Anzeige für einen Gartenbrunnen
Wenn Sie einen Brunnen errichten wollen um mit dem Grundwasser ihren privaten Garten zu gießen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung anzeigen.
Beschreibung
Werden die Arbeiten nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige mit vollständigen Unterlagen untersagt, darf mit dem Vorhaben entsprechend der eingereichten Planung begonnen werden.
Die Nutzung des Grundwassers über den erstellten Gartenbrunnen ist erlaubnisfrei.
Benötigte Unterlagen
Alle Unterlagen werden in 1-facher Ausfertigung per E-Mail benötigt.
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anzeigeformular
- Lageplan mit Eintragung des Brunnenstandortes (zum Beispiel aus BayernAtlas)
Rechtliche Grundlagen
§ 49 Wasserhaushaltgesetz (WHG)
Art. 30 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht
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Landeshauptstadt München
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Bayerstraße 28a
80335 München
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