Feuerwerk zum Jahreswechsel: Regeln

Auch dieses Jahr bestehen zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Feuerwerks- und Böllerverbote. Es gelten folgende Regeln:

31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026

Brennende Wunderkerze

Die Stadt München setzt auch dieses Jahr zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Feuerwerks- und Böllerverbote durch. An Silvester dürfen in der Fußgängerzone, einschließlich Marienplatz und Stachus, sowie auf dem Viktualienmarkt keine Feuerwerkskörper mitgeführt und gezündet werden. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2025, 21 Uhr, bis 1. Januar 2026, 2 Uhr. Da in der Altstadt in den vergangenen Jahren bis zu 20.000 Menschen zu spontanen Silvesterfeierlichkeiten zusammenkamen, existiert dort eine besondere Gefahrenlage, die ein solches Verbot rechtfertigt. Wunderkerzen und Tischfeuerwerk sind erlaubt. Anwohner*innen dürfen Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

Zusätzlich besteht an beiden Tagen ganztätig ein Böllerverbot innerhalb des Mittleren Rings, wobei hier pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung verboten sind. Feuerwerke wie Raketen, Batterien und Fontänen sind erlaubt. Die Regelung basiert auf dem Sprengstoffgesetz, das es Kommunen erlaubt, das Böllern in dicht besiedelten Gebieten zu verbieten.

Zum Jahreswechsel 2025/2026 gilt außerdem erstmals ein Feuerwerksverbot im näheren Umgriff des Tierparks Hellabrunn. Dieses zielt auf den Schutz des besonderen Tierbestands, den es im Interesse der Artenvielfalt und im Hinblick auf zukünftige Generationen zu sichern gilt. Einen Überblick über alle Regeln bietet die Website der Stadt 

Außerdem wird die Bevölkerung in den kommenden Tagen unter anderem über Bildschirme in U-Bahnhöfen zu den Verbotszonen informiert. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Eine gesetzliche Grundlage für Kommunen, die Verbotszonen auszuweiten, beispielsweise auf den Bereich des Tierheims, oder ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik im gesamten Stadtgebiet zu erlassen, existiert derzeit nicht. Die Landeshauptstadt München hat wiederholt an den Gesetzgeber appelliert, Städten und Gemeinden entsprechende Möglichkeiten zu geben. Die Stadt bittet deshalb alle Bürger*innen, verantwortungsvoll mit privatem Feuerwerk umzugehen.