Münchner Förderformel: Förderung für Kitas in freier Trägerschaft
Die Landeshauptstadt München unterstützt freigemeinnützige und sonstige Kita-Träger finanziell bei Personal, Miete und Ermäßigungen für Eltern.
Neues Kita-Fördersystem
Konzept und Grundsätze
- Umfassende Förderung:
Mit der Münchner Förderformel bezuschusst die Landeshauptstadt München den laufenden Betrieb von Kindertageseinrichtungen über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus. - Einheitliche Förderung:
Mit der Münchner Förderformel wird das bestehende Zuschusswesen vereinheitlicht. Alle Kindertageseinrichtungen in München haben nun die Möglichkeit, diese Zusatzleistungen zu beantragen. So können erstmals alle Münchner Kinder eine Förderung nach gleichen Grundsätzen erhalten. - Zielgerichtete Förderung:
Der Stadtrat kann individuelle Kriterien und Schwerpunkte für die Förderung festlegen: Kindbezogene und einrichtungsbezogene Faktoren bei der Berechnung der Zuschusshöhe erlauben eine zielgerichtetere Förderung von Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit. So erhalten beispielsweise über den sogenannten Standortfaktor über 300 Kindertageseinrichtungen in Brennpunkten mehr Ressourcen zur Berücksichtigung von Kindern in schwierigen Lebenslagen.
Fördervoraussetzungen
Antrag und Abrechnung
Förderfaktoren und Berechnung
Die Bezuschussung einer Kindertageseinrichtung nach der Münchner Förderformel (f) ergibt sich aus einer Kombination von kindbezogenen und einrichtungsbezogenen Förderfaktoren sowie Faktoren für Miete, Ausbildungskosten und eine Ausgleichszahlung:
f = (kfbkb) x (eallg + eausfall + estandort + eöff) + kfu3 + kfkont + m + a + Ab
- kfbkb – BayKiBiG-Förderung:
Förderung nach BayKiBiG in Höhe des kommunalen Anteils multipliziert mit zwei ohne Qualitätsbonus und weitere staatliche Zuschüsse - kfu3 – Kinder unter drei Jahren:
Wertansatz: 14 Prozent der BayKiBiG-Förderung für unter dreijährige Kinder - kfkont – Kontingentplätze:
Wertansatz: aktueller Basiswert x 2 x 3 pro belegtem Kontingentplatz
- eallg – Grundförderung:
Wertansatz: 5 Prozent der BayKiBiG- Förderung - eausfall – Kompensation von Personalausfall:
Wertansatz: 10 Prozent der BayKiBiG-Förderung - estandort – Standortfaktor „Bildung“:
Wertansatz: 20 oder 30 Prozent der BayKiBiG-Förderung - eöff – Zusätzliche Öffnungstage:
Wertansatz: Für maximal 15 zusätzliche Öffnungstage erhält ein Träger pro Tag 0,45 Prozent der BayKiBiG-Förderung
Pauschale für Mietkostenentlastung. Die Pauschale darf nicht höher als die tatsächlich nachgewiesene Kaltmiete. Maximaler Wertansatz pro Platz und Jahr:
- 1.200 Euro bei U3-Plätzen
- 600 Euro bei Ü3-Plätzen bis zum Schuleintritt
- 1.000 Euro bei Hortplätzen
- 900 Euro bei Kindertageseinrichtung mit altersintegrierten Betreuungsplätzen
Personalkostenerstattung für Auszubildende. Wertansatz: 80 Prozent der erstattungsfähigen tatsächlichen Personalkosten von
- Auszubildenden des Sozialpädagogischen Seminars (SPS) im ersten und zweiten Ausbildungsjahr
- OptiPrax-Auszubildenden im ersten Ausbildungsjahr
- Assistenzkräften im ersten und zweiten Ausbildungsjahr
- Ausgleich für die Reduzierung der Elternentgelte
- Ausgleich für die Abschaffung des Spiel- und Materialgeldes
Entstehungsgeschichte
Das 1998 erstmals vom Stadtrat beschlossene Stadtentwicklungskonzept "Perspektive München" sieht vor, Bildung in München gerecht und zukunftssicher, großstadtorientiert und weltoffen zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen wurden gemeinsam mit Bildungsakteuren strukturelle Ansätze für mehr Bildungsgerechtigkeit entwickelt. Dazu gehörte im Elementarbereich ein neuartiges kommunales Finanzierungskonzept für Kindertageseinrichtungen – die Münchner Förderformel.
Am 11. Januar 2011 wurde die stufenweise Einführung der Münchner Förderformel für Kindertageseinrichtungen vom Stadtrat beschlossen. Das Förderkonzept wird seit der Einführung von Bildungsausschuss und Kinder- und Jugendhilfeausschuss kontinuierlich weiterentwickelt. Die wirkungsorientierte Steuerung der Münchner Förderformel wird auch nach Abschluss der Wirkstudie 2015 als kontinuierlicher Prozess verstanden, der sich in ständiger Abstimmung befindet.