Zuschuss zu Essen auf Rädern/ Sozialer Mittagstisch

Einen Zuschuss zu Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch kann beantragen, wer seinen Einkauf oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht tätigen kann.

Beschreibung

Wenn altersbedingt oder aus gesundheitlichen Gründen der Einkauf von Lebensmitteln oder die Zubereitung einer warmen Mahlzeit nicht mehr möglich ist, besteht die Möglichkeit einen Zuschuss für Essen auf Rädern oder für den Sozialen Mittagstisch zu beantragen.

Der Zuschuss ist ein Bestandteil der Hilfe zum Lebensunterhalt oder der Grundsicherung nach dem SGB XII.

Nähere Informationen über die Beantragung der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) oder der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des Sozialgesetzbuches XII (SGB XII) erhalten Sie auf unserer Seite „Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“.

Voraussetzungen

Leistungsberechtigt sind Personen, welche die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen und laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten. Leistungsberechtigt sind auch Personen, die keine laufenden Leistungen erhalten, aber nicht in der Lage sind die Kosten für Essen auf Rädern oder den Sozialen Mittagstisch aus eigenen Mitteln selbst zu decken.

Benötigte Unterlagen

  • Leistungsbescheid nach dem SGB XII,
  • oder Nachweise über Einkommen und Vermögen.
  • Ärztliche Bestätigung über das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen,
  • oder Stellungnahme der Bezirkssozialarbeit über das Vorliegen der gesundheitlichen Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlagen

§ 27a Abs. 4 SGB XII

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