Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Beschreibung

Im Melderegister der Landeshauptstadt München sind alle Personen registriert, die in München einen Wohnsitz angemeldet haben. Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen können Sie Auskunft über einzelne der gespeicherten Daten zu einer anderen Person erhalten. 

Auskünfte über Personen, die vor mehr als 55 Jahren verstorben oder weggezogen sind, erteilt das Stadtarchiv München.

Voraussetzungen

Einfache Melderegisterauskunft

Eine einfache Melderegisterauskunft ist nur möglich, wenn

  1. die von Ihnen gesuchte Person mit Ihren Angaben zweifelsfrei im Melderegister identifiziert werden kann und
  2. Sie eine Erklärung abgeben, dass die Auskunft nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet wird. Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.

Mit der Auskunft bekommen Sie folgende Informationen:

Familienname, Vornamen (gegebenenfalls Rufname), Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie einen Hinweis, falls die Person verstorben ist.

Erweiterte Melderegisterauskunft:

Für diese Auskunft müssen Sie ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an den Daten glaubhaft machen. Sie erhalten eine Auskunft, wenn dies rechtlich zulässig ist.

Die erweiterte Melderegisterauskunft umfasst dann zusätzlich zur einfachen Melderegisterauskunft eine oder mehrere der folgende Informationen: frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat), Familienstand, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Einzugs oder Auszugs, Vornamen und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners, gesetzliche Vertretung sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat)

Benötigte Unterlagen

1. Ihre Personalien sowie Anschrift

2. Angaben zur gesuchten Person:

  • Familienname
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und/oder
  • letzte bekannte Anschrift in München

Je konkreter Ihre Angaben sind, desto erfolgreicher ist die Suche.

Ein Antragsformular zum Ausdrucken finden Sie unter Formulare und Links.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa 3 Wochen

Gebührenrahmen

Die Höhe der Gebühr ist davon abhängig, ob die Daten der gesuchte Person elektronisch gespeichert sind (ab 20.09.1975), oder aufwendig in verfilmten Karteien ermittelt werden muss.

Eine einfache Melderegisterauskunft kostet dann 10 Euro, beziehungsweise 15 Euro.

Eine erweiterte Melderegisterauskunft kostet 15 Euro.

Sie erhalten mit der beantragten Melderegisterauskunft eine Rechnung (Gebührenbescheid).

Fragen & Antworten

Auf Grundlage des geltenden Bundesmeldegesetzes ist es die Aufgabe des Bürgerbüros, Auskünfte aus dem Melderegister zu erteilen.

Bedingt. Sie haben die Möglichkeit, beim Bürgerbüro Übermittlungssperren zu beantragen. Diese verhindern jedoch nur die Weitergabe Ihrer Daten an bestimmte Stellen. Grundsätzlich sind einfache Melderegisterauskünfte weiterhin möglich. Detailliertere Daten, wie bei einer erweiterten Melderegisterauskunft, werden nur an Auskunftssuchende erteilt, die ein berechtigtes, beziehungsweise rechtliches Interesse glaubhaft machen. Eine komplette Sperre Ihrer Daten zur Weitergabe an Privatpersonen ist nur im Ausnahmefall (§§ 51 bzw. 52 BMG) möglich. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt stets nach den gesetzlichen Vorgaben des Meldegesetzes.

Das Bürgerbüro gibt Meldedaten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen frei. Es gehört zu den Aufgaben des Bürgerbüros, Daten an andere Behörden oder öffentlichen Stellen zu übermitteln, wenn dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben dieser Stelle erforderlich ist.
Außerdem darf das Bürgerbüro sogenannte Gruppenauskünfte erteilen, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Ihre Adresse über andere Wege, wie zum Beispiel über die Bürgerauskunft der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB), weitergegeben wurde.


Rechtliche Grundlagen

§ 44 ff. Bundesmeldegesetz (BMG); Ziffer 44 ff. der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

Ähnliche Leistungen

Beglaubigung von Unterschriften

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

Änderung im Sterberegister

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.

Übermittlungssperre

Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.

Auskunftssperre

Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.

Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv

Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.

Urkundenbestellung

Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.

Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Beglaubigung von bis zu 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.