Einwohnerversammlungen

Einwohnerversammlungen können von den Bezirksausschüssen abgehalten werden. Sie behandeln Themen rund um den Stadtbezirk.

Voraussetzungen und Ablauf

1. Rechtliche Grundlage

Satzung über die Abhaltung von Bürger- und Einwohnerversammlungen

2. Inhalt

Einwohnerversammlungen werden vom jeweiligen Bezirksausschuss zum Austausch über bestimmte Themen des Stadtbezirkes einberufen. Es können Anträge gestellt werden, über die die Versammlung abstimmt.

3. Geltungsbereich

Die Bezirksausschüsse können für ihren Bereich oder ein Teilgebiet dieses Bereiches zu Problemen ihres Stadtbezirkes Einwohnerversammlungen abhalten. Es können auch Einwohnerversammlungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen, insbesondere für Jugendliche, Frauen und ausländische Einwohnerinnen und Einwohner abgehalten werden.

4. Teilnahmeberechtigung

Alle Einwohnerinnen und Einwohner – auch Kinder und Jugendliche - des Gebietes, auf das sich die Versammlungseinladung bezieht, sind an Aussprache und Abstimmung teilnahmeberechtigt.

Für Einwohnerversammlungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen kann vom Bezirksausschuss die Teilnahmeberechtigung an Aussprache und Abstimmung auf die Angehörigen dieser Bevölkerungsgruppen beschränkt werden.

5. Ablauf

Die Versammlung leitet in der Regel die oder der Bezirksausschussvorsitzende oder ein anderes Bezirksausschussmitglied. Nach der Eröffnung und einem Informationsteil zum Versammlungsthema findet ein gemeinsamer Austausch dazu statt – dabei können auch an den Bezirksausschuss gerichtete Anträge gestellt werden. Sie sind während der Versammlung schriftlich (formlos) bei der Versammlungsleitung einzubringen.

Nach den Wortmeldungen der Einwohnerinnen und Einwohner und ggfs. den Stellungnahmen der Verwaltung wird über die Anträge abgestimmt. Die mehrheitlich angenommenen Anträge werden dann innerhalb von 3 Monaten vom Bezirksausschuss behandelt.

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