Mietfachstelle

Die Mietfachstelle ist zuständig für den geförderten und preisgedämpften Wohnungsbau. Hier finden Sie unsere Ansprechpartner*innen.

Aufgaben

Kinderfahrräder vor Wohnhaus
LHM

Die Mietfachstelle im Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat folgende Aufgaben:

  • Auskünfte zur Miete und Prüfung der Miete von öffentlich geförderten Wohnungen (1. Förderungsweg, klassische Sozialwohnungen) in München inklusive Nebenkosten
  • Auskünfte zur Miete und Prüfung der Miete von sonstigen geförderten Wohnungen (zum Beispiel EOF, Bayerisches Wohnungsbauprogramm, KomPro A und B, München Modell) in München inklusive Nebenkosten
  • Auskünfte zur Miete und Prüfung der Miete von sogenannten preisgedämpften Wohnungen (zum Beispiel Konzeptioneller Mietwohnungsbau) in München ohne Nebenkosten
  • Genehmigungen in Zusammenhang mit der Miete für klassische Sozialwohnungen, insbesondere bei Modernisierungsmaßnahmen
  • Auskünfte zum Ablauf der Mietpreis- und Belegungsbindung
  • Beratungen zur Gestaltung und Zulässigkeit von Mieterhöhungen bei geförderten und preisgedämpften Wohnungen

Öffnungszeiten

Nur nach persönlicher Vereinbarung.

Auskünfte und Beratungen nur mit folgenden Unterlagen

Mietvertrag und alle Unterlagen, die die Anfrage betreffen (zum Beispiel Mieterhöhungsverlangen, Betriebskostenabrechnung)

So erreichen Sie uns

Gerne beraten wir Sie am Telefon oder schriftlich.

Telefonisch erreichen Sie uns, Mietprüfungen und Nebenkostenabrechnungen betreffend, unter den Nummern 233-26628, 233-26675 oder 233-26130. Auskünfte zum Bindungsablauf erhalten Sie unter der Nummer 233-26168.

Bitte richten Sie schriftliche Anfragen entweder postalisch an:

Referat für Stadtplanung und Bauordnung
HA III/12 - Mietfachstelle
Blumenstraße 31
80331 München

oder per E-Mail an unser Gruppenpostfach:

plan.ha3-12-mf@muenchen.de

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Terminvereinbarung möglich. Termine können bei der Mietfachstelle per E-Mail an plan.ha3-12-mf@muenchen.de oder telefonisch angefragt werden.

Hinweis

Die Belegung und Wohnungsvergabe für geförderte Wohnungen und die Mietberatung für freifinanzierte Wohnungen sind nicht Aufgabe der Mietfachstelle!

  • Auskünfte zur Belegung und Wohnungsvergabe erteilt im Sozialreferat das Amt für Wohnen und Migration.
  • Die Beratung in Miet- und Wohnungsfragen bei freifinanzierten Wohnungen erfolgt durch die Mietberatung beim Amt für Wohnen und Migration.

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