Wohn-Sitz anmelden
Sie ziehen nach München um?
Dann müssen Sie
Ihren neuen Wohn-Sitz
bei uns anmelden.
Der Wohn-Sitz ist der Ort, wo Sie wohnen.
Zum Beispiel:
- eine Wohnung
- ein Haus
- ein Wohn-Heim
Bis wann müssen Sie Ihren neuen Wohn-Sitz anmelden?
Sie haben 2 Wochen Zeit nach dem Umzug.
2 Wochen sind 14 Tage.
Zum Beispiel:
Sie ziehen am 1. Dezember in Ihre neue Wohnung.
Sie müssen die neue Wohnung bis zum 14. Dezember anmelden.
Wo melden Sie Ihren neuen Wohn-Sitz an?
Sie müssen dafür selbst in ein Bürger-Büro gehen.
Es gibt in München 6 Bürger-Büros.
Sie können sich eines aussuchen.
Das Bürger-Büro braucht Ihre Unterschrift.
Sie brauchen vorher einen Termin im Bürger-Büro.
Was müssen Sie mitbringen?
Klicken Sie auf den Link zu dem Anmelde-Formular.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Anmelde-Formular.
Drucken Sie das Anmelde-Formular aus.
Bringen Sie das Anmelde-Formular mit.
Link zu dem Anmelde-Formular
Achtung: Das Formular ist in schwerer Sprache.
Können Sie nicht gut lesen oder schreiben?
Dann hilft Ihnen ein Mitarbeiter
von dem Bürger-Büro beim Ausfüllen.
Dort tragen wir Ihre neue Adresse ein.
Wenn Sie einen Reise-Pass haben.
Dort tragen wir München als Wohn-Ort ein.
Dann müssen Sie uns das mitbringen:
Den Pass von Ihrem Heimat-Land.
Dann müssen Sie auf jeden Fall das mitbringen:
Eine Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Eine Wohnungs-Geber-Bestätigung ist ein Formular.
Ihr Wohnungs-Geber muss das Formular ausfüllen.
Der Wohnungs-Geber ist Ihr Vermieter.
Oft gehört ihm die Wohnung.
Manchmal gibt es einen Mieter.
Und dieser Mieter vermietet die Wohnung weiter.
Das nennt man Unter-Vermietung.
Der Haupt-Mieter steht aber im Miet-Vertrag.
Ihr Wohnungs-Geber bestätigt mit diesem Formular das:
Sie dürfen in dieser Wohnung wohnen.
Und Sie können in diese Wohnung einziehen.
Ihr Wohnungs-Geber muss die Bestätigung unterschreiben.
Der Miet-Vertrag reicht nicht zum Bestätigen aus.
Sie müssen immer die Wohnungs-Geber-Bestätigung beim Umzug abgeben.
Das machen Sie im Bürger-Büro.
Klicken Sie auf den
Link Formular Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Dann kommen Sie automatisch zu dem
Formular Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Drucken Sie das Formular aus.
Geben Sie das Formular Ihrem Wohnungs-Geber.
Link Formular Wohnungs-Geber-Bestätigung
Achtung: Das Formular ist in schwerer Sprache.
Eine Eigentums-Wohnung hat man gekauft.
Oder man hat die Wohnung beim Bau vom Haus schon bezahlt.
Haben Sie ein eigenes Haus oder eine Eigentums-Wohnung?
Dann müssen Sie auf jeden Fall das mitbringen:
Sie müssen die Wohnungs-Geber-Bestätigung mitbringen.
Sie müssen die Wohnungs-Geber-Bestätigung
selbst ausfüllen und unterschreiben.
Drucken Sie das Formular aus.
Bringen Sie das Formular mit.
Das Bürger-Büro hilft Ihnen beim Ausfüllen.
Wenn Sie das wollen.
Link Formular Wohnungsgeber-Bestätigung
Achtung: Das Formular ist in schwerer Sprache.
Haben Sie noch eine Wohnung?
Vielleicht haben Sie noch eine 2. Wohnung in Deutschland.
In dieser Wohnung leben Sie auch manchmal.
Zum Beispiel, wenn Sie an diesem Ort Urlaub machen.
Dann brauchen wir noch ein Formular von Ihnen.
Sie müssen sich entscheiden:
Welche Wohnung Ihre Haupt-Wohnung sein soll.
Die Wohnung in München,
oder die Wohnung in der anderen Stadt.
Sie müssen uns sagen:
In der Wohnung wohne ich am meisten.
Die andere Wohnung wird Ihre Neben-Wohnung.
Klicken Sie auf den
Link Formular Anmeldung mit mehreren Wohnungen.
Dann kommen Sie automatisch zu dem
Formular Anmeldung mit mehreren Wohnungen.
Drucken Sie das Formular aus.
Bringen Sie das Formular mit.
Das Bürger-Büro hilft Ihnen beim Ausfüllen.
Link Formular Anmeldung mit mehreren Wohnungen
Achtung: Das Formular ist in schwerer Sprache.
Haben Sie einen gesetzlichen Betreuer?
Der gesetzliche Betreuer hilft Ihnen bei wichtigen Entscheidungen.
Zum Beispiel, wenn Sie eine Wohnung mieten wollen.
Vielleicht hat der gesetzliche Betreuer das
Aufenthalts‐Bestimmungs‐Recht.
Das bedeutet:
Der gesetzliche Betreuer kann entscheiden,
wo Sie wohnen.
Dann muss der gesetzliche Betreuer Sie im Bürger‐Büro anmelden.
Und er muss nachweisen:
Ich bin der gesetzliche Betreuer für diese Person.
Zum Beispiel mit dem Schreiben vom Gericht.
