Namensänderung im Führerschein

Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Beschreibung

Hinweis zur Abholung:

Bei Aushändigung des neuen Führerscheins wird Ihr bisheriger Führerschein von uns einbehalten.

Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.
Schriftlich:

Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde schon vermerkt.

Benötigte Unterlagen

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie von Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passfoto
  • Kopie von bisherigen Führerschein

Dauer & Kosten

Bearbeitungszeit

Etwa acht Wochen

Gebührenrahmen

Gebühr bei Besitz eines deutschen Kartenführerschein 38,10 Euro

 

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Fax: +49 89 233-68757

Adresse

Garmischer Straße 19-21
81373 München

Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Vorhanden:Behindertenparkplätze

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