Abfall in München: Ansprechstellen

Hier erfahren Sie, an welche Stellen bei der Stadt München Sie sich bei abfallrechtlichen Fragen und Anträgen wenden können.

Information

Entsorgung von Müll

Für den Abtransport von Restmüll, Papierabfall und Bioabfall ist der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) zuständig.

Alle weiteren Zuständigkeiten finden Sie auf deren Website unter awm-muenchen.de.

Antrags- und Meldestellen rund um Abfall

Für abfallrechtliche Themen in der Landeshauptstadt München ist das Referat für Klima- und Umweltschutz zuständig.

Meldestellen für Abfall- und Müllablagerungen

Antragsstellen für abfallrechtliche Genehmigungen

Regelungen zur Produktverantwortung

Regelungen zur Produktverantwortung werden in der Stadt München vom Referat für Klima- und Umweltschutz behandelt. Dazu gehören:

  • Verpackungsgesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und hochwertige Verwertung von Verpackungen) (VerpackG)
  • Altölverordnung (AltölV)
  • Altholzverordnung (Anforderungen an die Verwertung und Beseitigung von Altholz) (AltholzV)
  • Batteriegesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren) (BattG)
  • Elektrogesetz (Inverkehrbringen, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten) (ElektroG)

Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen wenden. Das Kontaktfeld finden Sie am Seitenende (abfallrecht.rku@muenchen.de).

Klärschlamm- und Bioabfallverordnung

Bei den Themen Klärschlammverordnung und Bioabfallverordnung ist in der Stadt München das Referat für Klima- und Umweltschutz die zuständige Stelle.

Die Klärschlammverordnung regelt die Verwertung und Entsorgung von Klärschlamm, der bei der Abwasserreinigung in Kläranlagen entsteht. Ziel der Verordnung ist es, Schadstoffe in Böden zu vermeiden und gleichzeitig die Nutzung wertvoller Nährstoffe (beispielsweise Phosphor) zu ermöglichen.

Die Bioabfallverordnung regelt, unter welchen Bedingungen Bioabfälle (wie Kompost oder Gärreste aus Biogasanlagen) auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden verwertet werden dürfen. Ziel ist es, Nährstoffe und organische Substanz zu recyceln, ohne dabei Boden, Wasser oder Umwelt zu gefährden.

Bei Fragen zu diesen Themen können Sie sich an die zuständigen Kolleg*innen wenden. Das Kontaktfeld finden Sie am Seitenende (abfallrecht.rku@muenchen.de).