Gaststätte in der Münchner Altstadt zu vermieten
Die Landeshauptstadt München vermietet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens eine Gaststätte in der Herzog-Wilhelm-Straße 8 in München
Angaben zur Immobilie
- Objektart: Gaststätte
- Stadtteil: 01 - Altstadt-Lehel
- Straße, Hausnummer, PLZ: Herzog-Wilhelm-Straße 8, 80331 München
- Gesamtfläche: ca. 1460 m2, davon 323 m2 Cafe-Pavillon
- Flächen teilbar: nein
- Küche/Teeküche: ja
- Keller: nein
- Etage/Etagenzahl: xx
- Personenaufzug: nein
- Freifläche: keine
- Anzahl Parkflächen: keine
- Barrierefrei: nein
- Starkstrom: ja
- DV-Verkabelung: ja
- Bodenbelag: Fliesen
- Objektzustand: unrenoviert
- Baujahr: 1970, Denkmalschutz
- Heizungsart: Zentralheizung
- Energieart: Gas
- Energieausweis: liegt nicht vor
- Verfügbar ab: nach Vereinbarung (spätestens ab 01.10.2026)
Ausführliche Beschreibung der Immobilie
In der Gewerbeeinheit wurde 2025 umfangreich im Inneren teilabgerissen und alle nicht denkmalgeschützten Einbauten zurückgebaut. Das Gebäude verfügt über einen Raum für eine Küche. Alle nötigen Anschlüsse sind vorhanden. Ein Technikraum befindet sich im DG oberhalb der Küche, Zugang über den Elektroraum. Im Erdgeschoß befindet sich ein großer Gastraum mit direkten Zugängen zur Küche und den Kühlkammern. Zwischen Tiefgarage Geländer und Bestandsgebäude sowie umlaufend um das Gebäude besteht die Möglichkeit, die Freifläche als Außengastronomie zu nutzen. Das Gebäude verfügt über getrennte Frauen-, Männer-, und Personaltoiletten, welche aber ebenfalls teilabgerissen worden sind. Im Gebäude ist kein Aufzug vorhanden. Das Gebäude verfügt über zwei gegenüberliegende Hauptzugänge. Die verglasten Seitenflächen des Gebäudes können über Schiebetüren großflächig zur Erweiterung der Innengastronomieflächen geöffnet werden.
Im Zuge der Olympischen Spiele 1972 wurden zentrale Straßenzüge für den Verkehr gesperrt, und es entstanden dauerhafte Fußgängerzonen. Teil dieser Umstrukturierung der Altstadt München war der Café-Pavillon mit zugehöriger Außenraumgestaltung.
Das Gebäude an der Herzog-Wilhelm-Straße 8 befindet sich im Zentrum der Stadt München in direkter Nähe des Stachus, wurde ca. 1970 erbaut und steht unter Denkmalschutz. 1985 erfolgte eine Erweiterung der Logistikflächen.
Das Flurstück 774/0 Gemarkung München Sektion 1 liegt im 01. Stadtbezirk an der Herzog-Wilhelm-Straße 8.
Das Gebäude befindet sich direkt an der Herzog-Wilhelm-Straße 8, oberhalb der Stachus Garage, parallel zur Sonnenstraße in bester Altstadtlage.
Das Gebäude selbst befindet sich oberhalb der überdachten Rampe (Zufahrtsbauwerk) und wurde als Garten-Café Pavillon mit Pergola errichtet. Das Objekt kann über die beiden Haupteingänge von beiden Seiten der Herzog-Wilhelm-Straße betreten werden.
Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist aufgrund der zentralen Lage ausgezeichnet. S- und U-Bahnhaltestellen sowie Straßenbahn- und Buslinien befinden sich in nächster Nähe.
Das Gebäude befindet sich im Innern in einem Rohbau ähnlichen Zustand. Das Gebäude wird seitens der LHM wie es steht und liegt vermietet. Der Mieter hat bei der Sanierung und Instandsetzung die denkmalschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Dies gilt auch für die umlaufende Pergola. Der Mieter hat sämtliche Maßnahmen, die an der Fläche bzw. am Gebäude vorgenommen werden im Vorherein mit dem Vermieter (hier die LHM) abzustimmen. Weitere bauliche Veränderungen (z.B. Außenbelag) an den nicht denkmalgeschützten Bereichen muss der Mieter auf eigene Kosten durchführen.
Die Verkehrssicherungspflicht für die gesamte Fläche liegt ab Mietbeginn - nicht erst ab Beginn des Gastronomiebetriebs – in der Verantwortung des Mieters.
Bei dem Gebäude handelt es sich um ein Einzeldenkmal, weshalb alle baulichen Maßnahmen (Fassade, Innenraumgestaltung, Freiflächengestaltung etc.) zwingend mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden müssen.
Das Grundstück ist aktuell mit einem Holzzaun mit einer Höhe von ca. 2,50 m eingezäunt. Um diesen Bauzaun wird ein ca. 3 m hoher weiterer Bauzaun aufgestellt, welcher einen großen Teil des gesamten Flurstückes umzäunt.
Der innere und äußere Bauzaun geht mit Abschluss des Mietvertrages in den Besitz des Mieters über und kann für den Umbau als Bauzaun mit genutzt werden.
Der Lüftungsturm ist nicht Bestandteil der Mietsache. Allerdings muss der Zugang für berechtigte Personen zu jeder Zeit geduldet werden. Ferner müssen sämtliche Maßnahmen, die zur Instandhaltung und Instandsetzung des Lüftungsturms erforderlich sind, geduldet werden.
