Anliegen und Beteiligung der Einwohner*innen im Stadtviertel

Alle Münchner*innen haben die Möglichkeit, Anliegen direkt in ihrem Bezirksausschuss einzubringen. Dieses sogenannte „Eingaberecht“ bezieht sich auf örtliche Themen.

Giesinger Grünspitz

Was ist ein Bezirksausschuss?

Ein Bezirksausschuss ist ein gewähltes Bürgergremium auf Stadtteilebene und dient als Stadtteilparlament. Ein Bezirksausschuss erfüllt unterschiedliche Aufgaben, unter anderem:

  • Er vertritt die Interessen der Einwohner*innen des Stadtbezirks gegenüber der Stadtverwaltung und dem Stadtrat.
  • Er hat die Möglichkeit, über bestimmte lokale Angelegenheiten zu entscheiden, beispielsweise bei kleineren Baumaßnahmen oder der Vergabe von Mitteln aus dem Stadtbezirksbudget für Stadtteilprojekte.
  • Er gibt Stellungnahmen zu größeren Themen ab (zum Beispiel große Bauvorhaben, Verkehrskonzepte), über die am Ende der Stadtrat entscheidet.

Weitere Informationen finden Sie unter Entscheidungsrechte der Bezirksausschüsse.

Wie können Einwohner*innen Anliegen in Bezirksausschüsse einbringen?

Münchner*innen haben das Recht, Anliegen oder Vorschläge in ihrem Bezirksausschuss einzureichen, die dann vom jeweiligen Bezirksausschuss behandelt werden. Die Einreichung der Vorschläge geschieht in der Regel schriftlich. Die Behandlung erfolgt in den monatlichen Bezirksausschuss-Sitzungen.

Die Anliegen und Eingaben müssen sich auf örtliche Themen innerhalb des jeweiligen Stadtbezirks beziehen, wie beispielsweise Verkehrsfragen, Grünflächen oder stadtbezirksbezogene Bau- beziehungsweise Planungsfragen.

Wie funktioniert das konkret?

Einwohner*innen des Stadtbezirks sowie Vertreter*innen von Bürgerinitiativen und sonstigen örtlichen Interessengruppen haben das Recht, sich mit Anliegen an ihren Bezirksausschuss zu wenden.

So können Sie Ihre Eingabe vorbringen:

Senden Sie Ihre Eingabe (schriftlichen Antrag) per Post oder E-Mail an den für Ihren Stadtbezirk zuständigen Bezirksausschuss. Eine Übersicht aller Bezirksausschüsse und der betreuenden Geschäftsstellen finden Sie unter Bezirksausschuss-Geschäftsstellen.

Was passiert nach der Einreichung?

Nach der Einreichung wird Ihr Anliegen geprüft und vom Bezirksausschuss behandelt.
Je nach Inhalt des Anliegens gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Der Bezirksausschuss kann das Anliegen zum Beispiel direkt selber beantworten,
  • zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung weiterleiten oder
  • auch das Anliegen ohne weitere Bearbeitung zur Kenntnis nehmen.