Laufende Verfahren im Umweltbereich

Amtliche Bekanntmachung zu laufenden Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz.

Verfahren nach Bayerischem Naturschutzgesetz

Öffentliche Auslegung gemäß Artikel 52 Absatz 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Hochspannungsleitungstrasse im Truderinger Wald“ in der Zeit vom 29. Juli bis 28. August 2025.

Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 21. Juli 2025 wird hingewiesen.

Die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München beabsichtigt, innerhalb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Waldgebiet bei Trudering einschließlich Friedenspromenade“ im Stadtbezirk 16 Ramersdorf-Perlach die Fläche entlang der Hochspannungsleitungstrasse durch den Truderinger Wald, die sich vom Westrand des Truderinger Waldes bis zur östlichen Stadtgrenze von München erstreckt, durch Verordnung als Landschaftsbestandteil „Hochspannungsleitungstrasse im Truderinger Wald“ unter besonderen Schutz zu stellen.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 2. Februar 2022 zur Sitzungsvorlage „Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München – Perspektiven“ (Sitzungsvorlage Nummer 20 bis 26 / V 04468) unter anderem mit der Ausweisung dieses Schutzgebietes beauftragt.

Ort und Zeit der Auslegung

Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung einschließlich der dazugehörigen Schutzgebietskarte wird im Zeitraum vom 29. Juli bis 28. August 2025, von Montag bis Freitag von 6.30 bis 18 Uhr im städtischen Dienstgebäude in der Blumenstraße 28 b, 80331 München im Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes über Blumenstraße 28 a) öffentlich ausgelegt.

Anregungen und Bedenken zur Auslegung äußern

Anregungen und Bedenken zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung und der dazugehörigen Schutzgebietskarte können während der Auslegungsfrist in folgender Weise vorgebracht werden:

schriftlich an:
Referat für Klima- und Umweltschutz
Untere Naturschutzbehörde
RKU III-3
Postanschrift:
Bayerstraße 28 a
80335 München

per E-Mail an: beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de

oder nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 089 233-26118 oder per E-Mail unter beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de) persönlich in Form einer Niederschrift am Bürostandort in der Blumenstraße 28 b, 80331 München
 

Hinweis zur Abgabe einer Stellungnahme

Zum Nachweis des fristgerechten Eingangs von Anregungen und Bedenken wird für die letzten Tage der Auslegung empfohlen, den Sonderbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8 (neben dem Auskunftsschalter am Eingang Fischbrunnen) zu benutzen.

Auskünfte

Für Auskünfte zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung und der dazugehörigen Schutzgebietskarte stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Referats für Klima- und Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 089 233-26118 oder per E-Mail unter beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de).

Auskünfte vor Ort erhalten Sie im Referat für Klima und Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde am Bürostandort Blumenstraße 28 b, 80331 München nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter den genannten Kontaktdaten.

Datenschutzhinweise

Die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Zusendung von Einwänden in schriftlicher oder elektronischer Form an die Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz, finden Sie auf dieser Seite unter dem Abschnitt „Weitere Unterlagen zur Information“ zum Download.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten ergibt sich in diesem Fall aus Artikel 6 Absatz 1 c) und e) DSGVO, Artikel 52 Absatz 2, Artikel 55 Absatz 1 BayNatSchG und Artikel 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auslegungsunterlagen zum Inschutznahmeverfahren

Weitere Unterlagen zur Information

Öffentliche Auslegung gemäß Artikel 52 Absatz 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Quellbereiche Oberföhringer Isarinsel“ in der Zeit vom 29. Juli bis 28. August 2025.

Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 21. Juli 2025 wird hingewiesen.

Die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München beabsichtigt, innerhalb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Hirschau und obere Isarau“ im Stadtbezirk 13 Bogenhausen einen, entlang des Isarufers auf der Oberföhringer Isarinsel gelegenen Uferstreifen mit Auwald-Resten, natürlichen Quellbereichen und einem Quelltümpel durch eine Verordnung als Landschaftsbestandteil „Quellbereiche Oberföhringer Isarinsel“ unter besonderen Schutz zu stellen.

Das betreffende Gebiet liegt zwischen dem Oberföhringer Stauwehr im Süden und der St. Emmeram-Brücke im Norden.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 2. Februar 2022 zur Sitzungsvorlage „Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München – Perspektiven“ (Sitzungsvorlage Nummer 20 bis 26 / V 04468) unter anderem mit der Ausweisung dieses Schutzgebietes beauftragt.

