Sondernutzung von städtischen öffentlichen Grünanlagen

Wer in einer öffentlichen städtischen Grünanlage eine Baustelle einrichten beziehungsweise die Grünanlage befahren will, benötigt dazu eine Ausnahmegenehmigung.

Beschreibung

Städtische öffentliche Grünanlagen sind zum Beispiel gärtnerisch gestaltete Park- und Grünflächen, Erholungs- und Freizeitflächen, Sport- und Spielflächen, Freibadegelände, Liegewiesen und Kinderspielplätze. Sie sind in der Regel durch eine Beschilderung als öffentliche Grünanlage gekennzeichnet.

Voraussetzungen

Zu jeder Sondernutzung einer städtischen Grünanlage müssen wir das Baureferat-Gartenbau (als Grundeigentümer) anhören. Erst wenn wir die schriftliche Zustimmung des Baureferats erhalten haben, können wir eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

Benötigte Unterlagen

Sie können Ihren Antrag per E-Mail, Fax, Post oder nach telefonischer Terminvereinbarung einreichen. 

Sie benötigen für Ihren Antrag in jedem Fall folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (zum Downloaderhältlich)
  • Lageplan oder Handskizze (gemäß den Vorgaben im Antragsformular)
  • MVAS-Zertifikat für die im Antrag genannte und verantwortliche Person vor Ort

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach dem Umfang Ihres Bauvorhabens:

  • Kleinere Baustellen: Die Antragsbearbeitung für solche Maßnahmen dauert aktuell etwa 3 Wochen.
  • Mittlere bis große Baustellen: Die Bearbeitungsdauer beträgt hier aktuell etwa 6 Wochen.

In der Bearbeitungszeit ist die Anhörung des städtischen Baureferats bereits beinhaltet. Die Bearbeitungszeit verkürzt sich, wenn Sie bereits eine Genehmigung haben und nur nachträglich den Zeitraum verlängern oder verschieben müssen.

Bitte berücksichtigen Sie bei der Zeitplanung, dass Sie die Genehmigung rechtzeitig brauchen, um die Schilder spätestens vier Tage vor dem Gültigkeitsdatum aufstellen zu können.

Gebührenrahmen

  • Verwaltungskosten: 3 bis 250 Euro (je nach Aufwand)
  • Sondernutzungsgebühren gemäß Grünanlagengebührensatzung (zum Download erhältlich, siehe "Formulare und Downloads")

Rechtliche Grundlagen

  • Grünanlagensatzung (Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen)
  • Kostensatzung (Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Landeshauptstadt München)
  • Grünanlagengebührensatzung (Satzung über die Gebühren für die Benutzung von Grünanlagen der Landeshauptstadt München)
  • Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA21)

Landeshauptstadt München

Mobilitätsreferat
Temporäre Anordnungen (MOR-GB2.3)1

Post

Fax: +49 89 233-98939988

Adresse

Implerstraße 9
81371 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich.

Ähnliche Leistungen

Beratung zu Nachbarunterschrift für Bauantrag

Eigentümer*innenn benachbarter Grundstücke müssen in einem Genehmigungsverfahren beteiligt werden.

Erhaltungssatzungen – Genehmigung von Baumaßnahmen

Für bauliche Änderungen, Nutzungsänderungen oder den Rückbau (Abbruch) von Wohnraum in einem Erhaltungssatzungsgebiet brauchen Sie eine Genehmigung.

Baumaßnahmen im öffentlichen Verkehrsraum

Wer auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen den Boden aufgräbt, etwas lagert oder aufstellt, Bereiche absperrt oder Leitungen verlegt, braucht eine Erlaubnis.

Beratung zum Baurecht

Wenn Sie einen Neubau, Umbau oder eine Nutzungsänderung einer baulichen Anlage planen, beantwortet das Beratungszentrum der LBK vor Antragstellung Ihre Fragen.

Bauberatung für laufende Bauvorhaben

Informationen zu laufenden Baugenehmigungsverfahren erhalten Sie direkt bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen.

Baugenehmigung

In der Regel benötigen Sie für Baumaßnahmen wie Neubau, Erweiterung oder Umbau sowie für Nutzungsänderungen eine Baugenehmigung durch die untere Bauaufsichtsbehörde.

Abnahme Fliegender Bauten

Fliegende Bauten müssen vor der ersten Aufstellung eine Ausführungsgenehmigung erhalten. In der Regel ist die Aufstellung mindestens eine Woche vorher anzuzeigen.

Einsicht in Bauakten (Zentralregistratur)

Besitzen Sie ein Grundstück im Stadtgebiet München, können Sie die genehmigten Baupläne ihres Hauses einsehen und an Münzkopierern vor Ort ablichten.

Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden.

Nachbarunterschriften für Bauantrag

Zustimmung zu Bauvorhaben, bei denen die Stadt Grundstücksnachbar ist.