgaben, nach Vorlage der entsprechenden Nachweise, teilweise von Ihrem Bruttoeinkommen abgezogen werden. 
Sollten Sie für eine geförderte Wohnung in Frage kommen, finden Sie ausführliche Erklärungen zum Thema Einkommen hier.

Immobilienvermögen muss angegeben werden. Denn nach § 3 Abs. 3 der Richtlinien (siehe A. Antragstellung Nummer 1) muss der Antrag abgelehnt werden, wenn Immobilien vorhanden sind, die vom antragstellenden Haushalt selbst genutzt werden können.

C. Registrierung

Sobald Sie Ihre Registrierbescheinung erhalten haben. Sie können dann sofort Wohnungen auf MIWON suchen und sich bewerben.

Die Registrierbescheinigung ist das Schreiben, dass Sie nach erfolgter Bearbeitung Ihres Antrages erhalten. Damit können Sie am Wohnungsvergabeverfahren teilnehmen. In der Registrierbescheinigung:

  • finden Sie Angaben über die Wohnungsarten, auf die Sie sich bewerben können
  • sind alle berechtigten Haushaltsangehörigen benannt
  • wird die angemessene Zimmeranzahl und die Arbeitgeberdringlichkeit (=Punktwert) genannt
  • evtl. fehlende Nachweise, die nachzureichen sind
  • steht die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung.

Die Arbeitgeberdringlichkeit ist Ihr Punktwert, mit dem Sie sich auf die Wohnungen bewerben. Sie ist neben der Haushaltsgröße ausschlaggebend für die Rangfolge der Bewerber*innen und setzt sich zusammen aus:

  • den Grundpunkten (soziale Dringlichkeit oder Arbeitspendler)
  • den Punkten für die Beschäftigungszeit
  • und Punkten für Angehörige besonders nachgefragter Berufsgruppen.

(siehe § 6 der Richtlinien)
 

Die Registrierbescheinigung ist ab Zeitpunkt der Ausstellung ein Jahr gültig.

Nach Ablauf ist eine erneute Antragstellung notwendig.

Vorbelegungen erfolgen automatisiert auf Grund der Angaben zu Ihrer aktuellen Wohnsituation.

D. Änderung

Ja. Sie können Ihren Antrag bis zum Ablauf der Gültigkeit jederzeit in MIWON ändern oder ergänzen und die ggf. erforderlichen Unterlagen dazu hochladen. Eine Änderung des Antrages verlängert nicht die Laufzeit der Registrierung.

Siehe D. Änderungen Nummer 1. Haben Sie Ihren Antrag in Papierform eingereicht, kann die Antragsänderung nur postalisch oder per Email erfolgen.

Ja. Sollte die Änderung des Antrages Auswirkung auf Ihre Registrierung haben, erhalten Sie eine neue Registrierbescheinigung. Bei einer Änderung ohne Auswirkung auf die Registrierung bleibt Ihre aktuelle Registrierbescheinigung bestehen.

Siehe D. Änderungen Nummer 1.

E. Bewerbung

Nein. Sie müssen sich auf MIWON selbstständig auf die dort angebotenen Wohnungen bewerben. Hierzu reicht ein Klick auf den Button Bewerben.

Auskünfte über Ihre Chancen bei einer konkreten Bewerbung sind nicht möglich.

Ja.

Grundsätzlich sollten Sie sich auf Wohnungen bewerben, die Ihrer Haushaltsgröße entsprechen, also 1-Personen-Haushalte auf 1-, max. 1,5-Zimmer-Wohnungen, 2-Personen-Haushalte auf 2-, max. 2,5-Zimmer-Wohnunge usw.

Ferner ist die Aussicht, eine Wohnung zu bekommen, besser, wenn Sie so offen wie möglich sind. Jede Beschränkung, beispielsweise auf einen bestimmten Stadtteil oder Ausstattungsmerkmale wie einen Balkon, mindert Ihre Chancen.

Bei Wohnungen mit wenigen Bewerbern und nur noch kurzer Laufzeit ist Ihre Chance, unter die ersten fünf Haushalte zu kommen und zur Wohnungsbesichtigung vorgeschlagen zu werden, ebenfalls höher.

Sie können sich gleichzeitig auf drei Wohnungen bewerben. Werden Sie für eine Wohnung benannt, ruhen bis zum Abschluss dieses Verfahrens die  anderen Bewerbungen.

Bis zum Ablaufdatum des Angebotes, das Ihnen auf MIWON angezeigt wird.

Sind Sie nach Ablauf des Wohnungsangebotes auf MIWON in der Rangfolge unter den ersten fünf Haushalten, werden Sie für die Wohnung benannt. Sie erhalten dann ein Benennungsschreiben (per Post und in Ihr Postfach auf MIWON).
Sind Sie nicht unter den ersten fünf Haushalten, sehen Sie auf MIWON im Bereich „Bewerbungen“ den Sachstand „für Wohnung nicht benannt“.

