Sterbe-Fall melden
Ein Mensch stirbt.
Dazu sagt man auch Sterbe-Fall.
Jeder Sterbe-Fall muss beim
Standes-Amt eingetragen werden.
Im Sterbe-Büro.
Wer meldet den Sterbe-Fall beim Sterbe-Büro?
Es gibt 2 Möglichkeiten.
Möglichkeit 1
Ist der Mensch in einem Kranken-Haus gestorben?
Oder in einem Senioren-Wohnheim?
Die Mitarbeiter von der Einrichtung melden
den Sterbe-Fall beim Sterbe-Büro.
Sie müssen nichts tun.
Möglichkeit 2
Ist der Mensch zu Hause gestorben?
Wenn Sie ein Bestattungs-Unternehmen beauftragen:
Das Bestattungs-Unternehmen meldet den Sterbe-Fall
an das Sterbe-Büro.
Sie müssen nichts tun.
Bestattung ist das schwere Wort für Beerdigung.
Die Meldung nennt man Sterbe-Fall-Anzeige.
In München gibt es 2 Sterbe-Büros.
Lesen Sie unsere Informationen
zu den Adressen von den Sterbe-Büros.
Auch die Öffnungs-Zeiten finden Sie dort.
Die Informationen stehen
auf einer neuen Internet-Seite.
Klicken Sie auf den Link.
Dann kommen Sie auf eine neue Internet-Seite.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem Standes-Amt München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef von
der KJF Werkstätten gGmbH.
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit
geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
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