Münchner Förderformel: Förderung für Kitas in freier Trägerschaft

Die Landeshauptstadt München unterstützt freigemeinnützige und sonstige Kita-Träger finanziell bei Personal, Miete und Ermäßigungen für Eltern.

Ein Mädchen und eine Junge stehen in einer Kita am Basteltisch. Das Mädchen wirft ein Wollknäuel wie einen Ball in die Luft.

Neues Kita-Fördersystem

Die Münchner Förderformel wird nach einem Beschluss des Stadtrats zum 1. September 2024 von einem neuen freiwilligen Fördersystem für Kindertageseinrichtungen abgelöst.
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Konzept und Grundsätze

  • Umfassende Förderung:
    Mit der Münchner Förderformel bezuschusst die Landeshauptstadt München den laufenden Betrieb von Kindertageseinrichtungen über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus.
  • Einheitliche Förderung:
    Mit der Münchner Förderformel wird das bestehende Zuschusswesen vereinheitlicht. Alle Kindertageseinrichtungen in München haben nun die Möglichkeit, diese Zusatzleistungen zu beantragen. So können erstmals alle Münchner Kinder eine Förderung nach gleichen Grundsätzen erhalten.
  • Zielgerichtete Förderung:
    Der Stadtrat kann individuelle Kriterien und Schwerpunkte für die Förderung festlegen: Kindbezogene und einrichtungsbezogene Faktoren bei der Berechnung der Zuschusshöhe erlauben eine zielgerichtetere Förderung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. So erhalten beispielsweise über den sogenannten Standortfaktor über 300 Kindertageseinrichtungen in Brennpunkten mehr Ressourcen zur Berücksichtigung von Kindern in schwierigen Lebenslagen.
Kinder unterschiedlicher Ethnie spielen gemeinsam an einem Tisch

Fördervoraussetzungen

Um eine Förderung erhalten, müssen freigemeinnützige und sonstige Träger eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen und jährlich einen neuen Förderantrag einreichen.
Voraussetzungen

Antrag und Abrechnung

Um Mittel aus der Münchner Förderformel zu erhalten, müssen Kindertageseinrichtungen einen Antrag stellen. Außerdem müssen sie eine Endabrechnung einreichen.
Antrag stellen

Förderfaktoren und Berechnung

Die Bezuschussung einer Kindertageseinrichtung nach der Münchner Förderformel (f) ergibt sich aus einer Kombination von kindbezogenen und einrichtungsbezogenen Förderfaktoren sowie Faktoren für Miete, Ausbildungskosten und eine Ausgleichszahlung:

f = (kfbkb) x (eallg + eausfall + estandort + eöff) + kfu3 + kfkont + m + a + Ab

  • kfbkb – BayKiBiG-Förderung:
    Förderung nach BayKiBiG in Höhe des kommunalen Anteils multipliziert mit zwei ohne Qualitätsbonus und weitere staatliche Zuschüsse
  • kfu3 – Kinder unter drei Jahren:
    Wertansatz: 14 Prozent der BayKiBiG-Förderung für unter dreijährige Kinder
  • kfkont – Kontingentplätze:
    Wertansatz: aktueller Basiswert x 2 x 3 pro belegtem Kontingentplatz

  • eallg – Grundförderung:
    Wertansatz: 5 Prozent der BayKiBiG- Förderung
  • eausfall – Kompensation von Personalausfall:
    Wertansatz: 10 Prozent der BayKiBiG-Förderung
  • estandort – Standortfaktor „Bildung“:
    Wertansatz: 20 oder 30 Prozent der BayKiBiG-Förderung
  • eöff – Zusätzliche Öffnungstage:
    Wertansatz: Für maximal 15 zusätzliche Öffnungstage erhält ein Träger pro Tag 0,45 Prozent der BayKiBiG-Förderung

Pauschale für Mietkostenentlastung. Die Pauschale darf nicht höher als die tatsächlich nachgewiesene Kaltmiete. Maximaler Wertansatz pro Platz und Jahr:

  • 1.200 Euro bei U3-Plätzen
  • 600 Euro bei Ü3-Plätzen bis zum Schuleintritt
  • 1.000 Euro bei Hortplätzen
  • 900 Euro bei Kindertageseinrichtung mit altersintegrierten Betreuungsplätzen

Personalkostenerstattung für Auszubildende. Wertansatz: 80 Prozent der erstattungsfähigen tatsächlichen Personalkosten von

  • Auszubildenden des Sozialpädagogischen Seminars (SPS) im ersten und zweiten Ausbildungsjahr
  • OptiPrax-Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr
  • Assistenzkräften im ersten und zweiten Ausbildungsjahr

  • Ausgleich für die Reduzierung der Elternentgelte
  • Ausgleich für die Abschaffung des Spiel- und Materialgeldes

Entstehungsgeschichte

Das 1998 erstmals vom Stadtrat beschlossene Stadtentwicklungskonzept "Perspektive München" sieht vor, Bildung in München gerecht und zukunftssicher, großstadtorientiert und weltoffen zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen wurden gemeinsam mit Bildungsakteuren strukturelle Ansätze für mehr Bildungsgerechtigkeit entwickelt. Dazu gehörte im Elementarbereich ein neuartiges kommunales Finanzierungskonzept für Kindertageseinrichtungen – die Münchner Förderformel.

Am 11. Januar 2011 wurde die stufenweise Einführung der Münchner Förderformel für Kindertageseinrichtungen vom Stadtrat beschlossen. Das Förderkonzept wird seit der Einführung von Bildungsausschuss und Kinder- und Jugendhilfeausschuss kontinuierlich weiterentwickelt. Die wirkungsorientierte Steuerung der Münchner Förderformel wird auch nach Abschluss der Wirkstudie 2015 als kontinuierlicher Prozess verstanden, der sich in ständiger Abstimmung befindet. 

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