Top-Lage im Ruffinihaus: Ihr Geschäftserfolg!

Die Landeshauptstadt München vermietet, im Rahmen eines Bewerberverfahrens eine Ladenfläche im Ruffinihaus, direkt in der Münchner Altstadt.

Blick von vorne auf die Ladenzeile des Ladens 15. Werbetafeln links und rechts vom Laden. Großer Schaufensterbereich und gläserne Eingangstüre.
Kommunalreferat München

Angaben zur Immobilie

  • Objektart: Einzelhandelsgeschäft
  • Stadtteil: Altstadt
  • Straße, Hausnummer, PLZ: Rindermarkt 10, 80331 München
  • Gesamtfläche: ca. 42 m2 (davon rd. 31 m2 Ladenfläche EG und rd. 11 m2 Lagerfläche UG)
  • Flächen teilbar: nein
  • Anzahl Räume: 1
  • Küche/Teeküche: nein
  • Keller: ja
  • Etage/Etagenzahl: Erdgeschoss
  • Personenaufzug: nein
  • Freifläche: nein
  • Anzahl Parkflächen: keine
  • Barrierefrei: nein
  • Starkstrom: nein
  • DV-Verkabelung: ja
  • Bodenbelag: Estrich, weitere Bodenbeläge vom Mieter einzubringen
  • Objektzustand: Zweitbezug nach Sanierung
  • Baujahr: 1905
  • Jahr der Modernisierung: 2018/2019
  • Heizungsart: Zentralheizung
  • Energieart: Fernwärme /-kälte (Vorrichtung)
  • Energieausweis: liegt nicht vor
  • Verfügbar ab: 01. August 2026

Ausführliche Beschreibung der Immobilie

Das Ladengeschäft wurde 2018/2019 umfangreich saniert. Der Unterboden besteht aus Estrich Ein entsprechender Bodenbelag für den jeweiligen Geschäftsbetrieb ist auf Kosten des zukünftigen Mieters selbständig einzubringen. Der zukünftige Ladenmieter muss auf eigene Kosten den Bodenbelag einbringen. Das Fassadenelement besteht aus einem großen Schaufenster und einer Glastüre. Das Ladengeschäft verfügt über einen Lagerraum mit Vorrichtung für eine Teeküche und einem WC im Untergeschoss.

Das Ruffinihaus befindet sich im Zentrum der Stadt München und wurde 1905 erbaut. Es handelt sich bei diesem Gebäude um ein Einzeldenkmal. Gegebenenfalls ist die Schaufensterbeleuchtung/-gestaltung im Vorfeld mit dem Denkmalschutz abzustimmen. Das Ruffinihaus wurde in den Jahren 2018/2019 umfassend saniert und beherbergt viele Traditionsgeschäfte.

Im Erdgeschoss des Ruffinihaus befinden sich zu allen drei Seiten Ladengeschäfte.

Die Ladeneinheit befindet sich im Ruffinihaus in guter Altstadtlage. Der Eingang des Ladens ist zur Sendlinger Straße hin ausgerichtet.

Die Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz ist aufgrund der zentralen Lage ausgezeichnet. S- und U-Bahnhaltestellen sowie Straßenbahn- und Buslinien befinden sich in nächster Nähe zum Ladengeschäft.

Die Landeshauptstadt München strebt für ihre Ruffinihaus Ladengeschäfte einen gesunden Branchenmix mit Münchner Traditionsgeschäften oder innovativen Angebotsformen mit besonderen Erlebnisqualitäten an, die sich möglichst konkurrenzlos (geringfügige Überschneidungen im Warensortiment sind möglich) in die Gesamtheit der Ruffinihaus-Ladengeschäfte einfügen. Wir begrüßen dabei grundsätzlich Bewerbungen aller Branchen, die diese Voraussetzungen erfüllen.

Sämtliche Veränderungen/Eingriffe (u.a. Wanddurchbrüche), die die Gebäudesubstanz verändern, sind nicht gestattet.

Geldkaution

Zur Sicherung sämtlicher Ansprüche aus dem Mietverhältnis sieht der Mietvertrag vor, dass der Mieter eine Mietsicherheit in Höhe von 6 Monatsmieten (nettokalt) hinterlegt (Geld- bzw. Barkaution).

Betriebspflicht

Der Mietvertrag sieht eine Betriebspflicht vor, die den Mieter vertraglich dazu verpflichtet die Mietsache während bestimmter Öffnungszeiten zu dem vertraglichen Mietzweck für die Kundschaft offen zu halten und das Geschäft zu betreiben.

