Laufende Verfahren im Umweltbereich

Amtliche Bekanntmachung zu laufenden Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz.

Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Die Firma Krauss-Maffei Wegmann GmbH & Co. KG, Krauss-Maffei-Straße 11, 80997 München, hat mit Antrag vom 20. Dezember 2017, modifiziert und ergänzt am 14. November 2018, 17. September 2019 und 17. August 2022, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß Paragraf 4 BImSchG für die bestehende Panzerteststrecke am Standort Kraus-Maffei-Straße 11, 80997 München im
Stadtbezirk 23 - Allach-Untermenzing beantragt.

Das Vorhaben umfasst die bestehende Panzerteststrecke, auf der Panzer und Panzerfahrzeuge auf ihr Verhalten in unterschiedlichen Fahrsituationen geprüft werden. Bauliche Änderungen der bestehenden Anlage sind mit dem Antrag laut Antragstellerin nicht verbunden.

Das Genehmigungsverfahren wurde mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung des Antrags und der Unterlagen einschließlich des UVP-Berichts erfolgte auf dieser Seite und war von Mittwoch, den 28.12.2022 bis einschließlich Freitag, den 27.01.2023 zusätzlich vor Ort beim Referat für Klima- und Umweltschutz in der Bayerstraße 28a, 80335 München möglich. Die Unterlagen waren zusätzlich im UVP-Portal Bayern abrufbar. Das UVP-Portal Bayern ist unter der Internetadresse https://www.uvp-verbund.de/by erreichbar.

Details zur Auslegung wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München am 21.11.2022 und 20.12.2022 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie unter:

Der Erörterungstermin fand gemäß § 5 Plansicherstellungsgesetz (PlanSiG) vom 20.05.2020 im Zeitraum vom 17. April 2023 bis 28. April 2023 als eine Online-Konsultation statt. Zur Teilnahme berechtigt waren die Behörden, die Antragstellerin und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben.

Die Durchführung der Online-Konsultation wurde am 20.03.2023 im Amtsblatt der Landeshauptstadt München öffentlich bekannt gemacht: Weitere Informationen finden Sie unter

Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides vom 14. Februar 2024 erfolgt auf dieser Seite im Zeitraum vom 02. März 2024 bis einschließlich 15. März 2024. Währenddessen ist der Bescheid zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz, Bayerstraße 28a, 80335 München einsehbar.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 01.03.2024 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie zudem unter

 

Die Firma BMW AG, Petuelring 130, 80809 München, hat mit Antrag vom 19. September 2022, modifiziert und ergänzt am 29. November 2022, 1. Dezember 2022, 22. Dezember 2022 und 24. Januar 2023 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach §§ 8, 16 BImSchG zur Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Neubau Teilbereich Karosseriebau – Errichtung des Gebäudes 36.2 ohne Anlagentechnik mit brandschutztechnischer Neubetrachtung des Gebäudes 36.0) am Standort Lerchenauer Straße 76, 80809 München im Stadtbezirk 11 – Milbertshofen-Am Hart beantragt.

Das Vorhaben betrifft eine wesentliche Änderung des Anlagenteils Karosseriebau. Der Genehmigungsantrag gemäß § 16 BImSchG wird, im Wesentlichen aus zeitlichen Gründen, auf zwei Anträge auf Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG aufgesplittet. Im vorliegenden ersten Antrag wird die Errichtung des Gebäudes 36.2 beantragt. Bestandteil dieser ersten Teilgenehmigung ist ebenso eine brandschutztechnische Neubetrachtung des Gebäudes 36.0, ausgelöst durch einen Abbruch der Brandwand zwischen Gebäude 36.2 und dem bestehenden Gebäude 36.0. Die zum Gebäude 36.2 zugehörige technische Gebäudeausstattung sowie die dazugehörige Außenbeleuchtung sind Bestandteil des Antragsgegenstands.

