So spart München Energie
Welche Beratungs-Angebote es für die Münchner Bürger*innen gibt und wie die Stadtverwaltung hinsichtlich einer drohenden Energieknappheit im Winter Energie spart

Energiespar-Beratung

Die Energieberatung der Stadtwerke München hilft Bürger*innen dabei, Energie zu sparen. Sie berät beim Vergleich von Verbrauchsdaten oder zu Förderprogrammen rund um das Thema Modernisieren und Energiesparen.
- Zum Angebot der SWM
- Energiesparen im Haushalt (Youtube-Playlist)
Im Rahmen der Kampagne „Weniger ist mehr“ stellt das Referat für Klima- und Umweltschutz Tools zur Überprüfung des eigenen Energieverbrauchs bereit und zeigt, wie man Energie sparen kann.
Das Referat für Bildung und Sport hat Energiespartipps speziell für Kitas, Schulen und Sportvereine zusammengestellt.
Die Verbraucherzentrale Bayern gibt Tipps zum Energiesparen und berät zu Preiserhöhungen, Gaspreisbremse und Hilfsmöglichkeiten:
Energiespar-Maßnahmen der Stadtverwaltung

Angesichts der drohenden Energieknappheit hatte Oberbürgermeister Dieter Reiter die Stadtverwaltung im Juli 2022 beauftragt, kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Energieeinsparung umzusetzen.
Die daraufhin gegründete Projektgruppe Energiemangel unter Leitung des Baureferats hat in der Folge Möglichkeiten gesammelt, geprüft und umgesetzt, um bei der Stadtverwaltung Energie einzusparen und die Bundesverordnungen zum Energiesparen einzuhalten.
Eine Ende Januar 2023 erhobene Zwischenbilanz hat ergeben, dass bislang in den rund 2.100 vom Baureferat betreuten städtischen Gebäuden im Bereich Wärmeenergie 20,5 Gigawattstunden eingespart werden konnten, was dem Jahresverbrauch von 800 Vier-Personen-Haushalten entspricht.
Der Stromverbrauch konnte seit September um 4,4 Gigawattstunden gesenkt werden, was dem Jahresverbrauch von 1.000 Vier-Personen-Haushalten entspricht.
Zusätzlich wird durch den Austausch von Gaskesselanlagen an drei Standorten ein jährlicher Gasverbrauch von bis zu 100 Vier-Personen-Haushalten durch Fernwärme oder regenerative Energien ersetzt. Weitere zwei Gaskesselanlagen sind aktuell in Prüfung für einen Austausch noch in diesem Jahr.
- Um möglichst effektiv Einsparungen realisieren zu können, wurde in den städtischen Büros die Warmwassernutzung eingestellt. Während der Ferien wird die Warmwasserversorgung auch an städtischen Schulen abgestellt, soweit dadurch keine Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche beeinträchtigt werden.
- Die Raumtemperatur in den Büros wird auf maximal 19 Grad begrenzt, wenig genutzte Räume und Nebenflächen sowie Flure werden nicht mehr beheizt.
- Daneben werden alle Heizungsanlagen einer gründlichen Wartung unterzogen und – soweit noch nicht erfolgt – ein hydraulischer Abgleich durchgeführt, um die Heizenergie bestmöglich zu nutzen.
- Die nächtliche Anstrahlung historischer Gebäude, wie etwa des Rathauses, ist ganz entfallen.
- Die Straßenbeleuchtung wird bereits seit letztem Jahr auf energiesparende LED-Technik umgestellt und das Beleuchtungsniveau auf den Straßen (Hauptstraßen ab 22 Uhr) ist reduziert.
- Die Weihnachtsbeleuchtung fand 2022 in reduzierter Form statt. Es kamen ausschließlich LED-Leuchtmittel zum Einsatz und die Beleuchtungszeiten wurden zudem verkürzt.
- 48 Prozent aller Ampeln werden – unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit – zu verkehrsschwachen Zeiten abgeschaltet. Über 99 Prozent aller Ampelanlagen werden bereits stromsparend mit LED- oder 10 Volt-Technik betrieben.
- Die meisten Brunnen werden nachts abgeschaltet, sobald die Sichtbarkeit sowie Funktion und Nutzung der Brunnen nicht gegeben bzw. erforderlich sind.
- Die städtischen Mitarbeiter*innen werden mit einer Informationskampagne für das Energiesparen geschult.
- An Schulen und Kitas wird für das Sparprogramm "Fifty-Fifty aktiv" sensibilisiert, das Tipps zur Ressourcenschonung gibt.
Städtische Hilfen für Haushalte mit geringem Einkommen

