Haushaltsbescheinigung

Die Haushaltsbescheinigung ist eine amtliche Bestätigung der auf dem Formular eingetragenen Meldedaten Ihrer Familienangehörigen.

Beschreibung

Sie können die Haushaltsbescheinigung schriftlich (Per Post, Fax, E-Mail) oder persönlich beantragen. Für die persönliche Vorsprache benötigen Sie einen Termin. Sie können eine andere Person mit Vollmacht beantragen, die Haushaltsbescheinigung für Sie abzuholen.

Diese Bescheinigung wird für andere Behörden benötigt, zum Beispiel wenn Sie Kindergeld, Arbeitslosengeld oder die Befreiung von Studiengebühren beantragen. Die Formulare erhalten Sie in der Regel von den zuständigen Behörden.

Die Anträge können nur bearbeitet werden, wenn Sie in München gemeldet sind.

Für den Besuch im Bürgerbüro brauchen Sie einen Termin.

Benötigte Unterlagen

Wenn Sie persönlich vorbeikommen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ausgefülltes Antragsformular der anfordernden Behörde (falls vorhanden)

Wenn Sie die Bescheinigung schriftlich beantragen:

  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloses Schreiben, dass Sie eine Haushaltsbescheinigung benötigen
  • Zahlungsnachweis (Durchschlag oder Kopie des Überweisungsträgers geltn nicht als Zahlungsnachweis)

Überweisen Sie vorab die Gebühr an das Kreisverwaltungsreferat:

Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMM
Verwendungszweck: 92004301010121

Ohne Zahlungsnachweis können eingehende Anträge nicht bearbeitet werden.

Wenn Sie eine andere Person beauftragen:

  • Ihre schriftliche Vollmacht für das Beantragen und Entgegennehmen der Haushaltsbescheinigung
  • Ihr Ausweis und der Ausweis der bevollmächtigten Person, jeweils im Original
  • ausgefülltes und von der antragstellenden Person unterschriebenes Antragsformular der jeweiligen Behörde

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Bei persönlicher Vorsprache sofort.

Gebührenrahmen

5 Euro

Zahlungsarten

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Bürgerbüro Leonrodstraße

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 130141833

Adresse

Leonrodstraße 21
80634 München

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

Ähnliche Leistungen

Beglaubigung von bis zu 5 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Änderung im Sterberegister

Wenn die Daten einer verstorbenen Person in ihrer Sterbeurkunde nicht korrekt sind, können Sie die notwendige Änderung im Sterberegister beantragen.

Urkundenbestellung

Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern online bestellen. Die Urkunden werden per Post zugesandt, auch ins Ausland.

Beglaubigung von Unterschriften

Sie können Ihre Unterschrift unter einem Schriftstück beglaubigen lassen, wenn Sie dieses einer Behörde oder einer Stelle mit öffentlichen Aufgaben vorlegen müssen.

Übermittlungssperre

Mit einer Übermittlungssperre können Sie die Weitergabe Ihrer Meldedaten ausschließen.

Beglaubigung von mehr als 20 Dokumenten

Mit einer amtlichen Beglaubigung bestätigen wir mit Siegel und Unterschrift, dass die bei uns gefertigte Kopie mit dem von Ihnen vorgelegten Dokument übereinstimmt.

Meldebescheinigung

Wenn Sie in München gemeldet sind oder waren, können Sie bei uns eine schriftliche oder elektronische Meldebescheinigungen beantragen.

Auskunftssperre

Die Meldebehörde darf Dritten unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Melderegisterauskünfte (Name, Vorname, Doktorgrad, Anschrift) erteilen.

Melderegisterauskunft

Sie benötigen eine Auskunft über eine neue Adresse oder weitere Daten zu einer Person? Dann müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Standesamtsurkunden aus dem Stadtarchiv

Beim Stadtarchiv können Sie historische Einträge zu Geburten, Heiraten und Sterbefällen bestellen, die nicht mehr bei den Standesämtern aufbewahrt werden.