Darüber hinaus wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Errichtung des Rohbaus des Gebäudes 36.2, den Abbruch der Brandwand des Gebäudes 36.0 zur Verbindung der Gebäude 36.0 und 36.2 sowie die Baumfällung für die zweite Baustellenzufahrt beantragt.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte auf dieser Seite und war ab 18. Februar 2023 für einen Monat zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz möglich.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 10. Februar 2023 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der

Der vorläufig am 15. Mai 2023 terminierte Erörterungstermin wurde abgesagt. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 2. Mai 2023 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie zudem in der

Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides vom 31. Juli 2023 erfolgte auf dieser Seite im Zeitraum vom 31. August 2023 bis einschließlich 13. September 2023 und war währenddessen zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz einsehbar. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 30.08.2023 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie zudem in der

Auf Antrag der Fa. BMW AG vom 03.08.2023 (eingegangen am 08.08.2023) hat die Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz, als Kreisverwaltungsbehörde am 20.09.2023 die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO der im Bescheid der Landeshauptstadt München, Referat für Klima- und Umweltschutz vom 31.07.2023 enthaltenen immissionsschutzrechtlichen Teilgenehmigung nach § 8 i.V.m. § 16 BImSchG angeordnet.

Die öffentliche Auslegung Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO vom 20.09.2023 erfolgte auf dieser Seite im Zeitraum vom 21. Oktober 2023 bis einschließlich 03. November 2023 und war währenddessen zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz einsehbar. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20.10.2023 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie zudem in der

Die Firma BMW AG, Petuelring 130, 80809 München, hat mit Antrag vom 10. Mai 2023, modifiziert und ergänzt am 21. Juni 2023, 29. Juni 2023 und 4. Juli 2023 die immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung nach §§ 8,16 BImSchG zur Änderung der Anlage für den Bau und die Montage von Kraftfahrzeugen (Neubau Teilbereich Montage, Logistik und Sitzefertigung) am Standort Lerchenauer Straße 76, 80809 München im Stadtbezirk 11 – Milbertshofen-Am Hart beantragt.

Das Vorhaben betrifft eine wesentliche Änderung des Anlagenteils Technologie Montage, Logistik und Sitzfertigung. Der Genehmigungsantrag gemäß § 16 BImSchG wird, im Wesentlichen aus zeitlichen Gründen sowie aufgrund der Komplexität und Größe des Vorhabens, auf zwei Anträge auf Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG aufgesplittet. Im vorliegenden ersten Antrag gemäß § 8 BImSchG wird die Errichtung der Gebäude 50.0 und 51.0. einschließlich der technischen Gebäudeausstattung (TGA) und der Brückenbauwerke zur Anbindung an den Bestand des Werks, die Errichtung eines Medientunnels (Teilabschnitt unter Geb. 50.0 und 51.0) zur Aufnahme von Versorgungsleitungen sowie die Errichtung eines Tanklagers (Tankfarm), einschließlich der zugehörigen Rohrleitungen, beantragt.

Darüber hinaus wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für die Errichtung des Medienkanals (Teilabschnitt unter Geb. 51.0) und des Rohbaus (Fundamente und Stützen), der Fassade und des Daches für das Geb. 51.0 sowie die Anlage der Baugrube für das Geb. 50.0 beantragt.

Das Genehmigungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte auf dieser Seite und war ab dem 8. August 2023 für einen Monat zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz möglich.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 31. Juli 2023 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der

Der vorläufig am 27. November 2023 terminierte Erörterungstermin wurde abgesagt. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20. Oktober 2023 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie zudem in der

Die öffentliche Auslegung des Genehmigungsbescheides vom 06. März 2024 erfolgte auf dieser Seite im Zeitraum vom 11. April 2024 bis einschließlich 24. April 2024. Der Bescheid war währenddessen zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz einsehbar. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 10.04.2024 veröffentlicht: 

Die Firma BMW AG, Petuelring 130, 80809 München hat mit Antrag vom 06.05.2024, modifiziert und ergänzt am 07.05.2024, 16.05.2024, 17.05.2024, 05.06.2024 und 10.06.2024, die zweite immissionsschutzrechtliche Teilgenehmigung gemäß §§ 8, 16 BImSchG für die Änderung der Anlage für den Bau und die Herstellung von Kraftfahrzeugen (Neubau Teilbereich Montage und Logistik) am Standort Lerchenauer Straße 76, 80809 München im Stadtbezirk 11 – Milbertshofen- Am Hart beantragt.

Das Vorhaben betrifft eine wesentliche Änderung des Anlagenteils Technologie Montage, Logistik und Sitzfertigung. Der Genehmigungsantrag gemäß § 16 BImSchG wird, im Wesentlichen aus zeitlichen Gründen sowie aufgrund der Komplexität und Größe des Vorhabens, auf zwei Anträge auf Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG aufgesplittet.