Ausschließliche Nutzung als Einzelhandelsgeschäft

Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben ist eine ausschließliche Nutzung als Einzelhandelsgeschäft vorgesehen, sodass insbesondere eine gastronomische Nutzung ausgeschlossen ist.

Konkurrenzschutz

Aus Konkurrenzschutzgründen sind folgende Nutzungen ausgeschlossen:

  • Fotofachgeschäft
  • Souveniergeschäft
  • Verkauf von Trockenfrüchten, spanischen Spezialitäten, kandierten und gezuckerten Früchten, schokolierten Früchten, Schokoladen, Spirituosen, Nüssen und Nougat
  • Verkauf von Gewürzen, sowie Geschenken, Utensilien und Kursen rund um das Thema Gewürze
  • Verkauf von Handschuhen und Accessoires
  • Schuhfachgeschäft
  • Brillenfachgeschäft
  • Verkauf von Damenwäsche und Dessous
  • Brautmodefachgeschäft
  • Goldschmiede
  • Eisverkauf
  • Verkauf von Perücken, Haarteilen und Haarverlängerungen

  • Verkauf von Büchern und Antiquariat

  • Hörgerätefachgeschäft

  • Verkauf von Tabakwaren, Lottowaren und Zeitschriften

  • Herrenmode inkl. Trachtenmode

  • Verkauf von Olivenöl, Raumdüften, Geschirr aus Bambus sowie Geschenkartikeln aus Olivenholz

  • Verkauf von Damenbekleidung

  • Cashmere-Bekleidung

Bewerbungsverfahren

Das Kommunalreferat orientiert sich bei der Vermietung seiner Ladengeschäfte im 01. Stadtbezirk an den Zielen und Leitideen des vom Stadtrat beschlossenen Innenstadtkonzepts. Das Konzept sieht die Stärkung einer vielfältigen und kleinteiligen Struktur im Einzelhandel, u.a. durch die Vermietung stadteigener Immobilien an traditionelle, kleinteilige Einzelhandelsgeschäfte und innovative Angebotsformen mit besonderer Erlebnisqualität, vor.

Die ausgeschriebene Mietfläche kann daher nur an Bewerber*innen vergeben werden, die eine der beiden nachstehenden Voraussetzungen vollumfänglich erfüllen:

1.1 Inhaber-/familiengeführtes Münchner Traditionsgeschäft

Ein Ladengeschäft hat eine Tradition entwickelt, wenn es in der Regel nach mindestens 10 Jahren an die nächste Generation übergehen soll oder 20 Jahre oder länger in der Innenstadt verwurzelt ist. Ein Traditionsgeschäft kann sich aber auch über den Verkauf von Produkten definieren, die mit besonderer, überlieferter, also „übernommener“ handwerklicher Fähigkeit hergestellt wurden oder diese Handwerke weiterentwickelt haben.

Das Traditionsgeschäft darf kein(e) Filialist/Handelskette oder Franchisenehmer sein.

Ein(e) Filialist/Handelskette ist der Betreiber eines Einzelhandelsunternehmens mit zahlreichen vom Sitz des Unternehmens örtlich getrennten, rechtlich und wirtschaftlich unselbständigen Geschäftsstellen in der Regel mit einem großhandelsmäßigen Einkauf, einem entsprechenden Zentrallager sowie mit einheitlichem Sortiment und zentraler Verwaltung.

Ein Franchisenehmer ist ein eigen- und selbstständiger Unternehmer, der eine Lizenz für die kommerzielle Nutzung eines bereits bestehenden und etablierten Geschäftskonzepts erhalten hat.

Bei dem Traditionsgeschäft muss es sich um ein Kleinst- oder Kleinunternehmen nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Jahresumsatz von bis zu 10. Millionen Euro handeln, das kein Unternehmen ist, das Teil einer größeren Gruppe ist und/oder in Abhängigkeit zu einem anderen Unternehmen steht.

1.2 Start-Up

Ein Start-Up ist ein junges, noch nicht etabliertes und aufstrebendes Unternehmen, das sich in seiner Gründungsphase (= 5 Jahre nach Existenz- oder Unternehmensgründung) befindet und eine innovative Geschäftsidee mit hohem Wachstumspotential aufweist.