Ort und Zeit der Auslegung

Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung einschließlich der dazugehörigen Schutzgebietskarte wird im Zeitraum vom 29. Juli bis 28. August 2025, von Montag bis Freitag von 6.30 bis 18 Uhr im städtischen Dienstgebäude in der Blumenstraße 28 b, 80331 München im Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes über Blumenstraße 28 a) öffentlich ausgelegt.

Anregungen und Bedenken zur Auslegung äußern

Anregungen und Bedenken zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung und der dazugehörigen Schutzgebietskarte können während der Auslegungsfrist in folgender Weise vorgebracht werden:

schriftlich an:
Referat für Klima- und Umweltschutz
Untere Naturschutzbehörde
RKU III-3
Postanschrift:
Bayerstraße 28 a
80335 München

per E-Mail an: beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de

oder nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 089 233-26118 oder per E-Mail unter beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de) persönlich in Form einer Niederschrift am Bürostandort in der Blumenstraße 28 b, 80331 München

Hinweis zur Abgabe einer Stellungnahme

Zum Nachweis des fristgerechten Eingangs von Anregungen und Bedenken wird für die letzten Tage der Auslegung empfohlen, den Sonderbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8 (neben dem Auskunftsschalter am Eingang Fischbrunnen) zu benutzen.

Auskünfte

Für Auskünfte zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung und der dazugehörigen Schutzgebietskarte stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Referats für Klima- und Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 089 233-26118 oder per E-Mail unter beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de).

Auskünfte vor Ort erhalten Sie im Referat für Klima und Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde, Bürostandort Blumenstraße 28 b, 80331 München nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter den genannten Kontaktdaten.

Datenschutzhinweise

Die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Zusendung von Einwänden in schriftlicher oder elektronischer Form an die Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz, finden Sie auf dieser Seite unter dem Abschnitt „Weitere Unterlagen zur Information“ zum Download.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten ergibt sich in diesem Fall aus Artikel 6 Absatz 1 c) und e) DSGVO, Artikel 52 Absatz 2, Artikel 55 Absatz 1 BayNatSchG und Artikel 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auslegungsunterlagen zum Inschutznahmeverfahren

Weitere Unterlagen zur Information

Öffentliche Auslegung gemäß Artikel 52 Absatz 2 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) im Rahmen des Verfahrens zum Erlass der Verordnung der Landeshauptstadt München über den Schutz des Landschaftsbestandteils „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ in der Zeit vom 29. Juli bis 28. August 2025.

Auf die Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 21. Juli 2025 wird hingewiesen.

Die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München beabsichtigt, die innerhalb des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Aubinger Lohe und Moosschwaige“ im Stadtbezirk 22 Aubing, Lochhausen, Langwied südlich der Bahntrasse München – Buchloe und der Eichenauer Straße gelegene Weiherkette sowie die entlang des Erlbachs noch verbliebenen Kalkflachmoorreste durch Verordnung als Landschaftsbestandteil „Weiherkette und Kalkflachmoorreste in der Moosschwaige“ unter besonderen Schutz zu stellen.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München mit dem Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 2. Februar 2022 zur Sitzungsvorlage „Schutzgebiete in der Landeshauptstadt München – Perspektiven“ (Sitzungsvorlage Nummer 20 bis 26 / V 04468) unter anderem mit der Ausweisung dieses Schutzgebietes beauftragt. Mit Beschluss vom 2. Oktober 2024 (Sitzungsvorlage Nummer 20 bis 26 / V 14281) bestätigte die Vollversammlung des Stadtrates diesen Auftrag.

Ort und Zeit der Auslegung

Der Entwurf der Schutzgebietsverordnung einschließlich der dazugehörigen Schutzgebietskarte wird im Zeitraum vom 29. Juli bis 28. August 2025, von Montag bis Freitag von 6.30 bis 18 Uhr im städtischen Dienstgebäude in der Blumenstraße 28 b, 80331 München im Erdgeschoss, Raum 071 (Auslegungsraum – barrierefreier Eingang an der Ostseite des Gebäudes über Blumenstraße 28 a) öffentlich ausgelegt.