Im vorliegenden zweiten Antrag gemäß § 8 BImSchG werden die Errichtung und der Betrieb der Anlagentechnik in Gebäude 50.0 und 51.0 sowie bauliche Tekturmaßnahmen beantragt (eine detaillierte Auflistung kann dem Antragsschreiben bzw. den Antragsunterlagen entnommen werden).

Darüber hinaus wird die Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG für diverse Maßnahmen beantragt (eine detaillierte Auflistung kann dem Antragsschreiben bzw. den Antragsunterlagen entnommen werden).

Das Genehmigungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung erfolgte auf dieser Seite und war ab dem 21.06.2024 für einen Monat zusätzlich vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz möglich.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 20. Juni 2024 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie in der

Der vorläufig am 11. Oktober 2024 terminierte Erörterungstermin wurde abgesagt. Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom 30. August 2024 veröffentlicht. Weitere Informationen finden Sie zudem in der

Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Wasserwirtschaftsamt München hat das Überschwemmungsgebiet am Schwebelbach von Flusskilometer 0,0 bis Flusskilometer 8,6 auf dem Gebiet der Landeshauptstadt München, der Gemeinde Oberschleißheim und der Stadt Unterschleißheim im Landkreis München sowie der Gemeinde Haimhausen im Landkreis Dachau, in dem ein Hochwasserereignis statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser – sogenanntes HQ100), berechnet. Mit Bekanntmachung vom 20. August 2024 im Amtsblatt der Landeshauptstadt München gelten die als Überschwemmungsgebiet dargestellten Flächen als vorläufig gesicherte Gebiete. Bezüglich der Unterlagen (Karten) wird auf die Internet-Seite des Landratsamtes Münchens verwiesen: https://www.landkreis-muenchen.de/themen/umwelt/wasser/bekanntmachung-wasserrechtlicher-verfahren/

Die Stadtwerke München GmbH (SWM), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München hat mit Antrag vom 16. Juli 2020, ergänzt am 31. August 2021, 23. März 2023, 21. April 2023 und 18. Juli 2023 die wasserrechtliche Bewilligung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung und den Betrieb einer vierten Turbine im Isarwerk 1 beantragt.

Der Antrag umfasst die Nutzung der zusätzlichen Wassermenge des Isar-Werkkanals von bis zu 10 m³/s zum Zwecke der Stromerzeugung einschließlich Ableiten aus dem und Wiedereinleiten in den Isar-Werkkanal sowie alle für die Durchführung der bauzeitlichen Maßnahmen erforderlichen Erlaubnisse.

Das Bewilligungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München veröffentlicht:

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 20. November 2023 bis einschließlich 19. Dezember 2023 vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz und zusätzlich auf dieser Internetseite.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das genannte Vorhaben gemäß § 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) einen Erörterungstermin durch:

Das Wasserwirtschaftsamt München hat das Überschwemmungsgebiet an der Würm und am Würmkanal innerhalb der Stadtgrenzen der Landeshauptstadt München, in dem ein Hochwasserereignis statistisch gesehen einmal in 100 Jahren zu erwarten ist (Bemessungshochwasser – sog. HQ100), neu beziehungsweise erstmals errechnet und dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) die Festsetzungsunterlagen für die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets an der Würm sowie die erstmalige Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Würmkanal zugeleitet.

Die Festsetzungsunterlagen werden vom 17. Juni 2024 bis einschließlich 16. Juli 2024 zur allgemeinen Einsicht beim Referat für Klima- und Umweltschutz, Geschäftsbereich Umweltschutz (RKU-IV-13), Bayerstraße 28a, 80335 München, Zimmer 4030 (4. Stock) während der üblichen Dienstzeiten ausgelegt. Zusätzlich finden Sie die Unterlagen auf der Städtischen Datenaustauschplattform und im Folgenden auf dieser Internetseite:

Stellen, an denen sich das bisherige Überschwemmungsgebiet an der Würm vergrößert:

Details dazu wurden fristgerecht am 10. Juni 2024 im Amtsblatt der Landeshauptstadt München und unter Amtliche Bekanntmachungen des RKU veröffentlicht.

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