Wenn Sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland leben, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Ehegatten und Kinder können mit eingebürgert werden.
Mit einem Staatsangehörigkeitsausweis oder einer Negativbescheinigung können Sie den Besitz oder Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachweisen.
Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft haben und auch eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen möchten, können Sie dafür eine Genehmigung beantragen.