Werbeverkaufsstand in der Altstadt-Fußgängerzone
Wer in der Altstadt-Fußgängerzone in München einen Werbeverkaufsstand betreiben will, benötigt dazu eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Es gibt fünf Standplätze, die im wöchentlichen Wechsel an die berechtigten Antragsteller vergeben werden. Berechtigt sind 40 Gewerbetreibende, die eine sogenannte Turnusgemeinschaft bilden. Wenn jemand ausscheidet, kann die nächste Person nachrücken. Die Wartezeit beträgt oft mehrere Jahre.
Voraussetzungen
Für die Warteliste der Turnusgemeinschaft:
- Hauptwohnsitz im S-Bahnbereich München (Tarifgebiet des MVV)
- Tätigkeit im Werbeverkauf seit mindestens fünf Jahren (auch als Verkaufshilfe)
- Tätigkeit im Werbeverkauf ist wesentliche Existenzgrundlage
Für die Sondernutzungserlaubnis:
- Es geht in erster Linie um das Werben und Anpreisen der Produkte.
- Imbisswaren, Getränke oder Souvenirartikel sind nicht erlaubt.
- Die Artikel haben einen gewissen Erklärungs- beziehungsweise Demonstrationsbedarf und werden daher mit einem Vortrag erklärt oder praktisch vorgeführt .
- Die Artikel müssen vom Kreisverwaltungsreferat zugelassen werden. Derzeit ist eine Produktpalette mit rund 130 Artikeln für den Verkauf zugelassen.
Benötigte Unterlagen
Wenn Sie in die Warteliste der Turnusgemeinschaft aufgenommen werden möchten:
- formloses Schreiben
- Wohnsitzanmeldung (wenn Sie außerhalb von München wohnen)
- Nachweis, dass Sie seit fünf Jahren im Werbeverkauf gearbeitet haben und dies Ihre wesentliche Existenzgrundlage ist.
Rechtliche Grundlagen
Bayerisches Straßen- und Wegegesetz
Sondernutzungsrichtlinien Landeshauptstadt München
Sondernutzungsgebührensatzung
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Bezirksinspektion Mitte
Ruppertstraße 19
80466 München
Fax: +49 89 233-32403
Adresse
Tal 31
80331 München