Leitbild und Selbstverständnis der LH München

Für eine zukunftsfähige Stadt im Gleichgewicht: Die Landeshauptstadt erklärt in ihrem Leitbild, von welchen Werten sie sich in ihrer Arbeit leiten lässt.

Leitbild und Selbstverständnis der Stadtverwaltung München

Rathaus München
München Tourismus

Für eine zukunftsfähige Stadt im Gleichgewicht

München soll eine zukunftsfähige Stadt im Gleichgewicht sein, ein gesunder, familienfreundlicher Lebensraum und eine wirtschaftlich florierende Stadt, die Arbeitsplätze schafft und erhält; eine schöne Stadt mit einem vielfältigen kulturellen Leben und eine solidarische Stadt, die den sozialen Frieden sichert, Bildungschancen eröffnet und alle Bevölkerungsgruppen einbezieht; eine Stadt der Lebensfreude, der Toleranz und Weltoffenheit.

Diese Vorstellung liegt unserer Arbeit für München zugrunde. Die Landeshauptstadt will mit dem folgenden Leitbild deutlich machen, von welchen Werten und welchem Selbstverständnis sie sich bei ihrer täglichen Arbeit leiten lässt. Dieses Leitbild beschreibt nicht die oft sicherlich unzulänglichen Zustände im Alltag, sondern die Maßstäbe, an denen wir uns selber messen und auch messen lassen wollen. Auf dieses Leitbild können sich Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit städtischen Behörden, sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verhältnis zu Vorgesetzten und untereinander berufen.

Die Stadt ist dem Gemeinwohl verpflichtet, nicht einseitigen Interessen. Dies unterscheidet sie von Wirtschaftsunternehmen, deren Zielsetzung primär die Gewinnerzielung ist. Sie vollzieht die Gesetze und handelt auf der Basis der Grundwerte unserer Verfassung.

Darüber hinaus ist die Stadt aber auch ein großes Dienstleistungsunternehmen, das für seine Kunden da ist. Die Stadt beeinflusst politische und gesellschaftliche Entwicklungen und fördert das Engagement ihrer Bürger*innen . Die Bürgerschaft ist nicht nur Kundschaft, die Einrichtungen nutzt und Dienstleistungen abfragt, sondern auch gestaltende Kraft, die durch ihr Engagement die Grundlinien der Stadtpolitik beeinflusst - frei nach einem berühmten Wort von John F. Kennedy: Frage nicht nur, was die Stadt für dich tun kann, sondern auch, was du für die Stadt tun kannst.

Oberbürgermeister

OB Reiter
Oberbürgermeister Dieter Reiter © Presseamt / Nagy

Der Oberbürgermeister ist Mitglied des Stadtrats und leitet seine Sitzungen, er ist aber auch Chef der Verwaltung, Aufsichtsratsvorsitzender städtischer Gesellschaften und Repräsentant der Stadt.

Dies bedeutet, dass der Oberbürgermeister tagtäglich unterschiedlichsten Anforderungen gerecht werden muss. Als Kommunalpolitiker nimmt er am Prozess der Willensbildung teil, als Verwaltungsorgan hat er Stadtratsbeschlüsse zu vollziehen und als Repräsentant alle Münchnerinnen und Münchner zu vertreten.

Weitere Bürgermeister*innen

Vom Stadtrat gewählte Wahlbeamte
Der 2. Bürgermeister und die 3. Bürgermeisterin der Landeshauptstadt sind vom Stadtrat gewählte Wahlbeamte.

In ihrer Funktion als Stellvertreter und Stellvertreterin des von der Münchner Bevölkerung direkt gewählten Oberbürgermeisters unterstützen sie diesen loyal bei allen Arbeiten und Entscheidungen und vertreten die Landeshauptstadt bei Abwesenheit des Oberbürgermeisters nach außen.

Der Stadtrat

Stadtratsvollversammlung
Vollversammlung

Unmittelbar gewählte Interessensvertretung der Bürger*innen

Wir, die ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates und der Oberbürgermeister, sind die unmittelbar gewählte Interessenvertretung der Bürger*innen unserer Stadt. In unserer zunehmend von Interessengegensätzen geprägten Stadtgesellschaft hat der Stadtrat die besondere Verpflichtung, einen Ausgleich herbeizuführen. In unserer am Gemeinwohl orientierten Stadtgesellschaft achten wir besonders auf deren Zusammenhalt, den sozialen Frieden und die Sicherung der Individualrechte der einzelnen.

Wir sind das höchste Verwaltungsorgan der Stadt. Wir treffen im Rahmen der uns durch Gesetz und eigene Regelungen aufgegebenen Grenzen alle kommunalpolitischen Entscheidungen in der Stadt und erteilen den städtischen Behörden die entsprechenden Aufträge. Wir kontrollieren und überwachen die städtischen Verwaltungsbehörden mit dem Oberbürgermeister an der Spitze und die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder und achten insbesondere darauf, dass sie unsere Beschlüsse gewissenhaft und ohne parteipolitische Rücksichten vollziehen. Wir sind der Garant dafür, dass die Bürger*innen von der Verwaltung den Gesetzen entsprechend behandelt werden.

