Reiseausweis für Staatenlose
Wenn Sie staatenlos sind, kann Ihnen die Ausländerbehörde in Einzelfällen einen Reiseausweis für Staatenlose ausstellen.
Beschreibung
Grundsätzlich müssen ausländische Personen einen gültigen Nationalpass vorlegen. Ob eine Person staatenlos ist, muss im Einzelfall von der Ausländerbehörde geprüft werden. Der Reiseausweis kann nur für die Dauer ausgestellt werden, für die der Aufenthaltstitel gültig ist. Der Reiseausweis ist maximal drei Jahre gültig.
Voraussetzungen
- Sie sind in München gemeldet
- Sie sind staatenlos
- Sie besitzen einen gültigen Aufenthaltstitel
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular zur Ausstellung eines Reiseausweises
- Aktuelles biometrisches Passfoto
- Schriftliche Begründung, weshalb Staatenlosigkeit angenommen wird und Nachweise dazu
Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen benötigt werden.
Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen online oder per Post ein. Nach Absenden Ihres Online-Antrags können Sie ein ausgefülltes Dokument als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen. Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie von uns einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Rechtliche Grundlagen
§§ 4, 5 AufenthV
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Bürgerangelegenheiten
Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten
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Ausländerangelegenheiten, Asylangelegenheiten
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