Abfall in München: Ansprechstellen
Hier erfahren Sie, an welche Stellen bei der Stadt München Sie sich bei abfallrechtlichen Fragen und Anträgen wenden können.
Entsorgung von Müll
Für den Abtransport von Restmüll, Papierabfall und Bioabfall ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) zuständig.
Alle weiteren Zuständigkeiten finden Sie auf deren Website unter awm-muenchen.de.
Antrags- und Meldestellen rund um Abfall
Für abfallrechtliche Themen in der Landeshauptstadt München ist das Referat für Klima- und Umweltschutz zuständig.
Meldestellen für Abfall- und Müllablagerungen
- Einschreiten bei illegalem Lagern, Ablagern oder Verbrennen von Abfällen auf Privatgrundstücken. Hier können Sie Fälle illegaler Abfallentsorgung melden. Auf öffentlichen Flächen ist die Straßenreinigung der Stadt München zuständig.
- Entsorgung abgestellter Schrott-Fahrzeuge. Hier können Sie illegal abgestellte Schrott-Fahrzeuge melden.
Antragsstellen für abfallrechtliche Genehmigungen
- Genehmigung und Überwachung von Abfallentsorgungsanlagen. Hier können Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Abfallentsorgungsanlage stellen.
- Genehmigung für gemeinnützige Abfallsammlungen (wenden Sie sich hierfür per E-Mail an die Kolleg*innen im Referat für Klima- und Umweltschutz: abfallrecht.rku@muenchen.de).
- Genehmigung und Überwachung von gewerblicher Abfallsammlungen und -beförderungen. Hier können Sie eine Beförderungserlaubnis oder ein gewerbliche Abfallsammlung beantragen.
- Genehmigung und Überwachung von Abfallhandel und Abfallvermittlung. Wenn Sie eine Erlaubnis zum Handel und zur Vermittlung von gefährlichen Abfällen benötigen, erhalten Sie diese hier.
- Hier können Sie eine Abfallerzeugernummer beantragen.
- Überwachung der Entsorgung gefährlicher Abfälle und Sondermüllentsorgungsberatung. Zur Beratung wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zuständigen Kolleg*innen im Referat für Klima- und Umweltschutz: abfallrecht.rku@muenchen.de.
- Überprüfung von Anlagen und Bauvorhaben in Bezug auf Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung.
Regelungen zur Produktverantwortung
Regelungen zur Produktverantwortung werden in der Stadt München vom Referat für Klima- und Umweltschutz behandelt. Dazu gehören:
- Verpackungsgesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen) (VerpackG)
- Altölverordnung (AltölV)
- Altholzverordnung (Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz) (AltholzV)
- Batteriegesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren) (BattG)
- Elektrogesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) (ElektroG)
Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen wenden. Das Kontaktfeld finden Sie am Seitenende (abfallrecht.rku@muenchen.de).
Klärschlamm- und Bioabfallverordnung
Bei den Themen Klärschlammverordnung und Bioabfallverordnung ist in der Stadt München das Referat für Klima- und Umweltschutz die zuständige Stelle.
Die Klärschlammverordnung regelt die Verwertung und Entsorgung von Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen entsteht. Ziel der Verordnung ist es, Schadstoffe in Böden zu vermeiden und gleichzeitig die Nutzung wertvoller Nährstoffe (beispielsweise Phosphor) zu ermöglichen.
Die Bioabfallverordnung regelt, unter welchen Bedingungen Bioabfälle (wie Kompost oder Gärreste aus Biogasanlagen) auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden verwertet werden dürfen. Ziel ist es, Nährstoffe und organische Substanz zu recyceln, ohne dabei Boden, Wasser oder Umwelt zu gefährden.
Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen wenden. Das Kontaktfeld finden Sie am Seitenende (abfallrecht.rku@muenchen.de).