Anregungen und Bedenken zur Auslegung äußern

Anregungen und Bedenken zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung und der dazugehörigen Schutzgebietskarte können während der Auslegungsfrist in folgender Weise vorgebracht werden:

schriftlich an:
Referat für Klima- und Umweltschutz
Untere Naturschutzbehörde
RKU III-3
Postanschrift:
Bayerstraße 28 a
80335 München

per E-Mail an: beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de

oder nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch unter 089 233-26118 oder per E-Mail unter beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de) persönlich in Form einer Niederschrift am Bürostandort in der Blumenstraße 28 b, 80331 München

Hinweis zur Abgabe einer Stellungnahme

Zum Nachweis des fristgerechten Eingangs von Anregungen und Bedenken wird für die letzten Tage der Auslegung empfohlen, den Sonderbriefkasten am Rathaus, Marienplatz 8 (neben dem Auskunftsschalter am Eingang Fischbrunnen) zu benutzen.

Auskünfte

Für Auskünfte zum Entwurf der Schutzgebietsverordnung und der dazugehörigen Schutzgebietskarte stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Referats für Klima- und Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde zur Verfügung (telefonisch während der Dienststunden unter 089 233-26118 oder per E-Mail unter beteiligung-naturschutz.rku@muenchen.de).

Auskünfte vor Ort erhalten Sie im Referat für Klima und Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde Bürostandort Blumenstraße 28 b, 80331 München nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung unter den genannten Kontaktdaten.

Datenschutzhinweise

Die nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Zusendung von Einwänden in schriftlicher oder elektronischer Form an die Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz, finden Sie auf dieser Seite unter dem Abschnitt „Weitere Unterlagen zur Information“ zum Download.

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung personenbezogener Daten ergibt sich in diesem Fall aus Artikel 6 Absatz 1 c) und e) DSGVO, Artikel 52 Absatz 2, Artikel 55 Absatz 1 BayNatSchG und Artikel 4 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG). Auf Wunsch können diese Informationen auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangabe abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Auslegungsunterlagen zum Inschutznahmeverfahren

Weitere Unterlagen zur Information

Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, Krauss-Maffei-Straße 11, 80997 München, hat mit Antrag vom 20. Dezember 2017, modifiziert und ergänzt am 14. November 2018, 17. September 2019 und 17. August 2022, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß Paragraf 4 BImSchG für die bestehende Panzerteststrecke am Standort Krauss-Maffei-Straße 11, 80997 München im Stadtbezirk 23 - Allach-Untermenzing beantragt.

Das Vorhaben umfasst die bestehende Panzerteststrecke, auf der Panzer und Panzerfahrzeuge auf ihr Verhalten in unterschiedlichen Fahrsituationen geprüft werden. Bauliche Änderungen der bestehenden Anlage sind mit dem Antrag laut Antragstellerin nicht verbunden.

Das Genehmigungsverfahren wurde mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung des Antrags und der Unterlagen einschließlich des Berichts zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht) erfolgte online auf dieser Seite und war vom 28. Dezember 2022 bis 27. Januar 2023 zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, 80335 München möglich. Die Unterlagen waren zusätzlich im UVP-Portal Bayern abrufbar.

Details zur Auslegung wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München am 21. November 2022 und 20. Dezember 2022 veröffentlicht:

Der Erörterungstermin fand gemäß Paragraf 5 Plansicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 im Zeitraum vom 17. April 2023 bis 28. April 2023 als eine Online-Konsultation statt. Zur Teilnahme berechtigt waren die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben.

Die Durchführung der Online-Konsultation wurde am 20. März 2023 im Amtsblatt der Landeshauptstadt München öffentlich bekannt gemacht:

Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides vom 14. Februar 2024 erfolgt auf dieser Seite im Zeitraum vom 2. März 2024 bis 15. März 2024. Währenddessen ist der Bescheid zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, 80335 München einsehbar.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 1. März 2024 veröffentlicht:

Die Firma BMW AG, Petuelring 130, 80809 München, hat mit Antrag vom 19. September 2022, modifiziert und ergänzt am 29. November 2022, 1. Dezember 2022, 22. Dezember 2022 und 24. Januar 2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 8, 16 BImSchG zur Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Neubau Teilbereich Karosseriebau – Errichtung des Gebäudes 36.2 ohne Anlagentechnik mit brandschutztechnischer Neubetrachtung des Gebäudes 36.0) am Standort Lerchenauer Straße 76, 80809 München im Stadtbezirk 11 – Milbertshofen-Am Hart beantragt.