Ja. Sie können Bewerbungen bis zum Ablauf des jeweiligen Wohnungsangebotes auf MIWON absagen.

Nein. Alle Bewerbungen haben immer die gleiche Priorität.

Mehrere gleichzeitig laufende Wohnungsvergabeverfahren verzögern die Vergaben erheblich. Daher ist nur ein Vergabeverfahren möglich. Dies dient der Beschleunigung aller Vergabeverfahren.

F. Sichtrechte

Das kommt darauf an. Haben Sie keine Angaben zu Ihrem Haushaltseinkommen gemacht, sehen Sie nur alle freifinanzierten städtischen Werkmietwohnungen und KMB-Wohnungen.

Haben Sie Ihr Einkommen angegeben und erfüllen Sie die jeweiligen Einkommensgrenzen, sehen Sie zusätzlich zu den oben genannten Wohnungen alle Wohnungen, die diesen Einkommensgrenzen unterliegen.

Sie sehen unabhängig von Ihrer Haushaltsgröße alle Wohnungsgrößen und können sich auch auf alle Wohnungen bewerben.
Beachten Sie aber, dass Sie nur für solche Wohnungen benannt werden, deren Größe Ihrem Haushalt angemessen ist. Diese angemessene Wohnungsgröße können Sie der Registrierbescheinigung entnehmen. Bewerbungen von 1-Personen-Haushalten auf 4-Zimmer-Wohnungen werden beispielsweise nicht berücksichtigt. Bei mehreren Bewerber*innen auf eine Wohnung wird gem. der Richtlinien immer der größere Haushalt bevorzugt.

Die Ihnen in einer Übersicht angezeigten Wohnungen können Sie nach verschiedenen Kriterien sortieren. Zusätzlich können Sie das Angebot nach Lage, Größe, Miete etc. filtern.

Eine Anzeige des Ranges Ihrer Bewerbung wäre technisch nur mit unverhältnismäßigem Aufwand umzusetzen und auch nicht sehr sinnvoll, da sich der Rang mit jeder Bewerbung eines anderen Haushalts oder der Rücknahme einer Bewerbung ändern würde. Ferner bewerben sich auch Haushalte, die aufgrund ihrer Größe nicht berücksichtigt und erst nach Ende der Bewerbungsfrist manuell von der Rangliste entfernt werden können. Auch das würde die Aussage verfälschen.

Das kann verschiedene Gründe haben:

  1. Wenn Sie bereits für eine Wohnung benannt sind, können Sie in dieser Zeit keine weiteren Wohnungsangebote sehen.
  2. Haben Sie Ihre Registrierbescheinigung mit einem Vorbehalt bekommen, z.B. weil Ihre Aufenthaltserlaubnis im Antragszeitraum abläuft, wird automatisch mit diesem Datum der Zugang zu den Wohnungsangeboten gesperrt. Reichen Sie in diesem Fall umgehend die erforderlichen Dokumente ein (=Antragsänderung).
  3. Ihre Registrierung ist abgelaufen. Das Ende des Zeitraumes finden Sie in der Registrierungsbescheinigung.Bitte stellen Sie ggfs. einen neuen Antrag.
  4. Sie haben zu viele Filter gesetzt.

Gibt es gerade keine passenden Wohnungsangebote für Sie, erhalten Sie die Meldung „Leider gibt es derzeit keine Wohnungsangebote für Sie“.

Diese Frage stellt sich nur, wenn Sie Angaben zu Ihrem Einkommen gemacht haben, die jeweiligen Einkommensgrenzen erfüllen und einen entsprechenden Registrierungsbescheid für geförderte Wohnungen haben. Nur dann können Sie geförderte Wohnungen in MIWON sehen. Bei den angebotenen Wohnungen ist aber leider nicht vermerkt, um welche Art von Wohnung es sich handelt. Hilfreich ist ein Blick auf die Zahl der Bewerbungen. Ist diese sehr hoch (deutlich dreistellig), dann wird es sich in der Regel um eine geförderte Wohnung handeln.

G. Benennung

Ihr Haushalt ist unter den ersten fünf zulässigen Bewerbungen, daher werden Sie für eine Wohnungsbesichtigung benannt. Das Schreiben, mit dem Sie die Kontaktdaten des Vermieters und weitere Informationen erhalten, um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren, ist die Benennung.

Das Benennungsschreiben erhalten Sie in Ihr MIWON-Postfach und per Post. Darüber hinaus sehen Sie den Sachstand auf MIWON im Bereich „Bewerbungen“.

Wenn Sie keine Benennung erhalten haben, waren Sie nicht unter den dringlichsten, heißt ersten fünf zulässigen Bewerber*innen.