Kommunaler Stromkostenzuschuss
Seit dem 1. Juli 2022 kann der städtische Stromkostenzuschuss in den Sozialbürgerhäusern beantragt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Euro bei Ein- und Zweipersonenhaushalten und bis zu 100 Euro bei Haushalten ab drei Personen. Der Zuschuss wird im Zeitraum von 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 ausgezahlt.
Der Stromkostenzuschuss wird für die Haushaltsenergie gewährt, nicht jedoch für Heizkosten. Diese Einmalzahlung dient damit demselben Zweck wie die Einmalzahlung des Bundestags und kann deshalb nicht an diese Zielgruppe vergeben werden.
Berechtigt sind u.a. Personen, die Wohngeld, auch zusammen mit Kinderzuschlag, erhalten oder deren Einkommen unter der Armutsrisikogrenze oder unter dem Bedarf nach SGBII, SGBXII oder AsylbLG liegt, ohne dass sie diese Leistungen beziehen.
- Das zuständige Sozialbürgerhaus findet man unter muenchen.de/sbh
- Mehr Informationen zum Stromkostenzuschuss im Dienstleistungsfinder
Härtefallfonds
Münchner Haushalte mit geringem Einkommen können sich bei Androhung einer Sperrung des Haushaltsstroms oder der Heizenergie an ihr zuständiges Sozialbürgerhaus bzw. Jobcenter oder die Schuldner- und Insolvenzberatung wenden. Dort wird geprüft, ob es sich um einen sogenannten Härtefall handelt, für den der Härtefallfonds zur Verfügung steht, der aus Stiftungsmitteln des Sozialreferats oder der Wohlfahrtsverbände finanziert wird.
- Das zuständige Sozialbürgerhaus findet man unter muenchen.de/sbh
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Schuldner- und Insolvenzberatung der Stadt München
Bei Vorliegen eines Härtefalls wird eine Vergleichsvereinbarung mit den Stadtwerken München (SWM) geschlossen. Einen finanziellen Beitrag leisten dann die SWM, die auf einen Anteil ihrer Forderungen verzichten, der Härtefallfonds sowie die Bürger*innen selbst.
Wärmefonds
In Abstimmung mit dem Sozialreferat haben die SWM zudem einen Wärmefonds mit 20 Millionen Euro für einkommensschwache Haushalte aufgesetzt. Der Wärmefonds soll Bürger*innen mit geringem Einkommen dabei unterstützen, die gestiegenen Energiekosten besser zu bewältigen und sie vor Energiearmut zu bewahren.
Energetische Beratung und Förderprogramme

Das Bauzentrum München bietet zu vielen Themen rund um das Wohnen, Bauen und Sanieren kostenfreie halbstündige Beratungen an - auch zu Energieeinsparung und Heiztechnik. Das Bauzentrum veranstaltet zudem Online-Infoabende zu Fassadendämmung, Heizungsanlagen oder Energieerzeugung auf dem eigenen Balkon.
Das Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG) des Referats für Klima- und Umweltschutz soll Eigentümer*innen sowie Unternehmen zu einer möglichst anspruchsvollen Gebäudesanierung motivieren. Gefördert werden für den Neubau und die energetische Gebäudesanierung Maßnahmen zur Gebäudeeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien.
Für den Notfall vorsorgen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gibt auf seiner Webseite Vorsorge- und Verhaltensempfehlungen für verschiedene Notsituationen vom Stromausfall über Feuer bis hin zu Unwettern mit Ratgeber und Checkliste zum Herunterladen.