Bürgerschaftliches Engagement und die Stadtverwaltung

Netzwerke, Fachbeiträge, Grundverständnis, Beschlüsse, Kontakt. Alles zum Grundverständnis der LH München zum Thema bürgerschaftliches Engagement.

So versteht die Landeshauptstadt München Bürgerschaftliches Engagement

Das Grundverständnis bürgerschaftlichen Engagements in der Stadtverwaltung bildet die Basis für das Handlungskonzept und für alle Tätigkeiten der LHM im Rahmen der Förderung Bürgerschaftlichen Engagements.
Bürgerschaftliches Engagement (BE) ist das freiwillige, nicht auf finanzielle Vorteile gerichtete, das Gemeinwohl fördernde Engagement von Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen zur Erreichung gemeinsamer Ziele.

Bürgerschaftlich Engagierte reagieren auf individuelle und gesellschaftliche Herausforderungen und geben Impulse. Durch die Verbindung von Eigeninitiative mit gesellschaftlicher Verantwortung entwickeln sie Ideen und Lösungsansätze für alle Lebensbereiche.

Bürgerschaftlich Engagierte wirken ergänzend zu staatlichem Handeln und zu Hauptberuflichen. Sie sind Unterstützung und Bereicherung und dürfen als solche keinesfalls als Ersatz für Erwerbstätigkeiten herangezogen werden.

Bürgerschaftliches Engagement ist gemeinwohlorientiert und umfasst

  • Freiwilligenarbeit,
  • spontanes Engagement,
  • Ehrenämter,
  • Selbsthilfe,
  • selbst organisierte Gruppen, Vereine, Bürger*inneninitiativen und Projekte,
  • Unternehmensengagement,
  • Spenden,
  • Freiwilligendienste (FSJ, FÖJ, BFD und andere),
  • Stiftungen,
  • Serviceclubs (zum Beispiel Lions-Club, Rotary-Club),
  • Digitales Engagement,
  • Bürger*innenbeteiligung sowie Partizipation von Kindern und Jugendlichen.

Es lebt von den Fähigkeiten, Kompetenzen und Interessen der Engagierten. Bürgerschaftliches Engagement basiert auf demokratischen Grundregeln und Toleranz. Es braucht öffentliche Anerkennung, rechtliche, strukturelle und finanzielle Förderung sowie entsprechende Rahmenbedingungen.

Für bürgerschaftliches Engagement erfolgt keine Bezahlung geleisteter Zeit. Der Ersatz von Auslagen und Aufwendungen ist jedoch möglich.

Gemeinwohlorientierte Nebentätigkeiten, die gleichermaßen wichtig und wertvoll sind, fallen nicht unter unser Grundverständnis von bürgerschaftlichem Engagement.

Bei Bedarf wird dieses Grundverständnis gemeinsam mit allen Beteiligten fortgeschrieben.

Stadtratsbeschlüsse

Der Münchner Stadtrat hat einige grundlegende Beschlüsse zur Förderung von Bürgerschaftlichem Engagement in der Landeshauptstadt gefasst.
Die Dokumente finden Sie im städtischen Rats-Informations-System oder bei www.muenchen-transparent.de zum Beispiel unter dem Suchbegriff 'Bürgerschaftliches Engagement'.

Kontakt / Ansprechstellen innerhalb der Stadtverwaltung

Sie haben Fragen zum Bürgerschaftlichen Engagement in München?
Wenden Sie sich gerne an diese Stellen in der Stadtverwaltung:

- im Sozialreferat: engagement.soz@muenchen.de

- Fachbereich Unternehmensengagement: csr@muenchen.de

- im Kreisverwaltungsreferat: diversity.kvr@muenchen.de

- im Kulturreferatkultur.veranstaltungen@muenchen.de

- im Referat für Gesundheit um Umwelt: oeffentlichkeitsarbeit.rgu@muenchen.de; Tel. 089 233-96300

- im Referat für Bildung und Sport:
be.rbs@muenchen.de, Tel. 089 233 – 42974

- im Planungsreferat:
plantreff@muenchen.de, Tel. 089 233-22942

- beim Abfallwirtschaftsbetrieb AWM: ehrenamt.awm@muenchen.de

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer zuständig ist oder Sie eine allgemeine Frage haben, können Sie sich gerne an die Fachstelle Bürgerschaftliches Engagement und Öffentlichkeitsbeteiligung (E-Mail engagiert-leben@muenchen.de) im Direktorium wenden.

 

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