Bei dem Start-Up muss es sich um ein Kleinst- oder Kleinunternehmen nach der KMU-Definition der Europäischen Kommission mit weniger als 50 Beschäftigten und mit einem Jahresumsatz von bis zu 10. Millionen Euro handeln, das kein Unternehmen ist, das Teil einer größeren Gruppe ist und/oder in Abhängigkeiten zu einem anderen Unternehmen steht.

Bewerber*innen, die diese Eignungskriterien nicht erfüllen, können bei der Mieterauswahl nicht berücksichtigt werden und scheiden automatisch vom Bewerbungsverfahren aus.

Ein Mietvertrag, der dem Innenstadtkonzept unterliegt, kann aus rechtlichen Gründen zudem nur mit einer einzelnen natürlichen Person abgeschlossen werden. Ein Vertragsabschluss mit einer juristischen Person wie bspw. einer GmbH ist daher ausnahmslos ausgeschlossen. Entsprechende Bewerbungen werden automatisch vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

Bitte reichen Sie daher mit Ihrer Bewerbung Nachweise zur Zugehörigkeit zu einer der beiden vorgenannten Personengruppen (Traditionsgeschäft oder Start-Up) ein. Geben Sie dabei bitte auch den Umsatz der letzten Geschäftsjahre und die Anzahl der Beschäftigten an.

Darüber hinaus stellen Sie uns Ihre Bewerbung bitte mit folgenden Unterlagen/Angaben und in strukturierter Reihenfolge zusammen:

  • Mietpreisangebot
    Das Mietpreisangebot sollte aus einer monatlichen Mindestmiete (Nettokaltmiete) sowie einer prozentualen Umsatzmiete bestehen.
    Die Nettokaltmiete muss dabei mindestens 1350 €/Monat betragen. Daneben sind Vorauszahlungen auf die Nebenkosten in Höhe von insgesamt 297 €/Monat zu entrichten. Für den Schaukasten beträgt das monatliche Entgelt 38 €/Monat.

    HINWEIS:
    Bei der Abgabe des Mietpreisangebots ist zu beachten, dass die Höhe des Mietpreises bei der Mieterauswahl mit 40 % berücksichtigt wird (siehe Ziffer 5) und dass die Stadt München als Vermieterin das Mietobjekt aufgrund kommunal- und ggf. auch europarechtlicher Besonderheiten nicht unter Wert überlassen darf. Aus diesem Grund wird die Mindestmiete für die Ladeneinheit aktuell neu durch das städtische Bewertungsamt ermittelt. Das Ergebnis steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht fest. Deswegen wird der angebotene Mietpreis gegebenenfalls durch das städtische Bewertungsamt überprüft. Die Bewerbung kann daher auch dann ausgeschlossen werden, wenn der Abschluss des Mietvertrags auf Grundlage des eingereichten Mietpreisangebots eine nach Art. 75 BayGO unzulässige Unterwertüberlassung oder einen Verstoß gegen das europäische Beihilferecht zur Folge hätte.
  • Personalien
    (vollständiger Name/Firma mit Rechtsform des Unternehmens, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, ggf. Homepage etc.)
  • Identifikationspapiere und aktuelle Meldebestätigung in Kopie
    (nicht älter als 3 Monate)
  • Führungszeugnis*
    (bei natürlichen Personen, nicht älter als 3 Monate)
  • Gewerbezentralregisterauszug*
    (nicht älter als 3 Monate)
  • SCHUFA-Bonitätsauskunft bzw. SCHUFA-Unternehmensauskunft*
    (nicht älter als 3 Monate)
  • schriftliche Bestätigung der Stadtkämmerei - Kassen- und Steueramt, dass keine Außenstände gegenüber der Stadt bestehen*
    (nicht älter als 3 Monate)
  • Konzept/Businessplan; Darstellung/Beschreibung des Warenangebots und des Verkaufskonzepts oder der Dienstleistungen für die gewünschte Objektnutzung
    Stellen Sie bitte die Besonderheiten Ihres Konzepts für das ausgeschriebene Ladengeschäft sowie das geplante Produktsortiment dar. Hieraus soll erkennbar werden, was Ihre Kund*innen in Zukunft erwarten dürfen.
  • Lebenslauf + ggf. Referenzen und Belege zur Befähigung für die Tätigkeit im relevanten Betriebsfeld
    Stellen Sie bitte das berufliche Profil der zukünftigen Betriebsleitung des ausgeschriebenen Einzelhandelsgeschäfts mit Lebenslauf und Referenzen und insbesondere der Kenntnisse und Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten der entsprechenden Personen dar.