Interessent*innen für das o. g. Objekt reichen ihr Preisangebot beim Kommunalreferat zusammen mit den Personalien, einem Führungszeugnis sowie einer SCHUFA-Auskunft ein. Die Personalien, das Führungszeugnis sowie die SCHUFA-Auskunft können auch nachgereicht werden.
Die Bewerbungsfrist endet am 10. Juli 2026.
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, schneiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des E-Mail-Eingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an im-gw-o.kom@muenchen.de.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Auswahl erst nach Bewerbungsausschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Als Besichtigungstermine werden folgende Tage festgelegt:
- Dienstag, den 02. Juni 2026 von 9 - 14.30 Uhr
- Dienstag, den 09. Juni 2026 von 9 - 14.30 Uhr
- Donnerstag, den 11. Juni 2026 von 9 - 14.30 Uhr
- Dienstag, den 23. Juni 2026 von 9 - 14.30 Uhr
Bitte vereinbaren Sie im Vornherein einen Besichtigungstermin am gewünschten Tag zu der von Ihnen gewünschten Uhrzeit über folgende Adresse:
Der Mietvertrag wird vom zukünftigen Mieter und der Vermieterin (LHM) vor der Beantragung sämtlicher Genehmigungen durch den Mieter bei den zuständigen Behörden unterschrieben.
Miete
10 % des jährlichen Nettoumsatzes, jedoch mindestens 5.800 €/ Monat
Neben der Miete sind die Nebenkosten nach der aktuell gültigen Betriebskostenverordnung vollständig durch die Mietpartei zu tragen:
- 1.000 € Vorauszahlung auf Heizkosten
- 2.000 € Vorauszahlung auf übrige Betriebskosten
Die Mindestmiete wird an den Lebenshaltungsindex gebunden.
Beginn des Mietverhältnisses: 01.Oktober 2026
Bevorzugte Nutzung
Die Überlassung des Objektes erfolgt zur Nutzung als Café Pavillon.
Eine Nachbesserung der Nutzung durch die Beantragung einer Nutzungsänderung bei der Lokalbaukommission kann durch den zukünftigen Nutzer in eigener Verantwortung angestrebt werden.
Ausdrücklich ausgeschlossen ist ein reiner Glücksspielautomatenbetrieb.
Verfahren
- Eine Mindestmiete ist angegeben, bitte geben Sie ein Mietangebot ab. Den Zuschlag erhält die Bewerbung mit dem höchsten Mietangebot.
- Die Angebote müssen bis spätestens 10. Juli 2026 per E-Mail abgegeben werden.
- Sollte der Fall eintreten, dass mehrere gleichlautende Angebote abgegeben werden, wird diesen Interessenten die Möglichkeit gegeben, ein Nachgebot abzugeben.
Geldauktion
Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 95.000 € hinterlegt.
Energieausweis
Ein Energieausweis liegt nicht vor, da es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt.
Sonderregelungen
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Mietzahlungsbeginn ist der 01. Januar 2027
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Miete ab Mietvertragsbeginn bis Betriebsbeginn 1/3 der Mindestmiete sowie Übernahme der Betriebskosten des Mietobjektes
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Beachtung des Sonderkündigungsrechts durch die LHM, welches vorsieht, dass der Mieter bis spätestens 01.10.2029 die von ihm angestrebte Nutzung aufnehmen muss. Sollte der Mieter dem nicht nachkommen, hat die LHM ein Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten Frist zum Monatsende. In diesem Fall erhält der Mieter keinen Schadensersatz.
Bewerbungsverfahren
- Sanierungsplan mit Kostenschätzung, Auskunft zur geplanten Finanzierung, Zeitplan
- Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
- Mietpreisangebot
Das Mietpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestmiete bestehen. Die Miete beträgt 10 % des jährlichen Nettoumsatzes, mindestens aber die vom Mieter gebotene Mindestmiete.
Hinweis: Die Stadt München als Vermieterin darf das Mietobjekt aufgrund kommunal- und ggf. auch europarechtlicher Besonderheiten nicht unter Wert überlassen. Der angebotene Mietpreis wird gegebenenfalls durch das städtische Bewertungsamt überprüft. Die Bewerbung kann daher auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Abschluss des Mietvertrags auf Grundlage des eingereichten Mietpreisangebots eine nach Art. 75 BayGO unzulässige Unterwertüberlassung oder einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht zur Folge hätte. - Personalien (vollständiger Name/Firma mit Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
- Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie bzw. Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Gesellschafts- oder Berufsregister*
(nicht älter als 3 Monate) - Führungszeugnis*
(bei natürlichen Personen, nicht älter als 3 Monate) - Gewerbezentralregisterauszug*
(bei natürlichen und juristischen Personen, nicht älter als 3 Monate) - SCHUFA-Bonitätsauskunft bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft*
(nicht älter als 3 Monate) - schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen*
(nicht älter als 3 Monate)
Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung (siehe Unterlagen zum Mietobjekt) und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft/SCHUFA-Unternehmensauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.
Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.
Die Bewerbungsfrist endet am 10. Juli 2026.
Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.
Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:
Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Gewerbe und Wohnen Ost
Denisstraße 2, 80335 München
oder per E-Mail an:
im-gw-o.kom@muenchen.de
Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.
Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:
- Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
- negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Mietsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
- negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (= Schufa-Orientierungswert > 199) bzw. negative SCHUFA-Unternehmensauskunft (= Bonitätsindexklasse > 249)
- angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
- angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Mietern oder vertragsimmanentem Konkurrenzschutz
- wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept
Hinweise zum Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der folgenden Internetseite:
https://stadt.muenchen.de/infos/dsgvo-datenschutzgrundverordnung.html
Kontakt
Landeshauptstadt München
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