Laufende Verfahren im Umweltbereich

Amtliche Bekanntmachung zu laufenden Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz.

Erfassung geschützter Tier- und Pflanzenarten 2025 bis 2028

Zwischen 2025 und 2028 untersucht das Bayerische Landesamt für Umwelt in München ausgewählte Flächen, um den Zustand geschützter Tier- und Pflanzenarten sowie ihrer Lebensräume zu erfassen. Die Begehungen haben keine Auswirkungen auf Eigentümer oder die Nutzung der Grundstücke.

Hintergrundinformationen

Der Artikel 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Zustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I, II und IV der Richtlinie) zu überwachen. Dies geschieht in Form eines Monitorings in und um von FFH-Gebieten. Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebiete sind besonders geschützte Naturflächen.

Gemäß Artikel 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitorings beinhaltet. Die Europäische Kommission bewertet auf Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Erreichung der Ziele der Richtlinie.

Monitoring in Deutschland und München

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Zustand der Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien-, Reptilien- und Muschelarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die regelmäßig untersucht werden müssen. Die Probeflächen liegen sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten.

Auch im Münchner Stadtgebiet befinden sich solche Stichprobeflächen. Sie werden im Auftrag des Bayerischen Landesamtes für Umwelt von April 2025 bis Oktober 2028 bewertet.

Die Untersuchungen haben keine Auswirkungen für die Grundeigentümer*innen und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flächen.

Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten offener Landflächen ist das Bayerische Landesamt für Umwelt. Für Waldgebiete und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft zuständig.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die untere Naturschutzbehörde im Referat für Klima- und Umweltschutz (Kontakt: naturschutz.rku@muenchen.de) zur Verfügung. Die offizielle Informationen des Bayerischen Landesamts für Umwelt finden Sie in diesem Dokument (PDF).

Verfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)

Derzeit gibt es keine Bekanntmachungen zu laufenden Verfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.

Verfahren nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Die Stadtwerke München GmbH (SWM), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München hat mit Antrag vom 16. Juli 2020, ergänzt am 31. August 2021, 23. März 2023, 21. April 2023 und 18. Juli 2023 die wasserrechtliche Bewilligung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Errichtung und den Betrieb einer vierten Turbine im Isarwerk 1 beantragt.

Der Antrag umfasst die Nutzung der zusätzlichen Wassermenge des Isar-Werkkanals von bis zu zehn Kubikmetern pro Sekunde zum Zwecke der Stromerzeugung einschließlich Ableiten aus dem und Wiedereinleiten in den Isar-Werkkanal sowie alle für die Durchführung der bauzeitlichen Maßnahmen erforderlichen Erlaubnisse.

Das Bewilligungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München veröffentlicht:

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 20. November 2023 bis 19. Dezember 2023 vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz und zusätzlich auf dieser Internetseite.

Das Referat für Klima- und Umweltschutz führt im Rahmen des Anhörungsverfahrens für das genannte Vorhaben gemäß § 73 Abs. 6 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) einen Erörterungstermin durch:

Die Stadtwerke München GmbH (SWM), Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München hat mit Antrag vom 28. Oktober 2011 die wasserrechtliche Bewilligung gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Weiterbetrieb des Wasserkraftwerks Isarwerk 3 am Werkkanal beantragt.

Der Antrag umfasst den Aufstau des Isar-Werkkanals zwischen Isarwerk 2 und Isarwerk 3, die Ableitung von bis zu 70 m³/s Wasser aus dem Isar-Werkkanal zur Stromerzeugung und das anschließende Wiedereinleiten des unveränderten Triebwassers in die Isar. Bauarbeiten am Kraftwerk oder am Gewässer sind nicht geplant.

Das Bewilligungsverfahren wird mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

Details dazu wurden fristgerecht im Amtsblatt der Landeshauptstadt München veröffentlicht:

Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 17. März 2025 bis 16. April 2025 vor Ort im Referat für Klima- und Umweltschutz und zusätzlich auf dieser Internetseite.

Der Erörterungstermin fand am 20. Mai 2025 im Referat für Klima- und Umweltschutz statt.

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