Das Vorhaben betrifft eine wesentliche Änderung des Anlagenteils Karosseriebau. Der Genehmigungsantrag gemäß § 16 BImSchG wird, im Wesentlichen aus zeitlichen Gründen, auf zwei Anträge auf Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG aufgesplittet. Im vorliegenden ersten Antrag wird die Errichtung des Gebäudes 36.2 beantragt. Bestandteil dieser ersten Teilgenehmigung ist ebenso eine brandschutztechnische Neubetrachtung des Gebäudes 36.0, ausgelöst durch einen Abbruch der Brandwand zwischen Gebäude 36.2 und dem bestehenden Gebäude 36.0. Die zum Gebäude 36.2 zugehörige technische Gebäudeausstattung sowie die dazugehörige Außenbeleuchtung sind Bestandteil des Antragsgegenstands.

Darüber hinaus wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Errichtung des Rohbaus des Gebäudes 36.2, den Abbruch der Brandwand des Gebäudes 36.0 zur Verbindung der Gebäude 36.0 und 36.2 sowie die Baumfällung für die zweite Baustellenzufahrt beantragt.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte online auf dieser Seite und war ab 18. Februar 2023 für einen Monat vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz möglich.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 10. Februar 2023 veröffentlicht:

Der vorläufig am 15. Mai 2023 terminierte Erörterungstermin wurde abgesagt. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 2. Mai 2023 veröffentlicht:

Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides vom 31. Juli 2023 erfolgte online auf dieser Seite im Zeitraum vom 31. August 2023 bis 13. September 2023 und war zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz einsehbar. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 30. August 2023 veröffentlicht:

Auf Antrag der BMW AG vom 3. August 2023 (eingegangen am 8. August 2023) hat die Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz, als Kreisverwaltungsbehörde am 20. September 2023 die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO der im Bescheid der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz vom 31. Juli 2023 enthaltenen immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung nach § 8 i.V.m. § 16 BImSchG angeordnet.

Die öffentliche Auslegung Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vom 20. September 2023 erfolgte online auf dieser Seite im Zeitraum vom 21. Oktober 2023 bis 3. November 2023 und war zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz einsehbar. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20. Oktober 2023 veröffentlicht:

Die Firma BMW AG, Petuelring 130, 80809 München, hat mit Antrag vom 10. Mai 2023, modifiziert und ergänzt am 21. Juni 2023, 29. Juni 2023 und 4. Juli 2023 die immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung nach §§ 8,16 BImSchG zur Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Neubau Teilbereich Montage, Logistik und Sitzefertigung) am Standort Lerchenauer Straße 76, 80809 München im Stadtbezirk 11 – Milbertshofen-Am Hart beantragt.

Das Vorhaben betrifft eine wesentliche Änderung des Anlagenteils Technologie Montage, Logistik und Sitzfertigung. Der Genehmigungsantrag gemäß § 16 BImSchG wird, im Wesentlichen aus zeitlichen Gründen sowie aufgrund der Komplexität und Größe des Vorhabens, auf zwei Anträge auf Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG aufgesplittet. Im vorliegenden ersten Antrag gemäß § 8 BImSchG wird die Errichtung der Gebäude 50.0 und 51.0. einschließlich der technischen Gebäudeausstattung (TGA) und der Brückenbauwerke zur Anbindung an den Bestand des Werks, die Errichtung eines Medientunnels (Teilabschnitt unter Geb. 50.0 und 51.0) zur Aufnahme von Versorgungsleitungen sowie die Errichtung eines Tanklagers (Tankfarm), einschließlich der zugehörigen Rohrleitungen, beantragt.

