Kostenübernahme für Verhütungsmittel
Als Inhaber*in eines München-Pass können Sie sich die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel erstatten lassen.
Beschreibung
Die Stadt München übernimmt für München-Pass-Berechtigte die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie die Pille, die Pille danach, Verhütungspflaster, Spirale. Die Liste ist nicht abschließend. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung Freiwillige Leistungen in dem für Ihre Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus.
Wenn Ihre Verhütungsmittel weniger als 100 Euro kosten, erstatten wir Ihre Kosten, sobald Sie die erforderlichen Unterlagen vorlegen.
Verhütungsmittel, die mehr als 100 Euro kosten, müssen vor der Behandlung beantragt werden. Sie erhalten dann eine Kostenübernahmeerklärung.
Kosten für nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel wie Kondome werden nicht übernommen.
Voraussetzungen
- München-Pass oder niedriges Einkommen
- Die München-Pass-Berechtigten müssen 22 Jahre oder älter sein
- Sie können den Online-Antrag nur stellen, wenn Sie ein von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt ausgedrucktes Rezept beziehungsweise einen Screenshot Ihres Rezeptes aus der E-Rezepte-App haben
Benötigte Unterlagen
- Ärztliche Verordnung
- Quittungsbeleg der Apotheke (Kosten für Verhütungsmittel unter 100 Euro müssen verauslagt werden).
- München-Pass oder
Aktueller Bürgergeldbescheid vom Jobcenter
Aktueller Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem SGB XII vom Sozialbürgerhaus
Aktueller Bewilligungsbescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Amt für Wohnen und Migration
Aktueller Wohngeldbescheid
Aktueller Bescheid über Kinderzuschlag
Aktuelle Einkommens- und Vermögensnachweise
Bescheinigung über Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr oder Bundesfreiwilligendienst
Fragen & Antworten
Nein – für Sie übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten.
Ja – bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Maximal vier Wochen (ausgedruckt oder in der E-Rezepte App)
Nein – es werden nur die Kosten für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel übernommen.
Sie können die Übernahme bei der Sachbearbeitung Freiwillige Leistungen in dem für Ihre Wohnadresse zuständigen Sozialbürgerhaus beantragen.
Wohnungslose Personen und Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können bei ihrer Sachbearbeitung im Amt für Wohnen und Migration nachfragen.
Hier können Sie den Antrag online stellen.