Wasserrechtliche Erlaubnis – Bauen in Überschwemmungsgebieten

Für das Errichten oder Erweitern von baulichen Anlagen in einem ermittelten und kartierten Überschwemmungsgebiet ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen werden mindestens in vierfacher Ausfertigung in Papier sowie zusätzlich digital an wasserrecht.rku@muenchen.de benötigt

  • Antrag formlos
  • Erläuterungsbericht mit Angaben zum geplanten Vorhaben und detailliertem Konzept zum zeitgleichen Ausgleich des Retentionsraums (Rückhalteraum)
  • Freiflächengestaltungsplan mit Einzeichnung der Hochwasserschutzmaßnahmen/Retentionsraumausgleich
  • Übersichtslageplan

Gegebenenfalls sind weitere Unterlagen je nach Einzelfall nach WPBV (Verordnung über Pläne und Beilagen im wasserrechtlichen Verfahren) erforderlich.

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen bis zu drei Monate, je nach Komplexität des Falls.

Gebührenrahmen

Bis 0,6 Prozent der Bausumme, abhängig vom Aufwand der Bearbeitung.

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Paragrafen 76 bis 78 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Artikel 46 und 47 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
Überschwemmungsgebietsverordnungen

Landeshauptstadt München

Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Post

Landeshauptstadt München
Referat für Klima- und Umweltschutz
Sachgebiet Wasserrecht

Bayerstraße 28a
80335 München

Adresse

Bayerstraße 28a
80335 München

Montag bis Donnerstag
9.30 bis 15

Freitag
9.30 bis 13 Uhr

sowie nach telefonischer Vereinbarung
 

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