H. Besichtigung

Mit der Benennung erhalten Sie die Kontaktdaten des Vermieters und können einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Besichtigen Sie die Wohnung nicht, wird die Wohnungsbaugesellschaft Ihre Bewerbung ablehnen. Eine Wohnungsbesichtigung liegt folglich in Ihrem eigenen Interesse. Auf MIWON ist die Besichtigung der Wohnung zu bestätigen. Erst dann können Sie Ihre Reaktion (Zu- oder Absage) für die Wohnung abgeben.

In der Benennung sind die Unterlagen aufgeführt, die Sie zur Besichtigung der Wohnung mitbringen müssen. In der Regel handelt sich hier um das Benennungsschreiben, die Registrierbescheinigung, den Ausweis und die Einkommensnachweise.

Eine verbindliche Aussage hierzu ist nicht möglich, da dies jede Vermieterin/jeder Vermieter anders regelt. Meistens gewährt die Vermieterin/der Vermieter eine Bedenkzeit und erwartet zeitnahe Rückmeldung.

I. Zusage und Absage

Unmittelbar nach der Wohnungsbesichtigung.

Ihre Zu- oder Absage teilen Sie bitte dem Vermieter mit. Zusätzlich müssen Sie in MIWON zu- oder absagen. Aus technischen Gründen ist die Eingabe der Zu- oder Absage in MIWON frühestens 3-4 Tagen nach Ausstellung der Benennung möglich. Haben Sie die Wohnung nicht besichtigt und wollen absagen, müssen Sie dennoch den Button „Wohnung besichtigt“ bestätigen.

Sobald Sie Ihre Zu- oder Absage auf MIWON eingegeben haben, können Sie diese nicht mehr selbst zurückziehen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall telefonisch oder per E-Mail an die auf der Benennung angegebenen Sachbearbeitung.

Haben Sie die Wohnung abgesagt, können Sie sich sofort wieder auf andere Wohnungen bewerben.

Haben Sie die Wohnung zugesagt, wird nach Rückmeldung der Hausverwaltung die Liste der Mietinteressenten dem Gesamtpersonalrat zur Zustimmung vorgelegt. Wenn Sie die Wohnung bekommen, erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben, andernfalls eine Ablehnung.

Nein.

Nach Erhalt des Absageschreibens können Sie sich wieder auf Wohnungen bewerben.

J. Bestätigung

Die Bestätigung ist die offizielle Zusage für den Erhalt der Wohnung. In diesem Schreiben werden Sie aufgefordert, mit der Vermieterin oder dem Vermieter einen Termin zur Mietvertragsunterzeichnung zu vereinbaren.

Im Bereich „Ihre Bewerbungen“ auf MIWON sehen Sie den Sachstand: „für Wohnung bestätigt“. Zusätzlich erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Die Rangfolge der Mietinteressenten wird gemäß unseren Richtlinien (R-WV) anhand der Haushaltsgröße und Arbeitgeberdringlichkeit festgelegt. Diese Rangfolge ist, abgesehen von wenigen Ausnahmen, bindend für die Vermieter. Liegt die Rückmeldung des Vermieters über eine erfolgreiche Vergabe vor, wird unter Einbeziehung des Gesamtpersonalrates die Bestätigung erstellt.
Die Richtlinien finden städtische Beschäftigte im Personalservice-Portal (PSP) unter: Mitarbeiten Wohnen München

Liegt ein Haushalt in der Rangfolge vor Ihnen und hat für die Wohnung zugesagt, können Sie für diese Wohnung nicht bestätigt werden.

Nach Erhalt der Bestätigung vereinbaren Sie mit der Hausverwaltung einen Termin, um den Mietvertrag zu unterschreiben.

K. Kontakt

Die Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte ist für die Bearbeitung Ihres Antrags auf eine städtische Werkmietwohnung und für die Vergabe von städtischen Werkmietwohnungen zuständig. Informationen zum Thema Wohnen für städtische Beschäftigte finden Sie im PSP unter: Geld und Leistungen / Mitarbeiten Wohnen München und in WiLMA unter: Mitarbeiten | Wohnen | München.

Informationen zum Antrag auf eine geförderte Wohnung und München Modell-Miete-Wohnung erhalten Sie auf den Hilfe-Seiten zu SOWON.

Gerne können Sie sich von den Kolleginnen und Kollegen des Teams Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte telefonisch beraten lassen. Die für Sie zuständige Kollegin oder den zuständigen kollegen finden Sie im städtischen Telefonbuch, in WILMA oder im PSP. Sollten Sie keinen Zugriff auf das städtische Telefonbuch haben, können Sie eine E-Mail an die Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte senden (rvwv.soz@muenchen.de).

Bitte verwenden Sie nicht das Kontaktformular auf MIWON, sondern wenden Sie sich direkt an die Wohnungsvermittlung für städtische Dienstkräfte. Die Kontaktdaten finden Sie im PSP oder in WiLMA unter: Mitarbeiten Wohnen München