Der Stadtrat bekennt sich zu seiner gemeinsamen Verantwortung als exekutives Kollegialorgan, das als Satzungs- und Verordnungsgeber auch gesetzgeberische Kompetenzen hat; das heißt, eine Aufteilung des Stadtrats in Regierung und Opposition entspricht nicht dem Geist der Gemeindeordnung. Insofern steht der Gemeinschaftsgesichtspunkt im Vordergrund. Die Gemeindeordnung erkennt aber auch das Vorhandensein von Rathausparteien an. Der dadurch entstehende Dualismus ist in der Praxis schwer zu lösen. Wir stimmen aber darin überein, dass die Gemeindeordnung vom Geist der Gemeinsamkeit ausgeht. Das Prinzip der Subsidiarität ist bereits im Verfassungsgrundsatz der Allzuständigkeit der Gemeinden vorhanden. Deshalb wollen wir gemeinsam alle Versuche anderer politischer Ebenen abwehren, kommunale Zuständigkeiten an sich zu ziehen oder uns neue Aufgaben zuzuweisen, für deren Finanzierung nicht gesorgt ist.

Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit ist ein unverzichtbares Element der kommunalen Selbstverwaltung. Es dient dem Zweck, möglichst umfassend bürgerschaftliches Engagement und Fachwissen in die kommunalpolitischen Entscheidungen einzubeziehen.

Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder leiten als Referenten und Referent*innen die Fachreferate

"Wir berufsmäßigen Stadträtinnen und Stadträte sind sowohl Teil der Verwaltung, deren Selbstverständnis auch für uns gilt, als auch fachkundige Berater des ehrenamtlichen Stadtrats mit eigenem Antragsrecht. Wir sind Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger und wirken an der öffentlichen Meinungsbildung mit. Wir streben konsensfähige Lösungen an.
Es ist unsere Aufgabe, den Stadtrat zu unterstützen, die Fachkompetenz der von uns geleiteten Behörden einzubringen und Initiativen zu entwickeln.
Wir übernehmen Führungsverantwortung und sorgen zusammen mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass die Beschlüsse des Stadtrates umgesetzt und die Aufgaben der Verwaltung erfüllt werden. Dabei orientieren wir uns an den Vorgaben des Oberbürgermeisters als Chef der Verwaltung."

Mitarbeiter*innen

Die Bürger*innen und wir

Wir verstehen uns als Partner*innen der Bürgerschaft, gehen auf die Menschen freundlich zu und greifen ihre Wünsche und Probleme engagiert auf. Ihre Anliegen werden zügig, vorurteilsfrei und sachkundig behandelt.

Beim Vollzug der Gesetze werden vorhandene Auslegungsspielräume berücksichtigt. Dabei halten wir stets den Rahmen ein, der uns durch Gesetze und Stadtratsentscheidungen gezogen ist, und beachten unsere Verpflichtung gegenüber dem Gemeinwohl.

Unsere Entscheidungen erläutern wir durch nachvollziehbare Begründungen, insbesondere wenn wir Anliegen nicht erfüllen können oder Eingriffe notwendig sind.

Wir informieren über unsere Arbeit und unsere Angebote zielgruppenorientiert und verständlich, sachlich und umfassend. Wir wollen auch dadurch Glaubwürdigkeit und Vertrauen gewinnen.

Der Stadtrat und wir

Wir unterstützen den Stadtrat so, dass er seine Aufgaben erfüllen kann. Dazu gehört auch frühzeitige und offene Information. Beschlussvorlagen und Bekanntgaben bereiten wir zeitgerecht, kompetent und nachvollziehbar auf. Chancen und Risiken werden dabei erläutert, Alternativen aufgezeigt. Grundlage für die Zusammenarbeit ist gegenseitiges Vertrauen.

Wir miteinander

Wir - Mitarbeiter*innen und Führungskräfte - gehen miteinander vertrauensvoll und partnerschaftlich um.
Bei der Aufgabenerledigung und zur Erreichung der gesteckten Ziele

  • denken und handeln wir dienstleistungsorientiert, wirtschaftlich und kostenbewusst
  • arbeiten wir kontinuierlich an der Verbesserung von Organisation und Verfahrensabläufen und gehen flexibel und innovativ mit neuen Situationen um
  • übernehmen wir Ergebnisverantwortung, greifen berechtigte Kritik auf und lernen gemeinsam aus Fehlern
  • steigern wir die Arbeitszufriedenheit durch Stärkung der Eigenverantwortung, Anerkennung der Leistung und durch Beteiligung an Entscheidungen
  • erkennen, fördern und nutzen wir die Lern- und Leistungspotenziale, nehmen dabei jedoch auch Rücksicht auf das individuelle Leistungsvermögen
  • setzen wir auf ressortübergreifende Zusammenarbeit, Arbeit im Team und offene Information
  • greifen wir Konflikte auf und tragen sie lösungsorientiert, fair und im gegenseitigen Respekt aus
  • sorgen wir für Chancengleichheit von Frauen und Männern, wirken Benachteiligungen aktiv entgegen und fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.

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