Das Schreiben vom Gericht bestätigt:
Jemand ist der gesetzliche Betreuer von einer anderen Person.
Ziehen Sie mit Ihrer Familie nach München?
Haben Sie in der alten Wohnung mit Ihrer Familie zusammengewohnt?
Wohnen Sie in der neuen Wohnung auch wieder zusammen?
Dann müssen Sie nicht alle ins Bürger-Büro kommen.
Es genügt, wenn 1 Person in das Bürger-Büro kommt
und unterschreibt.
Diese Person muss 16 Jahre alt sein.
Oder älter.
Die Person muss diese Dinge mitbringen:
- Das Anmelde-Formular.
Für 4 Personen genügt 1 Anmelde-Formular.
Klicken Sie auf den Link Anmelde-Formular.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Anmelde-Formular.
Drucken Sie das Anmelde-Formular bitte aus.
Link Anmelde-Formular
Achtung: Das Formular ist in schwerer Sprache.
Hat Ihre Familie mehr als 4 Personen?
Dann brauchen Sie noch ein Anmelde-Formular. - Die Ausweise von allen Familien-Mitgliedern.
- Vielleicht hat Ihr Kind noch keinen Personal-Ausweis.
Dann bringen Sie bitte die Geburts‐Urkunde von dem Kind mit. - Die Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Können Sie nicht selber kommen?
Sie ziehen aus einem anderen deutschen Ort nach München?
Dann kann jemand anderes für Sie zu uns kommen.
Weil Sie zum Beispiel krank im Bett liegen.
Diesem Menschen müssen Sie vertrauen.
Zum Beispiel Ihrem besten Freund.
Er kann sie im Bürger-Büro vertreten.
Er ist dann Ihr Vertreter.
Sie müssen Ihrem Vertreter eine Erlaubnis mitgeben.
Diese Erlaubnis heißt Vollmacht.
Eine Vollmacht ist ein Papier.
Auf dem Papier erlauben Sie Ihrem Vertreter
etwas für Sie zu tun.
Klicken Sie auf den Link Formular Vollmacht.
Dann kommen Sie automatisch zu dem Formular Vollmacht.
Link zu dem Formular Vollmacht
Achtung: Das Formular ist in schwerer Sprache.
Drucken Sie die Vollmacht aus.
Schreiben Sie den Namen von Ihrem Vertreter auf das Papier.
Unterschreiben Sie das Papier.
Ihr Vertreter muss uns die Vollmacht zeigen.
Ihr Vertreter muss auch noch diese 4 Dinge mitbringen:
1.
Ihr Vertreter muss Ihren Personal-Ausweis und Reise-Pass mitbringen.
Sie haben keinen deutschen Ausweis?
Dann muss Ihr Vertreter das mitbringen:
Ihren Ausweis von Ihrem Heimat-Land.
2.
Ihr Vertreter muss uns auch seinen eigenen Personal-Ausweis oder Reise-Pass zeigen.
3.
Ihr Anmelde-Formular.
Sie müssen das Anmelde-Formular
vorher ausfüllen und unterschreiben.
4.
Ihre Wohnungs-Geber-Bestätigung.
Ihr Wohnungs-Geber muss die Bestätigung vorher ausfüllen und unterschreiben.
Sie ziehen aus dem Ausland nach München?
Dann müssen Sie selbst zu uns kommen.
Kostet die Anmeldung etwas?
Nein.
Die Anmeldung in München ist kostenlos.
Sie müssen nichts bezahlen.
Müssen Sie sich an Ihrem alten Wohn-Sitz abmelden?
Nein, Sie müssen sich nicht an Ihrem alten Wohn-Sitz abmelden.
Das geht automatisch.
Wenn Sie sich in München anmelden.
Was passiert mit den Daten, mit denen Sie angemeldet sind?
Wir benutzen Ihre Daten nur für die Abläufe bei uns.
Ihre Daten sind zum Beispiel:
- Ihr Name
- Ihr Geburts-Datum
- Ihre Adresse.
Es passiert nichts damit, was Sie nicht wollen.
Sie können dem Weiter-Geben von Ihren Daten an bestimmte Stellen widersprechen.
Zum Beispiel:
- Adress-Buch-Verlag
- Parteien
Widersprechen bedeutet:
Ich sage, dass ich damit nicht einverstanden bin.
Sie können beim Anmelden von Ihrem Wohn-Sitz widersprechen.
Sie können auch später noch widersprechen.
Dann geben wir Ihre Daten nicht an diese Stellen weiter.
Der Text hält sich an die Regeln von Inclusion Europe
Der Original-Text stammt von dem
Kreis-Verwaltungs-Referat München.
Die Übersetzung in Leichte Sprache ist von
Elke Wildraut, Landes-Hauptstadt München.
Der Text ist überarbeitet von:
sag’s einfach – Büro für Leichte Sprache in Regensburg.
Der Text ist geprüft von:
Prüfgruppe einfach g’macht, Abteilung Förderstätte,
Straubinger Werkstätten St. Josef der KJF Werkstätten gGmbH.
Das Foto ist von:
© Michael Nagy, Landes-Hauptstadt München (Bürgerbüro)
Die gezeichneten Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013 (Umzug, Zimmer mit Möbeln, Kalender, Antrag stellen, Personalausweis, Wohn-Vertrag, Wohn-Haus, Richterin, Vollmacht, Buch)
und von © Inga Kramer, www.ingakramer.de (Computerbildschirm mit Link).
Das Zeichen für Leichte Sprache ist von Inclusion Europe.
© Europäisches Logo für einfaches Lesen: Inclusion Europe.
Weitere Informationen unter www.inclusion-europe.eu