Darüber hinaus wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Errichtung des Medienkanals (Teilabschnitt unter Geb. 51.0) und des Rohbaus (Fundamente und Stützen), der Fassade und des Daches für das Geb. 51.0 sowie die Anlage der Baugrube für das Geb. 50.0 beantragt.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte auf dieser Seite und war ab dem 8. August 2023 für einen Monat zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz möglich.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 31. Juli 2023 veröffentlicht:

Der vorläufig am 27. November 2023 terminierte Erörterungstermin wurde abgesagt. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20. Oktober 2023 veröffentlicht:

Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides vom 6. März 2024 erfolgte auf dieser Seite im Zeitraum vom 11. April 2024 bis 24. April 2024. Der Bescheid war zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz einsehbar. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 10. April 2024 veröffentlicht: 

Die Firma BMW AG, Petuelring 130, 80809 München hat mit Antrag vom 6. Mai 2024, modifiziert und ergänzt am 7. Mai 2024, 16. Mai 2024, 17. Mai 2024, 5. Juni 2024 und 10. Juni 2024, die zweite immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung gemäß §§ 8, 16 BImSchG für die Änderung der Anlage für den Bau und die Herstellung von Kraftfahrzeugen (Neubau Teilbereich Montage und Logistik) am Standort Lerchenauer Straße 76, 80809 München im Stadtbezirk 11 – Milbertshofen - Am Hart beantragt.

Das Vorhaben betrifft eine wesentliche Änderung des Anlagenteils Technologie Montage, Logistik und Sitzfertigung. Der Genehmigungsantrag gemäß § 16 BImSchG wird, im Wesentlichen aus zeitlichen Gründen sowie aufgrund der Komplexität und Größe des Vorhabens, auf zwei Anträge auf Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG aufgesplittet.

Im vorliegenden zweiten Antrag gemäß § 8 BImSchG werden die Errichtung und der Betrieb der Anlagentechnik in Gebäude 50.0 und 51.0 sowie bauliche Tekturmaßnahmen beantragt (eine detaillierte Auflistung kann dem Antragsschreiben bzw. den Antragsunterlagen entnommen werden).

Darüber hinaus wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für diverse Maßnahmen beantragt (eine detaillierte Auflistung kann dem Antragsschreiben bzw. den Antragsunterlagen entnommen werden).

Das Genehmigungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte auf dieser Seite und war ab dem 21. Juni 2024 für einen Monat zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz möglich.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20. Juni 2024 veröffentlicht:

Der am 11. Oktober 2024 terminierte Erörterungstermin wurde abgesagt. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 30. August 2024 veröffentlicht:

Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides vom 24. Januar 2025 erfolgte online auf dieser Seite im Zeitraum vom 1. März 2025 bis 14. März 2025.
Details dazu wurden im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 28. Februar 2025 fristgerecht veröffentlicht:

Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die Stadtwerke München GmbH (SWM), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München hat mit Antrag vom 16. Juli 2020, ergänzt am 31. August 2021, 23. März 2023, 21. April 2023 und 18. Juli 2023 die wasserrechtliche Bewilligung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung und den Betrieb einer vierten Turbine im Isarwerk 1 beantragt.

Der Antrag umfasst die Nutzung der zusätzlichen Wassermenge des Isar-Werkkanals von bis zu zehn Kubikmetern pro Sekunde zum Zwecke der Stromerzeugung einschließlich Ableiten aus dem und Wiedereinleiten in den Isar-Werkkanal sowie alle für die Durchführung der bauzeitlichen Maßnahmen erforderlichen Erlaubnisse.

Das Bewilligungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München veröffentlicht:

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 20. November 2023 bis 19. Dezember 2023 vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz und zusätzlich auf dieser Internetseite.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das genannte Vorhaben gemäß § 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) einen Erörterungstermin durch:

Die Stadtwerke München GmbH (SWM), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München hat mit Antrag vom 28. Oktober 2011 die wasserrechtliche Bewilligung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Weiterbetrieb des Wasserkraftwerks Isarwerk 3 am Werkkanal beantragt.

Der Antrag umfasst den Aufstau des Isar-Werkkanals zwischen Isarwerk 2 und Isarwerk 3,  die Ableitung von bis zu 70 m³/s Wasser aus dem Isar-Werkkanal zur Stromerzeugung und das anschließende Wiedereinleiten des unveränderten Triebwassers in die Isar. Bauarbeiten am Kraftwerk oder am Gewässer sind nicht geplant.

Das Bewilligungsverfahren wir mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München veröffentlicht.

Die öffentliche Auslegung erfolgt vom 17. März 2025 bis 16. April 2025 vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz und zusätzlich auf dieser Internetseite.

Einwände gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 30. April 2025 erhoben werden.

Der Erörterungstermin findet am 20. Mai 2025 ab 14 Uhr im Referat für Klima- und Umweltschutz statt.

Antragsunterlagen (PDF):

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