Namensänderung im Führerschein
Nach einer Namensänderung empfehlen wir den Austausch des Führerscheins (besonders bei Reisen ins Ausland), er ist jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.
Beschreibung
Hinweis zur Abholung:
Bei Aushändigung des neuen Führerscheins wird Ihr bisheriger Führerschein von uns einbehalten.
Sie können den Antrag nur schriftlich oder online stellen.
Schriftlich:
Bitte füllen Sie den Antrag vollständig aus, unterschreiben diesen und senden das Ganze mit den geforderten Unterlagen an uns.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
- Die Namensänderung ist bei der Meldebehörde schon vermerkt.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Kopie von Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto
- Kopie von bisherigen Führerschein
Rechtliche Grundlagen
Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internet
Telefon
Post
Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung II Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Fax: +49 89 233-68757
Adresse
Garmischer Straße 19-21
81373 München
Kontaktieren Sie uns schriftlich oder über unser Kontaktformular
Barrierefreiheit
- Vorhanden:Stufenloser Zugang
- Vorhanden:Behindertenparkplätze