Personenbeförderungsschein für Krankenwagen
Wer gewerblich Krankenwagen fahren will, benötigt zusätzlich zum Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung.
Sie können eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schriftlich beantragen. Das Antragsformular für die schriftliche Beantragung finden Sie unter "Formulare und Links".
Hinweis: Für die Erlaubnis zum Fahren von Taxi oder Mietwagen gibt es eigene Informationen.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Sie sind mindestens 19 Jahre alt.
- Sie haben einen deutschen Kartenführerschein, wenn Sie noch einen EU-Kartenführerschein ausgestellt von einem anderen EU-/EWR-Mitgliedsstaat haben, müssen Sie zuerst einen Umtausch in den deutschen Kartenführerschein vornehmen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umschreibung EU-/EWR-Führerschein beantragen“.
- Wenn Sie noch einen Altführerschein (grau oder rosa) haben, müssen Sie zuerst den Kartenführerschein beantragen. Bitte beachten Sie dazu auch die Hinweise bei „Umtausch in Kartenführerschein“
Benötigte Unterlagen
- Kopie Ihres Kartenführerscheins
- Nachweis, dass Sie den Führerschein Klasse B (alte Klasse 3) haben (für mindestens ein Jahr im Zeitraum der letzten fünf Jahre)
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/ Arbeitsmediziner (Formblatt zum Download erhältlich)
- Bescheinigung über eine Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung wahlweise durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/ Arbeitsmediziner
- Nachweis über Ausbildung in „Erster Hilfe“
Hinweis zur Gültigkeitsdauer von Nachweisen:
Bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr:
- Untersuchung zur gesundheitlichen Eignung durch eine amtlich anerkannte Untersuchungsstelle für Fahreignung oder durch einen Betriebs-/Arbeitsmediziner
Bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre:
- Untersuchung des Sehvermögens durch einen Augenarzt oder Betriebs-/Arbeitsmediziner
Ohne zeitliche Begrenzung:
- Ausbildung in „Erster Hilfe“
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Fax: +49 89 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Nur nach Terminvereinbarung
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze