Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Sie leben hier seit 3 oder 5 Jahren als anerkannte Asylberechtigte, Flüchtling oder Resettlement-Flüchtling und möchten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.
Wenn Sie sich von einer Person mit unbefristetem Aufenthaltstitel getrennt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.