Mit * gekennzeichnete Unterlagen können nachgereicht werden, sofern sie nicht bereits innerhalb der Bewerbungsfrist vorgelegt werden können. Können diese Unterlagen nicht innerhalb der Bewerbungsfrist eingereicht werden, ist mittels Eigenerklärung und der Vorlage der Antragskopien auf Erlangung der fehlenden Unterlagen zu versichern, dass das Führungszeugnis und/oder der Gewerbezentralregisterauszug beantragt wurde und keine Eintragungen enthält, die SCHUFA-Bonitätsauskunft/SCHUFA-Unternehmensauskunft ausschließlich positive Vertragsinformationen enthält und gegenüber der Stadt keine Außenstände bestehen.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung nur Unterlagen bei, die bei uns verbleiben können. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen (Fotos, Kopien, Mappen etc.) erfolgt nicht. Frankierte Rückumschläge, Kuverts und Briefmarken sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Auswahl erst nach Bewerbungsschluss getroffen werden kann. Selbstverständlich werden wir Sie über unsere Entscheidung schnellstmöglich schriftlich informieren.

Die Bewerbungsfrist endet am 15. Juni 2026.

Die vorgenannte Frist ist eine Ausschlussfrist. Der Eingang der Bewerbung wird nicht bestätigt. Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Überlassung des Mietobjekts. Bewerber*innen, die ihre Bewerbung verspätet einreichen, scheiden bei der Auswahlentscheidung automatisch aus. Maßgebend für die Fristwahrung bei einer zugesandten Bewerbung ist das Datum des Poststempels bzw. des E-Maileingangs.

Ihre Bewerbung senden Sie bitte per Post an:

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement

Denisstraße 2, 80335 München

oder per E-Mail an:
im-ruffinihaus.kom@muenchen.de

Oder werfen diese alternativ in den Sonder- bzw. Fristenbriefkasten im Neuen Rathaus, Marienplatz 8, 80331 München ein.

Das Vorliegen einer der nachstehend genannten Ausschlussgründe führt zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren:

  • Eintrag im Führungszeugnis und/oder Gewerbezentralregisterauszug
  • negative Vorerfahrung, z.B. bei gravierenden Vertragsverstößen wie Gefährdung der Mietsache in bestehenden oder bereits beendeten Vertragsverhältnissen mit der Stadt
  • negative SCHUFA-Bonitätsauskunft (Bonitätsindexklassen Akzeptabel, Ausreichend, Ungenügend bzw. Score von 709 Punkten)
  • angedachte Nutzung widerspricht den baurechtlichen oder den sonstigen in dieser Ausschreibung genannten Anforderungen im Zusammenhang mit dem Mietobjekt (z.B. nicht ohne Nutzungsänderung oder Umbau realisierbar, Überschreiten der zulässigen Geschossdeckenbelastung o.ä.)
  • angedachte Nutzung widerspricht bestehenden ausdrücklichen Konkurrenzschutzvereinbarungen mit anderen Mietern oder vertragsimmanentem Konkurrenzschutz
  • wirtschaftlich nicht umsetzbares Betriebskonzept

Bei der Mieterauswahl werden folgende Kriterien und Gewichtungen zugrunde gelegt:

  • Konzeptqualität 60%
  • Mietpreisangebot 40%

Die Bewertung erfolgt nach Punkten auf einer Skala von 0 bis 5. Die Gesamtpunktzahl der jeweiligen Bewerbung wird durch Addition der gewichteten Punkte ermittelt. Die Bewerbung mit der höchsten Gesamtpunktzahl belegt den ersten Platz. Bei Punktgleichheit entscheidet das höhere Preisangebot.

Eine Gesamtübersicht über alle Unterkriterien und deren Gewichtung steht unter "Anlagen zur Ausschreibung" zum Download bereit.

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter dem Stichwort "Nutzung städtischer Mietobjekte" auf der folgenden Internetseite:

https://stadt.muenchen.de/infos/dsgvo-datenschutzgrundverordnung.html

Kontaktdaten

Landeshauptstadt München
Kommunalreferat
Immobilienmanagement
Roßmarkt 3
80331 München

Vermietservice
Tel. (089) 233-723975
im-ruffinihaus.kom@muenchen.de