Heilpraktikererlaubnis für Ärzt*innen ohne Approbation
Zur Ausübung der Heilkunde ohne Approbation benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Beschreibung
Zur Ausübung der Heilkunde als Ärzt*in ohne Approbation bedarf es einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Unter die Ausübung der Heilkunde fällt dabei prinzipiell jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Um eine Tätigkeit als Heilpraktiker*in aufzunehmen, müssen Sie folgendes Verfahren durchlaufen:
- Antragstellung Sie reichen Ihren Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis bei uns ein. Wir prüfen Ihre Unterlagen und laden Sie zur sogenannten Differenzprüfung ein.
- Differenzprüfung Die Differenzprüfung ist ein ca. dreißigminütiges Gespräch mit einer*einem Ärzt*in vom Gesundheitsamt. Den Prüfungstermin vereinbaren Sie individuell im Rahmen unserer Öffnungszeiten. Im Gespräch werden Berufs- und Gesetzeskunde einschließlich der Kenntnisse rechtlicher Grenzen der nichtärztlichen Ausübung der Heilkunde überprüft. Zudem müssen Sie zeigen, dass Sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen.
- Ergebnisbescheid Das Ergebnis wird im Anschluss an die Differenzprüfung bekannt gegeben. Haben Sie bestanden, erhalten Sie etwa zwei Wochen nach der Prüfung den Erlaubnisbescheid. Haben Sie nicht bestanden, erhalten Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid.
- Niederlassung Die tatsächliche selbständige Berufsausübung beziehungsweise Praxiseröffnung müssen Sie dem Gesundheitsamt (meldestelle-ihm.gsr@muenchen.de) spätestens am Tag der Eröffnung beziehungsweise Aufnahme der Tätigkeit melden. Wer der gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Bei Zweifelsfragen im Zusammenhang mit ausländischen Bildungsnachweisen und Prüfungszeugnissen wird eine gutachterliche Stellungnahme von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Kultusministerkonferenz in Bonn eingeholt.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Stadtgebiet München gemeldet oder lassen sich erstmalig als Heilpraktiker*in im Stadtgebiet München nieder.
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Sie haben mindestens den Dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung nach der Approbationsordnung für Ärzte bestanden oder eine abgeschlossene Ausbildung für den ärztlichen Beruf (in der Regel Medizinstudium) in Deutschland oder im Ausland abgelegt.
- Gegen Sie liegen keine schweren strafrechtlichen oder sittlichen Verfehlungen vor.
- Sie sind gesundheitlich zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet.
- Sie haben erfolgreich an einer mündlichen „Differenzprüfung“ teilgenommen.
Benötigte Unterlagen
Sie müssen Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail oder postalisch bei uns einreichen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht möglich. Falsche Angaben können die Versagung oder, sollten sie sich zu einem späteren Zeitpunkt ergeben, den Widerruf der zuvor erteilten Erlaubnis zur Folge haben.
Die folgenden Unterlagen sind als PDF-Datei oder in Kopie einzureichen:
- Antragsformular
- Lebenslauf
- Führungszeugnis: Beantragen Sie frühestens 3 Monate vor Ihrer Antragstellung auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beim Kreisverwaltungsreferat ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart „BO“). Das Führungszeugnis wird dann automatisch an uns übermittelt. Legen Sie Ihrem Antrag auf Erteilung der Heilpraktikererlaubnis die Quittung, die Ihnen das Kreisverwaltungsreferat ausstellt, bei.
- Ärztliches Attest: Aus dem Attest muss hervorgehen, dass Sie in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Heilpraktikerberufes geeignet sind. Die Untersuchung darf bei Antragsstellung nicht länger als drei Monate zurückliegen.
- Erklärung über gerichtliche Strafverfahren (Vordruck)
- Erklärung über erstmalige Aufnahme der Heilpraktikertätigkeit in München: Wenn Ihr amtlicher Wohnsitz nicht im Stadtgebiet München liegt, legen Sie Ihren Mietvertrag, Anstellungsvertrag oder andere Dokumente bei, die Ihre heilkundliche Tätigkeit in München nachweisen.
- Bestätigung über die Richtigkeit eingereichter Dokumente (Vordruck)
Rechtliche Grundlagen
- Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung Heilpraktikergesetz (HeilprG)
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (HeilprGDV1)
- Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz (GDVG)
- Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG)
- Kostengesetz in Verbindung mit dem Kostenverzeichnis
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Fax: +49 89 233-66953
Adresse
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Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag
09.00 bis 11.30 Uhr
13.00 bis 15.00 Uhr