Wenn aus gesundheitlichen Gründen ein Umzug in eine Anlage des betreuten Seniorenwohnens notwendig wird, hilft Ihnen das Amt für Soziale Sicherung weiter.
Wenn Sie festlegen wollen, wer bei Bedarf die rechtliche Betreuung für Sie übernehmen soll, benötigen Sie eine Betreuungsverfügung, die wir auf Wunsch beglaubigen.
Kann eine volljährige Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, können Sie eine Betreuung anregen.
Ob stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege oder Versorgung Zuhause – die Münchner Pflegebörse hilft bei der Suche nach passenden Angeboten.
Wenn Sie Fragen rund um die Themen rechtliche Betreuung und Vorsorge haben, beraten Sie die Münchner Betreuungsvereine wohnortnah, kostenlos und vertraulich.
Sie suchen als älterer oder pflegebedürftiger Mensch Unterstützung? Sie möchten sich als Angehörige*r oder Bezugsperson beraten lassen? Diese Stellen helfen weiter.
Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.